Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0187 Maßnahmenprogramm Anhang 3-2, S. 130-131: Maßnahmen zur Änderung bestehender landwirtschaftlicher Nutzung vermeiden; Wiederbewirtschaftung in der vorherigen Nutzungsart gewährleisten. Freiwilliges Anlegen von Gewässerrandstreifen muss im Rahmen von Förderprogrammen unterstützt werden. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0187 Maßnahmenprogramm Anhang 3-2, S. 132-134: Maßnaahmen zur eigendynamischen Gewässerentwicklung wird konsequent abgelehnt. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Gleichsetzung der Flächennutzungsprämien f.d. Grünlandbewirtschaftung oder finanzielle Bevorteilung gegenüber intensiv. intensiv genutzten Ackerflächen. Nach Art. 34 Abs. 2 Buchstabe b Ziffer i der VO (EG) 73/2009 sind Flächen, für die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung oder der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung bestand und die in Folge der WRRL nicht mehr der Begriffsbestimmung für „beihilfefähig“ entsprecehn (bspw. Brachflächen), als beihilfefähige Flächen ausgewiesen. Demnachsind im Rahmen der Betriebsprämienregelung nunmehr alle landwirtschaftlichen Flächen eines Betriebes, die im jeweiligen Antragsjahr genutzt werden, beihilfefähig. Hierzu zählen auch Flächen, die nicht oder nicht mehr für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden, aber weiterhin in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden und die aber in der Vergangenheit der landwirtschaftlichen Erzeugung gedient haben.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Art/Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen für die Schifffahrt sollen sich nach Einstufung der Fließgeschwindigkeit. richten. Auch eine rentable Schifffahrt rechtfertigt nicht die Gefährdung der Zielerreichung. Die Gesetze für die Bundeswasserstraßen müssen WRRL-konform angepasst werden. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 sind auch entsprechende Anforderungen an den Umfang der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen klargestellt. Damit gelten für Bundeswasserstraßen auch die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Es ist nicht WRRL-konform, dass die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes von GWK durch Melioration keine / kaum Erwähnung findet und der "mengenmäßig gute Zustand" auch f.GWK mit dadurch bedingter Grundwasserabsenkung ausgewiesen wird. Korrektur erforderlich. Maßgeblich für die Bewertung des mengenmäßigen Zustandes der GWK ist der "Status Quo" und nicht der ursprünglicher Zustand. Der Referenzzeitraum beginnt 10 Jahre vor Inkrafttreten WRRL. Die Anwendung der Methodik erfolgte einheitlich für alle GW-Körper in LSA.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Der chemische Zustand von Seegraben und Ohre wird als gut eingeschätzt, obwohl der Salzgehalt ursächlich für eine ökologische Verödung ist. Dies sollte - schon aus Transparenzgründen - korrigiert werden. Chlorid ist kein Bestandteil der Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5 WRRL-VO und somit für den chemischen Zustand des Gewässers nicht relevant. Chlorid gehört zu den physikalisch-chemischen Komponenten nach Anlage 3 WRRL-VO, die die biologischen Qualitätskomponenten unterstützend, zur Bewertung des ökologischen Zustandes/Potentials herangezogen werden. Das ökologische Potential des OWK MEL03OW05-00 (Seegraben) wurde mit "unbefriedigend" bewertet. Da die Umweltqualitätsnormen für die Bewertung des chemischen Zustandes nach Anlage 5 WRRL-VO eingehalten wurden, erfolgte die Bewertung mit "gut".   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Zum Thema Kali und Salz 'Zielitz wird ausführlich auf die Folgen des Kalibergbaus eingegangen (siehe SN) und ein Gesamtkonzept für die Halden gefordert. Zudem wird die reale Darstellung der Problematik im BWP gefordert. Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, das der komplexen Belastungssituation gerecht wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Zum Thema Kali und Salz 'Zielitz wird ausführlich auf die Folgen des Kalibergbaus eingegangen (siehe SN) und ein Gesamtkonzept für die Halden gefordert. Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, das der komplexen Belastungssituation gerecht wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0189 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0190 Gewässerschutzstreifen, die eine Umwandlung von Ackerland in Grünland oder eine Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in eine andere Nutzung vorsehen, sind nicht erforderlich Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0190 Einrichtung von Gewässerschutzstreifen zur Vermeidung von Nährstoff- und Feinmaterialeinträgen in Gewässer sind insbesondere an der Helme nicht erforderlich Ausführungen der OVIGE-Obst- und Gemüseproduktion Roßla werden grundsätzlich bestätigt, da in der Helmeaue auf Grund der Geländemorphologie nur an wenigen Gewässerabschnitten/-punkten erosiver Sedimenteintrag erfolgen kann. In Einzelfällen (Schwerpunktflächen z. B. am Wehr Roßla) sollte jedoch über örtlich gezielte Bepflanzungen entschieden werden (Finanzierung z. B. über EPLR-Förderprogramm Blühstreifen möglich).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0190 vor Durchführung der Maßnahmen Um- und Rückbau von Querbauwerken, Entfernung von Gewässerverrohrungen, Rückbau und Verzicht auf Unterhaltung von Regulierungsbauwerken Untersuchg. der landwirtschaftlichen sozioökonomischen Betroffenheit erforderlich Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0190 Ablehnung der vorgesehenen Rückverlegung der Deiche beidseitig der Helme im Raum Kelbra Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0191 "Betr. MEL06OW02-00 (Aland) und MEL06OW27-00 (Seege) Der Erhalt der Funktionsfähigkeit d.Entwässerungsgräben und Drainagen ist zu sichern. Das Maßnahmenprogramm wird in Hinblick auf die Einrichtung v.Gewässerschutzstreifen und Maßnahmen der DkBB abgelehnt." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0191 "Betr. MEL PE06+05 Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen" Direkte Nährstoffeinträge sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Mit Bezug auf die direkten Nährstoffeinträge ist die Forderung grundsätzlich berechtigt. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt