Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
---|---|---|---|---|---|
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Konkretisierung der Maßnahmen zur Reinigung von Punktquellen dahingehend, dass Straßenabwassereinläufe von der Straße Höltigbaum bis Holzmühlenstraße einer Prüfung unterzogen und alle an denen erhebliche Verunreinigungen festgestellt werden mit einer Reinigungsanlage versehen werden. | Konzept wird derzeit erarbeitet | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_14: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, “Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, „Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_17: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze , Röhrichte)“ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK bi_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“ | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_15: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“ | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0033 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK se_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus Punktquellen“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Bei der Zielsetzung der WRRL sind auch die wirtschaftlichen Belange der Hamburger Unternehmen zu berücksichtigen, um einen adäquaten Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie sicherzustellen. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Der BPE ist unkonkret, als sich daraus keine einzelnen Maßnahmen an spezifischen Stellen entlang der Gewässer erkennen lassen. | Die Maßnahmenplanungen erfolgen analog zu den Vorgaben der WRRL. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Bei der Aufstellung entsprechender Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzung der WRRL ist eine vorherige Einbeziehung in die Entscheidungen notwendig, z.B. über die Gremien der UmweltPartnerschaft Hamburg. | Die jeweils betroffenen Unternehmen werden beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen dürfen Gewässer nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände. | In der Europäischen Gemeinschaft werden durch die Wasserrahmenrichtlinie ökonomische Aspekte in die Wasserwirtschaft und Wasserpolitik klar integriert. Die einzelnen Elemente der zu erstellenden wirtschaftlichen Analyse sind die wirtschaftliche Analyse von Wassernutzungen, die wirtschaftliche Beurteilung potentieller Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustands, und die Beurteilung der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Die Nutzung der Elbe für die Zwecke Verkehrswege, Wasserkraftwerke, Kühlwasserentnahmen und für Produktionszwecke, Erholungs- und Freizeitelement muss weiterhin möglich sein. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Bei bestimmten Streckenabschnitten - z.B. im Bereich Dömitz und Coswig - sind Ausbaumaßnahmen an der Elbe in die Planung mit einzubeziehen. | FGG | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0034 | Im Maßnahmenprogramm sollte nichts enthalten sein, was eine nachhaltige Sicherung und Nutzbarkeit der Wasserstrassen als Schifffahrtsstraße einschränkt. Einseitig, allein auf den Gewässerschutz betrachtete Maßnahmen dürfen diese Nutzungen nicht gefährden. | Die OWKs in Hamburg sind als "erheblich veränderte Gewässer", bzw. "künstliche Gewässer" eingestuft und haben damit das "gute ökologische Potenzial" als Ziel. Die für die Einstufung relevanten Nutzungen sind durch die Zielerreichung nicht gefährdet. | Freie und Hansestadt Hamburg |