Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2-> fehlt ein Hinweis darauf, dass bisherige Bewertungen des ökologischen Potentials überwiegend auf Experteneinschätzungen beruhen, da keine angemessenen Untersuchungsmethoden, Bewertungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für Gewässer des Ballungsraumes entwickelt wurden. Auch die Experteneinschätzungen basieren aber bisher auf einem vergleichsweise geringen Erfahrungsschatz mit speziell siedlungsgeprägter Gewässerentwicklung und vor allem mit dem ökologischen Potential, welches Gewässer trotz Siedlungsdruck bei Durchführung aller angemessenen Verbesserungsmaßnahmen haben. Der Anregung wird gefolgt, Änderung im Text. Textbaustein: Die bisherige Bewertung des ökologischen Potenzials basiert überwiegend auf Experteneinschätzungen. Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2-> Die Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden muss hamburgspezifisch erfolgen; Begründung: in den wenigen vergleichbaren Ballungsräume Europas (auch Berlin) herrschen deutlich andere Verhältnisse bezüglich Gewässerdichte, Besiedlungsdichte und ökologischem Umfeld bestehen. ist gängige Praxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2 und Tabelle 1, Die Zusammenfassung aller biologischen Qualitätskomponenten außer den Fischen unter einer Rubrik „sonstige biologische Komponenten“-> ist in ihrer Bedeutung unangemessen und widerspricht sowohl den Vorgaben der WRRL als auch der Passage auf Seite 13 des BPE HH: „In Tabelle I im Anhang ist zum einen für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten aufgelistet, ob sie das gute ökologische Potenzial erreicht haben oder nicht.“; Begründung: Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhörungsdokumentes aus einer getrennten Aufführung aller Qualitätskomponenten noch keine zusätzliche Aussage resultiert wäre, weil die Auswertung der Überwachungsprogramme noch nicht weit genug fortgeschritten waren, so ist dies zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Bewirtschaftungsplanes doch mindestens für diejenigen Wasserkörper zu erwarten, deren erster Überwachungsdurchgang bis 2007 abgeschlossen wurde, für deren Auswertung dann also annähernd zwei Jahre Zeit gewesen sein wird. Tabelle 1 wurde in vereinfachter Form für die Öffentlichkeit dargestellt. Detailergebnisse sind aus den Karten des Bewirtschaftungsplanes zu entnehmen. nein Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 umgesetzt.“-> Satz ist missverständlich. Gemeint ist vermutlich, dass dieses Ziel in deutsches Recht übernommen wurde. Der Anregung wird gefolgt. BPE HH, Kapitel 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 in deutsches Recht übernommen.“ Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.3: „Hamburg hat Vorranggewässer festgelegt, an denen prioritär alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um ohne Fristverlängerung im ersten Bewirtschaftungszeitraum das gute ökologische Potenzial für alle biologischen Qualitätskomponenten zu erreichen.“-> Ergänzungen: an allen Wasserkörpern sollten einzelne Strecken möglichst schnell optimal entwickelt werden, um diesen ausreichend Entwicklungszeit zu geben, um Artenreichtum zu entwickeln, der dann wiederum bei Umsetzung der WRRL in den übrigen Bereichen als Ausbreitungsquelle anspruchsvoller Arten fungieren kann; Begründung 1: um bei der Entwicklung der Einzugsgebiete nicht wertvolle Entwicklungszeit zu verlieren und um zu vermeiden dass man sich aus Zeitdruck mit einem niedrigen ökologischen Potential zufrieden gibt; Begründung 2: insbesondere die Belastung aus Sielen kann in der Zeit bis 2015 voraussichtlich nur zu einem Teil reduziert werden. Hier muss eine Regelung gefunden werden, die verhindert, dass die bis 2015 umsetzbaren Maßnahmen als generelle Obergrenze des Machbaren in Hamburg definiert werden. Auffassung wird weitestgehend geteilt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 "BPE HH, Kapitel 7: „[]...Um die Umweltziele in allen Wasserkörpern zu erreichen, müssen in Hamburg Maßnahmen über 2012 hinaus durchgeführt werden. Der Maßnahmenplan für den ersten Bewirtschaftungszeitraum enthält daher Maßnahmen mit Umsetzung bis 2015.“-> auch innerhalb der Vorranggewässer die Maßnahmen in Teil-Abschnitten – in der Regel am Besten in den Oberläufen – in möglichst kurzer Zeit vollständig ausführen; Begründung: um zumindest in diesen Strecken dann nach einer notwendigen Minimal-Entwicklungszeit bereits durch Untersuchungen Erfolge im Bereich der biologischen Qualitätskomponenten dokumentieren zu können. Es ist davon auszugehen, dass von den meisten Maßnahmen mindestens kurzfristig auch negative Auswirkungen ausgehen, die erst durch Wiederbesiedlung kompensiert werden müssen, bevor eine positive Entwicklung erkennbar wird. " Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 7.2: „Auch werden künftige Entwicklungen, zum Beispiel in der Hafenwirtschaft, Einfluss auf die weitere Maßnahmenplanung haben.“-> auch die Schaffung des Biotopverbundes als wichtige Entwicklung zu nennen, von der für die Zukunft erhebliche Auswirkungen auf die zu planenden Maßnahmen ausgehen können Anregung wird aufgenommen. Die Thematik des Hochwasserschutzes wird im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementpläne unter Berücksichtung der Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet. Darüber hinaus wird die FHH-Richtlinie mit eingebunden. Ergänzung in BPE HH, 7.2, letzter Satz: „Auch werden künftige Entwicklungen, zum Beispiel in der Hafenwirtschaft und von Schaffung des Biotopverbundes, Einfluss auf die weitere Maßnahmenplanung haben.“ Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 8 – Öffentlichkeitsbeteiligung-> Festschreibung eines Beteiligungsverfahren im Bewirtschaftungsplan für die nächsten Jahre, welches über das Unumgängliche hinausgeht und so die kreativen Potentiale der Bevölkerung in die Planung und Umsetzung einbringt; Begründung: bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde seitens der zu Beteiligenden in der Vergangenheit als unzureichend empfunden Einbindung der Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess wird fortgesetzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 8 – Öffentlichkeitsbeteiligung-> Untersuchungsergebnisse der Überwachungsprogramme sollten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und deren Interpretation allgemeinverständlich dargestellt werden; Begründung: bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde seitens der zu Beteiligenden in der Vergangenheit als unzureichend empfunden Die vorliegenden Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ein Zugang via Internet ist in Vorbereitung.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12 -> Die Einstufung des Wasserkörpers als HMWB ist zweifelhaft und sollte dringend überprüft werden; Begründung: Einstufung als HMWB durch einen vor wenigen Jahrzehnten eingerichteten und hochwasserwirtschaftlich funktionslosen Anstau. Die durch das RHB begründeten naturschutzfachlichen Vorteile sind bisher nicht ernsthaft gegen die großen naturschutzfachlichen Gewinne, welche die Durchgängigkeit der Wandse bewirken würde, abgewogen worden. In der Vergangenheit wurde auch aus naturschutzfachlicher Sicht, zum Beispiel in einem Pflegeplanentwurf für das NSG, die Aufhebung des Staus befürwortet. Ein aktueller Pflegeplan, welcher nach der gebotenen Abwägung die Erhaltung des RHB festschriebe, existiert nicht. Überprüfung erfolgt im 2. Bewirtschaftungszeitraum.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12: -> Experteneinschätzung für die Qualitätskomponente Fische als gut nicht nachvollziehbar; Begründung: OWK muss aufgrund der fehlenden Durchgängigkeit und der Anbindung an das RHB erhebliche Mängel in Artenzusammensetzung und Artenanteilen aufweisen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung erfolgen“ bis 2015. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze“ und „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_12: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“, „Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, “Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich“; Begründung: Generell muss dieser Wasserkörper als Teil des Fischvorranggewässers im ersten Bewirtschaftungszeitraum möglichst umfangreich verbessert werden. Die Auenentwicklung ist gerade an diesem Gewässer innerhalb eines FFH- und Naturschutzgebietes beispielhaft möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen. Als besonders gewichtig zu berücksichtigen: 1. dass es sich mit der oberen Wandse bis zum Höltigbaum, als einem neu zu schneidenden Wasserkörper, voraussichtlich um den einzigen Wasserkörper handelt, der im Einzugsgebiet der Hamburgischen Alster als natürlich entwickelbar eingeschätzt werden kann und als solcher eine erhebliche positive Rückwirkung auf das gesamte Hamburgische Alstereinzugsgebiet haben kann; 2. dass ein Fischvorranggewässer, wie es die Wandse ist, neben einer Fischdurchgängigkeit auch möglichst naturnahe Oberläufe benötigt, um seiner Funktion gerecht werden zu können; 3. dass das RHB Höltigbaum in Zeite der Sommertrockenheit vermutlich erheblich mehr Wasser verdunstet als es an die Wandse abgibt; 4. dass vom RHB Höltigbaum eine erhebliche Temperaturbelastung für den weiteren Verlauf der Wandse ausgeht; 5. dass auch nur die Wasserverbindung eines überproportional großen Stillgewässers zu einem kleinen Fließgewässer erheblichen Einfluss auf die Fischfauna des Fließgewässers hat; 6. dass das Vorhandensein des RHB die natürliche Auenentwicklung im Schutzgebiet unterhalb des RHB weitgehend verhindert; 7. dass eine Schaffung von Durchgängigkeit und Reduzierung der Belastung der Wandse im NSG die Wiederansiedlung der FFH-Art Bachneunauge aussichtsreich machen würde. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“ wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg