Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-MV0099 | Die digitale Einsichtnahme in die Plandokumente werde begrüßt. Zum Teil seien Inhalte zur Bewirtschaftungsvorplanung noch nicht abrufbar. | Soweit Dokumente aus Vorplanungsgebieten nicht verfügbar waren, befanden sich diese noch in Bearbeitung. Diese Unterlagen gehen aber über die eigentlichen Planinhalte hinaus und dienen der zusätzlichen Information. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0099 | Der Unterlagenumfang erschwere die Möglichkeit einer Stellungnahme. | Der Inhalt der Plandokumente entspricht den Anforderungen der Richtlinie. | Textstraffungen wurden, soweit möglich, vorgenommen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | |
BP-MV0099 | Aus den Unterlagen ließen sich keine konkreten Vorhaben entnehmen. | Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente. Es erfolgt eine Zusammenfassung von Maßnahmen zu Maßnahmearten oder -gruppen mit dem Ortsbezug der Planungseinheit. Dies e Darstellung entspricht den Anforderungen der Richtlinie. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0099 | Betroffene könnten anhand der Unterlagen keine konkreten Stellungnahmen abgeben. Die Nichtabgabe von Stellungnahmen sei nicht als Zustimmung zu werten. | Die Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei der weiteren Maßnahmenvorbereitung und in den vorgeschriebenen Zulassungsverfahren. Die Bewirtschaftungsvorplanung stellt die grundsätzlich möglichen Maßnahmen zusammen, aus denen die umzusetztenden ausgewählt werden. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0099 | Es wird auf die potenzielle Betroffenheit vieler Grundeigentümer hingewiesen. Es sei hilfreich, wenn Grundstückseigentümer frühzeitig eingebunden würden und die Plandokumente Ausführungen zu dem Problme des privaten Flächenverbrauchs enthielten. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In MV waren die Arbeitskreise der Bewirtschaftungsplanung grundsätzlich auch für Grundeigentümer offen. Spätestens bei der weiteren Vorbereitung der Maßnahmen werden Betroffene einbezogen. Ausführungen zur Flächenverfügbarkeit werden auch in den Plandokumenten stärker thematisiert. | Textanpassungen sind erfolgt | Land Mecklenburg-Vorpommern | |
BP-MV0099 | Es wird befürchtet, dass Grundeigentümer und Gewässeranlieger über die Beiträge der Unterhaltungsverbände zu den Umsetzungskosten herangezogen werden. Dies müsse ausgeschlossen sein. | Dem stehen wasser-, wasserbands- sowie abgabenrechtliche Bestimmungen entgegen. Unterhaltungskosten sind von solchen für den Ausbau zu trennen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0099 | Es werden weitere Hinweise gegeben und zu klärende Fragen aufgeworfen, die zu klären und zu erläutern seien. | Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Textformulierungen oder in der weiteren Diskussion zur Maßnahmenumsetzung berücksichtigt | Textanpassungen sind erfolgt | Land Mecklenburg-Vorpommern | |
BP-MV0104 | Dieser Kritikpunkt bezieht sich auf den PB Warnow/Peene. | Bewertung erfolgt beim BP Warnow/Peene. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Die Art und Weise der Veröffentlichung der Plandokumente wird kritisiert. Es hätte mindestens eine ortübliche Bekanntmachung der Auslegung und Einsichtnahmemöglichkeit in Tageszeitungen und Amtsblättern der Verwaltungsämter erfolgen müssen. | Die amtliche Bekanntmachungsplattform für das LUNG ist das Amtsblatt MV bzw. der Amtliche Anzeiger, in dem die Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Da eine Betroffenheit Einzelner in den den Plandokumenten nicht dargestellt wird, war eine darüber hinausgehende Bekanntmachung entbehrlich. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Es wird gefordert, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und insbesondere die Gemeinden umfassend zu informieren. Ferner wird gefordert, dass das Land die Kosten übernimmt. Das Land müsse die erforderlichen Flächen bereitstellen und dürfe Maßnahmen nur im Wege der Freiwilligkeit Betroffener umsetzen. | Die Hinweise und Fordrungen werden zur Kenntnis genommen. Das Land wird Vorhaben der naturnahen Gewässerentwicklung weiterhin großzügig fördern. Darüber hinaus ist geplant, den Eigenanteil der Vorhabenträger weiter zu senken und die Verfügbarkeit von Flächen zu verbessern. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Es wird gefordert, bei jeglicher Veränderung der Entwurfsunterlagen, eine erneute Anhörung durchzuführen. | Die Überarbeitung der Plandokumente enthält keine grundsätzlichen Änderungen. Soweit Hinweise und Anregungen aufgenommen wurden, dienen sie der eindeutigen Darstellung, Klarstellung, weitergehenden Erläuterung oder sind redaktioneller Art. Änderungen, die ein erneutes Anhörungsverafhren bedingen würden, sind nicht erfolgt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Den GUV dürften bei der Umsetzung der WRRL keine weiteren als die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen werden. | Es ist nicht geplant, den GUV weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Es könne nicht nachvollzogen werden, warum z. B. bei private Stiftungen die Mehrwertsteuer mit gefördert werden könne. | Rechtsgrundlage bildet Artikel 71 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Rr. 1698/2005 (ELER-Verordnung). | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Andere als die ausbauverpflichteten Kommunen dürften nur im Aufrag der Kommunen Ausbauvorhaben zur Umsetzung der EG-WRRL dürchführen. | Es ist nicht vorgesehen, dass andere als die Gemeinden Ausbauaufgaben an Gewässern zweiter Ordnung übernehmen. Nicht jedes Vorhaben zur Umsetzung, dass aus der FöRiGeF gefördert werden kann, ist indes ein Gewässerausbau. Insofern können weitere Begüstigte Fördermittel erhalten. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
BP-MV0104 | Bestimmte Maßnahmen beeinflussten auch die hydrologische Leistungsfähigkeit eines Gewässers. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht nur ökologische Aspekte berücksichtigt werden dürften, sondern auch der Wasserabfluss. Es werden zusätzliche Messstellen und deren Beobachtung durch das Land gefordert. | Der Wasserhaushalt ist einer der Parameter des ökologischen Zustands. Isofern ist ausgeschlossen, dass er bei der Bewertung des ökologischen Zustands unberücksichtigt bleiben könnte. Hydromorphologische Defizite der Fließgewässer gehören zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen finden daher sogar besondere Beachtung. Das Land unterhält ein leistungsfähiges und den Anforderungen der Richtlinie entsprechendes Messnetz zur Überwachung der Gewässer. Wenn ein maßnahmenbegleitendes Monitoring gemeint ist, wird die zuständige Wasserbehörde, wenn erforderlich, ein solches im Zulassungsverfahren durchsetzen. | Land Mecklenburg-Vorpommern |