Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0032 BPE HH, Kapitel 7.2: „Auch werden künftige Entwicklungen, zum Beispiel in der Hafenwirtschaft, Einfluss auf die weitere Maßnahmenplanung haben.“ -> auch die Schaffung des Biotopverbundes als wichtige Entwicklung zu nennen, von der für die Zukunft erhebliche Auswirkungen auf die zu planenden Maßnahmen ausgehen können. Anregung wird aufgenommen. Die Thematik des Hochwasserschutzes wird im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementpläne unter Berücksichtung der Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet. Darüber hinaus wird die FHH-Richtlinie mit eingebunden. Ergänzung in BPE HH, 7.2, letzter Satz: „Auch werden künftige Entwicklungen, zum Beispiel in der Hafenwirtschaft und von Schaffung des Biotopverbundes, Einfluss auf die weitere Maßnahmenplanung haben.“ Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Klare Aussagen im BWP zur Abstimmungen der WRRL mit der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und der FFH-Richtlinie; Begründung: Ohne die geforderte Abstimmung könnten bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen auch den Zielen der WRRL entgegenstehen. Um dem Verschlechterungsverbot zu entsprechen, Synergien zu nutzen und Reibungsverluste zu minimieren, muss die Abstimmung der Maßnahmenplanung im Zuge der Umsetzung der genannten Richtlinien zwingend gewährleistet werden. Anregung wird aufgenommen. Die Thematik des Hochwasserschutzes wird im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementpläne unter Berücksichtung der Wasserrahmenrichtlinie bearbeitet. Darüber hinaus wird die FHH-Richtlinie mit eingebunden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Übernahme der Verantwortung für das Wehr am Helmut-Schack-See (pi_03 - Düpenau) an der Grenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein; Begründung: beide Bundesländer planen Maßnahmen in ihren jeweiligen Abschnitten der Düpenau, ignorieren aber mit dem Wehr ein entscheidendes Hindernis, welches sich direkt auf der Landesgrenze befindet. Verantwortlich für die Herstellung Fischdurchgängigkeit am Wehr des Helmut-Schack-Sees ist die Wasserbehörde Altona in Zusammenarbeit mit der BSU.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Gemeinsame Planung des Bezirkes Altona mit der Gemeinde Schenefeld am Helmut-Schack-See (pi_03 - Düpenau), um die Durchgängigkeit der Düpenau zu erreichen. Die gemeinsame Planung findet bereits statt unter Beteiligung der politischen Gremien von Altona und Schenefeld   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Grundsätzliche Überprüfung des gesamten Hamburger Grenzgebiets auf OWK, die nicht von den angrenzenden Bundesländer bearbeitet werden. Hat stattgefunden für die berichtspflichtigen OWK.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Der Kauf oder Rücktausch von Gewässerparzellen sollte geprüft und angestrebt werden; Begründung: Im von vielfältigen und häufig konkurrierenden Nutzungen geprägten städtischen Raum stellen Uferrandstreifen neben ihren bekannten Funktionen auch dringend benötigte Gewässerentwicklungskorridore dar. In geringem Umfang werden bereits Flächen in den ländlich geprägten Randbereichen Hamburgs angekauft. Dies sollte auch im dichter besiedelten Gebiet verstärkt vorangetrieben werden. Grundstückssicherungen zur Durchführung von Maßnahmen nach WRRL werden kontinuierlich geprüft.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Vordringlich zu lösen ist auch die Schadstoffbelastung aus Regenwassersielen, vor allem bei Gewässern, die aus Sielen entspringen. Zusätzlich zur Verbesserung der Wasserqualität sollte eine Verstetigung des Abflusses angestrebt werden. Dadurch würde sowohl dem hydraulischen Stress bei Hochwasser als auch den geringen Abflussmengen in Trockenzeiten entgegengewirkt. Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser erarbeitet. (qualifizierte Trennung, Förderung des Trockenwetterabflusses, Retention)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Im Rahmen der aufwendigen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung ist zwingend sicherzustellen, dass den Bezirken ausreichend Personalressourcen für deren Umsetzung zur Verfügung stehen. kein Thema des Bewirtschaftungsplanes.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Mittelfristig sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für alle Gewässer zu verfolgen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung ist es wahrscheinlich nicht möglich, die Durchgängigkeit an allen signifikant beeinträchtigenden Bauwerken nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unmittelbar bzw. zeitnah im 1. Bewirtschaftungsplan herzustellen. Aus diesem Grund ist es notwendig, auch innerhalb der Vorranggewässer für die erforderlichen Maßnahmen eine Prioritätenliste zu erstellen, um zunächst solche Maßnahmen zu identifizieren, die den größten ökologischen Nutzen unter Berücksichtigung der Kosten erwarten lassen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Forderung nach Anbindung des Alstersystems und der dazugehörigen Vorranggewässer an die Elbe; Begründung: Für Wanderfische, die aus der Elbe in die Oberläufe der Flüsse und Bäche ziehen wollen, muss der gesamte Weg frei von Hindernissen sein - mit der Durchgängigkeit einzelner Bauten erreicht man nur bedingt etwas. Entsprechende Machbarkeitsstudie ist in Arbeit   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Adäquaten Lösung für Rathausschleuse und Schartorschleuse; Begründung: Mit diesen Schleusen steht und fällt der Nutzen vieler Maßnahmen im gesamten Alster-Einzugsgebiet. Entsprechende Machbarkeitsstudie ist in Arbeit   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Intensives Monitoring der Anlagen, die in den nächsten zwei Jahren erbaut werden, um die Durchgängigkeit für Fische und Makrozoobenthos an Querbauwerken zu gewährleisten; Begründung: Auch in Hinblick auf die Kosten, die ein verspätetes Erkennen einer unzureichenden Durchgängigkeit bestimmter Anlagentypen mit sich bringen würde, ist dieser intensive Monitoring-Einsatz sinnvoll. Gemäß Anhang V, 1.3.2 werden "alle auf die Maßnahmenprogramme zurückgehenden Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper" bewertet   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Die Wahl einer bestimmten Fischaufstiegshilfe ist bei jeder Maßnahme mit Verweis auf Studien zu ihrer Wirkweise im BWP zu begründen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Fischabstieg in Ausführungsplanungen müssen zukünftig berücksichtigt werden; Begründung: Während der Fischaufstieg eine große Rolle spielt, findet der ebenso notwendige Fischabstieg kaum eine Erwähnung. Stillgewässerbereiche in durch Querbauwerke gestauten Abschnitten stellen jedoch gerade für Wanderfischarten, die es gewohnt sind sich mit der Strömung treiben zu lassen, ein Hindernis dar. Die Verweildauer kann hier deutlich anwachsen und die Fitness der Fische reduzieren. gängige Praxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Bei vielen Wasserkörpern fehlt die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)". Bei einigen wird Gehölzentwicklung zwar genannt aber keine Betonung auf die Notwendigkeit der standortgerechten Artenauswahl gelegt. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg