Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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450.3-8886.0   "Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Hinsichtlich der HMWB-Einstufung wurden im Bewirtschaftungsplan textliche Ergänzungen vorgenommen. Ebenso wurde der Berücksichtigung des Klimawandels durch die Aufnahme eines neuen Kap. 5.1 im Bewirtschaftungsplan Rechnung getragen. " textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich HMWB und Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Bewirtschaftungspläne, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Sie werden jedoch im Rahmen der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMLFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Von den 10 genannten Handlungsfeldern werden viele explizit angesprochen, während eine an den Bewirtschaftungszielen ausgerichtete Gewässerunterhaltung, die Anbindung von Auen und die Wiedervernässung von Feuchtgebieten zwar nicht explizit genannt sind, die aber bei der detaillierten Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung eine Rolle spielen. Die Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel wurde insoweit berücksichtigt, als dass der momentane Kenntnisstand im Kap. 5.1 neu in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen wurde. Die Integration der Umweltkosten in die Wasserpreise ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Hierzu wird derzeit auf LAWA-Ebene versucht ein gemeinsames Verständnis der Wasserwirtschaft zu erarbeiten. textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Für die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Weida/Triebes, die als Schwerpunktgewässer Struktur festgelegt wurden, sind Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit erst für den zweiten Umsetzungszyklus geplant. Im Rahmen der weiteren Planung sollen geeignete Maßnahmen über ein Konzept ermittelt werden. Die Hinweise zu fehlerhaften Darstellungen in den Gewässerrahmenplänen werden bei der Fortschreibung dieser Pläne geprüft und geeignet berücksichtigt. Die Anmerkungen zum OWK Aubach-Krebsbach (Zugehörigkeit zu Thüringen und Begründung der HMWB-Ausweisung) wurden im Anhang 5-2 des Bewirtschaftungsplans entsprechend geändert und berücksichtigt. Die Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde werden im Rahmen der konkreten Maßnahmenplanung geprüft und geeignet berücksichtigt. textl. Änderung Bewirtschaftungsplan Elbe, Anhang 5-2 Freistaat Thüringen
BE0002 Tegeler Fließ: Detailvorschläge zur Gewässerentwicklung Einzelfälle im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte prüfen - Land Berlin
BE0003a keine Forderungen sondern Informationen der WSV zur Kenntnis genommen - Land Berlin
BE0004 Finanzierung der Maßnahmen an den Staustufen Spandau, Mühlendamm und Charlottenburg nicht an das VDE 17 koppeln, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen-Mittel nutzen Umsetzung ist nicht an das VDE 17 gekoppelt, Zuständigkeit liegt bei der WSV, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen-Mittel werden genutzt, sofern möglich - Land Berlin
BE0004 VDE 17, kein Ausbau der Spree, Unterhaltung der Bundeswasserstraße gemäß WRRL-Zielen laufende Planungen zum VDE 17 durch die WSV mit deutlich abgeschwächten Ausbauzielen und in enger Abstimmung mit Land Berlin - Land Berlin
BE0004 Einbeziehung der Tiergartengewässer (Erhöhung Zulaufwassermenge vom Landwehrkanal, Herstellung Fischdurchgängigkeit) nicht aktuell in Planung, als Maßnahmenoption zu prüfen - Land Berlin
BE0004 detaillierte Kostenaufstellung für Maßnahmen zur Erweiterung des Kanalnetzspeichervolumens vorlegen wird laufend entsprechend des Planungsfortschritts durchgeführt - Land Berlin