Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0032 | Maßnahmen zur standortgerechten Gehölzentwicklung sind grundlegend an allen Wasserkörpern in Hamburg notwendig; Begründung: es fehlt bei vielen Wasserkörpern die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)“. Unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung ist nicht nur die Neupflanzung sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nichts zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasser-Habitaten beitragen aber andererseits die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Mindestens für alle vorrangig zu bearbeitenden Gewässer ist eine Planung zur Entwicklung der Uferbereiche für den ersten Bewirtschaftungszeitraum anzustreben. Dabei ist unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung nicht nur die Neupflanzung, sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nicht zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasserhabitaten beitragen, jedoch die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung“ bis 2015. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Der vorliegenden Überbreite des Niedrigwasserbettes und dem Fehlen von standortgerechten Gehölzen sollte bis 2015 entgegengewirkt werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung des Eisen-, bzw. Ockereintrags in die Gewässer“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12: -> Experteneinschätzung für die Qualitätskomponente Fische als gut nicht nachvollziehbar; Begründung: OWK muss aufgrund der fehlenden Durchgängigkeit und der Anbindung an das RHB erhebliche Mängel in Artenzusammensetzung und Artenanteilen aufweisen. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_12: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ (Hinweis: Die Auenentwicklung ist gerade an diesem Gewässer innerhalb eines FFH und Naturschutzgebietes beispielhaft möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen), „Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, “Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_14: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ (Hinweis: Die Auenentwicklung ist stellenweise an diesem Gewässer innerhalb eines Naturschutzgebietes möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen), “Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“ (Hinweis: Die Durchgängigkeit auch für Kleintiere unter Wegen und Straßen ist bei weitem noch nicht gegeben und muss hergestellt werden); “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, „Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Mit der Pflege- und Entwicklungsplanung sollte schon ab 2010 und nicht erst wie aktuell geplant mit dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum begonnen werden; Begründung: Gerade bei diesem Wasserkörper gibt es klare Defizite und eine Vielzahl an konkurrierenden Nutzungen, die den Pflege- und Entwicklungsplan zu einem aufwendigen aber umso wichtigeren Instrument machen. Bei verzögertem Beginn droht eine Verzögerung der notwendigen Maßnahmen, was im Widerspruch zu den Vorgaben und Zielen der WRRL stünde. | Pflege- und Entwicklungskonzept für kanalisierte Alster, Außen- und Binnenalster werden umgesetzt im Zeitraum 2010 bis 2015. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_17: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze , Röhrichte)“ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“; Hinweis: Für diesen OWK hat die Durchgängigkeit am Zusammenlauf von Osterbek und Seebek die höchste Priorität. Erst durch diese Maßnahme werden viele der bereits von Ehrenamt durchgeführten und von behördlicher Seite geplanten Maßnahmen wirksam. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK bi_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK bi_20: -> Hinweis: Bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserführung des Schleemer Baches, sollte der Dypgraben mit Ursprung im Stapelfelder Moor berücksichtigt werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab II Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, „Maßnahmen zur Abstimmung für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit mit dem benachbarten Kreis Pinneberg, Stadt Schenefeld in Schleswig-Holstein inkl. eines Zeitplans“; Hinweis: Die Durchgängigkeit des Wehrs am Schacksee, das genau auf der Landesgrenze liegt, kann nur durch Kooperation der beiden zuständigen Bundesländer realisiert werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg |