Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-MV0149 | Der Einwender weist auf mögliche Auswirkungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer hin und gibt Hinweise, wie diese vermieden oder minimiert werden können. | Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0152 | Es wird darauf hingewiesen, dass auch mittelfristig keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen vorhanden seien. Die Kosten müsse das Land tragen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0152 | Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-WRRL werden erbeten und eine Informationsveranstaltung angeregt. | Der Hinweis wird aufgegriffen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BPUB-BB0016 | Wasserwirtschaftliche Gründe verbieten neue Tagebauaufschlüsse (erreichbare Zustandsverbesserung von GWK würde verhindert) - Zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes: Dichtwand für Tagebau Jänschwalde (sonst Rücknahme wasserrechtlicher Erlaubnis), Dichtwand für Tagebau Nochten, durch Dichtwand eingeschränkte GW-Absenkung im Tagebau Welzow-Süd, Obergrenzen für Sulfat, Kosten für Verursacher, falls TW-Beschränkungen | Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt | - | Land Brandenburg | |
BPUB-BB0016 | Auswirkung polnischen Großtagebaues bei Gubin in Planung einbeziehen | Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt | - | Land Brandenburg | |
BPUB-BB0016 | Erkundung bzw. Betreibung von CO2-Lagern einbeziehen | Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt | - | Land Brandenburg | |
BPUB-BB0016 | Reform WNE, stärkere Belastung von Kühlwasserverlusten | Politische Forderung - nicht relevant für BWP und MNP | - | Land Brandenburg | |
BPUB-BB0016 | Anwendung der bisher fehlenden Maßnahmentypen 17,33, 43, 46, 54, 55 59 prüfen | Die ausgewählten MN-Typen orientieren sich an der Zielerreichung | - | Land Brandenburg | |
BPUB-BB0016 | Bürgerunfreundliche ÖB - fehlende konkretisierende Unterlagen | Information und Anhörung richten sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergsetzen | - | Land Brandenburg | |
BP_MP_ST0001 | Verlinkungen zu den Anlagen des Bewirtschaftungsplans Weser und des Umweltberichtes wurden im Landesportal Sachen-Anhalt falsch gesetzt. | Vielen Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde bereits behoben. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0002 | Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei weiterer Konkretisierung der Pläne unbedingt fortzuführen. | Bei der Planung von Einzelmaßnahmen sowie im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. Dies gilt auch für die im weiteren Planungsprozess notwendige Konkretisierung. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0002 | Der Zustand und Ausbau der Wasserstraßen darf durch eine unzutreffende Ausweisung nicht gefährdet werden. Sie sind erheblich veränderte Gewässer und müssen dementspr. Klassifiziert werden und mit Maßnahmen belegt werden. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung für den betreffenden Wasserkörper rechtfertigen würden. Die Transportfunktion bzw. Nutzung "Schifffahrt" wurde bei der Ausweisung der Wasserstraßen sowie bei der Maßnamenplanung berücksichtigt. Die Ausweisung der Elbe als natürlicher Wasserkörper wurde in FGG Elbe abgestimmt. Die Erhaltung der Schiffbarkeit ist ein Kriterium gem. Art.4 WRRL. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0002 | Es wird gefordert, bevorzugt freiwillige Maßnahmen anstelle ordnungsbehördlicher Vollzugsmaßnahmen und damit freiwillige Kooperationen mit der Wirtschaft zu vereinbaren. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0003 | Beseitigung der Wasseraustreibung im Feuchtgebiet Kühnauer Bruch | Dem Sachverhalt wurde nachgegangen. Eine Abstimmung zwischen Einwender, der Stadt Dessau -Rosslau und dem LHW zur Fahrweise der Stauanlagen erfolgte am 20.04 09. Der Einwand datiert aus dem Monat März und dürfte damit nicht mehr dem erreichten Verfahrensstand entsprechen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0004 | Unzutreffende Ausweisung OWK EL03OW06-00; Gewässer: Kemberger Flieth einschließlich Parnitzer Wasser und Grubenmühlbach als natürliches Gewässer (und damit einhergehende Unzulässigkeit Fristverlängerung) | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt |