Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 5.1.3: Der mündlich von Seiten der BSU vertretene Einschätzung, dass mit "Verschlechterung" nicht nur eine Verschlechterung von einer Zustandsklasse zur nächsten, sondern auch eine Verschlechterung innerhalb einer Zustandsklasse als solche bewertet wird, sollte im BWP verbindlich festgelegt werden; Begründung: Eine Missachtung des Verschlechterungsverbotes kann Beeinträchtigungen von Gewässern zur Folge haben, die irreversibel oder nur langfristig zu mindern sind. | Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur eine Verschlechterung von einer Zustandsklasse zur nächsten relevant. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 6: Die im BWP veröffentlichte Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse -> ist unvollständig und zum Teil irreführend. Welche Anreize gesetzt werden, um "die vorhandenen Wasserressourcen effizient zu nutzen" ist beispielsweise völlig offen. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 6: In Hamburg fehlt die gesplittete Abwassergebühr, die zur langfristigen Verringerung eines der Hauptdefizite von Hamburgs Bächen, dem hydraulischen Stress, beitragen würde. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 6: Die Hintergründe und Vorgaben seitens der Behörde für das Regenwasserbewirtschaftungskonzept, welches gegenwärtig von Hamburg Wasser erarbeitet wird, müssen im BWP transparent gemacht werden. | Kenntnisnahme, Regenwasserbewirtschaftungskonzept ist in Arbeit | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 2: Hinweis darauf, dass die Schnittstellen zwischen dem Grundwasser und den Oberflächengewässern genauer untersucht werden sollten. Insbesondere Altlasten können eine Belastung für beide darstellen. | Die Schnittstellen insbesondere mit den Altlasten sind berücksichtigt worden. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 2: Bisherigen Hinweisen zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Landökosysteme und OWK durch Trinkwassergewinnung (bei Glinde, Fischbek, Este) wurde von Seiten der BSU nicht nachgegangen. Daher wird eine Rückmeldung bezgl. möglicher Beeinträchtigungen oder den Beleg, dass diese nicht vorliegen, gefordert. | Wird derzeit geprüft. Eine entsprechende Rückmeldung wird zu gegebener Zeit erfolgen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kapitel 2.1.3, „Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern können unabhängig von ihrem Zweck als Kühl- oder Prozesswasser in der Industrie, für Beregnungszwecke in der Landwirtschaft oder für die Wasserstandshaltung den mengenmäßigen Zustand eines Gewässers negativ beeinträchtigen.“, -> streichen der Wörter „..in der Landwirtschaft“ ; Begründung: In den Oberläufen vieler Gewässer verstärkt auch die private Wasserentnahme den sommerlichen Trockenstress erheblich und weit über das natürliche Maß. Einer Unterbindung der Wasserentnahmen in Zeiten von Sommertrockenheit muss eine große Bedeutung beigemessen werden. | Der Anregung wird gefolgt. | BPE HH, Kapitel 2.1.3, „Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern können unabhängig von ihrem Zweck als Kühl- oder Prozesswasser in der Industrie, für Beregnungszwecke oder für die Wasserstandshaltung den mengenmäßigen Zustand eines Gewässers negativ beeinträchtigen." | Freie und Hansestadt Hamburg | |
BP-HH0032 | BPE HH, Kapitel 5.1.3: „Hamburg hat Vorranggewässer festgelegt, an denen prioritär alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um ohne Fristverlängerung im ersten Bewirtschaftungszeitraum das gute ökologische Potenzial für alle biologischen Qualitätskomponenten zu erreichen.“-> Ergänzungen: an allen Wasserkörpern sollten einzelne Strecken möglichst schnell optimal entwickelt werden, um diesen ausreichend Entwicklungszeit zu geben, um Artenreichtum zu entwickeln, der dann wiederum bei Umsetzung der WRRL in den übrigen Bereichen als Ausbreitungsquelle anspruchsvoller Arten fungieren kann; Begründung 1: um bei der Entwicklung der Einzugsgebiete nicht wertvolle Entwicklungszeit zu verlieren und um zu vermeiden dass man sich aus Zeitdruck mit einem niedrigen ökologischen Potential zufrieden gibt; Begründung 2: insbesondere die Belastung aus Sielen kann in der Zeit bis 2015 voraussichtlich nur zu einem Teil reduziert werden. Hier muss eine Regelung gefunden werden, die verhindert, dass die bis 2015 umsetzbaren Maßnahmen als generelle Obergrenze des Machbaren in Hamburg definiert werden. | Der Anregung wird im Rahmen der Möglichkeiten gefolgt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12 -> Die Einstufung des Wasserkörpers als HMWB ist zweifelhaft und sollte dringend überprüft werden; Begründung: Einstufung als HMWB durch einen vor wenigen Jahrzehnten eingerichteten und hochwasserwirtschaftlich funktionslosen Anstau. Die durch das RHB begründeten naturschutzfachlichen Vorteile sind bisher nicht ernsthaft gegen die großen naturschutzfachlichen Gewinne, welche die Durchgängigkeit der Wandse bewirken würde, abgewogen worden. In der Vergangenheit wurde auch aus naturschutzfachlicher Sicht, zum Beispiel in einem Pflegeplanentwurf für das NSG, die Aufhebung des Staus befürwortet. Ein aktueller Pflegeplan, welcher nach der gebotenen Abwägung die Erhaltung des RHB festschriebe, existiert nicht. | Überprüfung erfolgt im 2. Bewirtschaftungszeitraum. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kapitel 5.1.2 und Tab. 1, Die Zusammenfassung aller biologischen Qualitätskomponenten außer den Fischen unter einer Rubrik „sonstige biologische Komponenten“ -> ist in ihrer Bedeutung unangemessen und widerspricht sowohl den Vorgaben der WRRL als auch der Passage auf Seite 13 des BPW HH: „In Tabelle I im Anhang ist zum einen für die einzelnen biologischen Qualitätskomponenten aufgelistet, ob sie das gute ökologische Potenzial erreicht haben oder nicht.“; Begründung: Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhörungsdokumentes aus einer getrennten Aufführung aller Qualitätskomponenten noch keine zusätzliche Aussage resultiert wäre, weil die Auswertung der Überwachungsprogramme noch nicht weit genug fortgeschritten waren, so ist dies zum Zeitpunkt der Erstellung des endgültigen Bewirtschaftungsplanes doch mindestens für diejenigen Wasserkörper zu erwarten, deren erster Überwachungsdurchgang bis 2007 abgeschlossen wurde, für deren Auswertung dann also annähernd zwei Jahre Zeit gewesen sein wird. | Tabelle 1 wurde in vereinfachter Form für die Öffentlichkeit dargestellt. Detailergebnisse sind aus den Karten des Bewirtschaftungsplanes zu entnehmen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 7, Tab. II: Keine einzige Maßnahme ist konkret benannt oder detailliert beschrieben. Es fehlen der Ort und zumindest ein grobes Konzept, wie die Maßnahme konkret aussehen soll -> vorliegender Entwurf des Maßnahmenprogramms ist damit für die Anhörung und Beteiligung ungeeignet. | Beteiligung in den AG Nord, Süd und TES zu konkreten Maßnahmen hat stattgefunden | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 7, Tab. II: Folgende Informationen fehlen im BWE für sämtliche OWK, um eine Beurteilung und ggf. für die Behörde hilfreiche Rückmeldungen zu ermöglichen: 1. um welche Bauwerke handelt es sich (Name, Lage)?; 2. wie soll die Durchgängigkeit an den jeweiligen Bauwerken gewährleistet werden (Rückbau, Umgehungsgerinne, Rausche, Fischpass, …)?; 3. wird die Durchgängigkeit für sämtliche Barrieren im OWK erreicht?; 4. Ablaufplanung wann wird wo welche Maßnahme umgesetzt?; Begründung: Durch das Fehlen der o.g.. Informationen können z.B. Anwohner nicht prüfen ob und wie sie von geplanten Maßnahmen betroffen sein werden und interessierten Stellen bleibt eine Beteiligung verwehrt. Eine Kosten Nutzen Betrachtung liegt nicht vor und kann daher nicht nachvollzogen werden. | Beteiligung in den AG Nord, Süd und TES zu konkreten Maßnahmen hat stattgefunden | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 7, Tab. II: Letztendlich ist durch die vage Information eine Beurteilung, ob durch die Maßnahmen der Zielzustand erreicht werden kann, nicht möglich. | Die Zielerreichung wird durch die kontinuierliche Überwachung kontrolliert. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 7, Tab. II: Der mit dem Entwurf des Maßnahmenprogramms und in Veranstaltungen im Jahr 2009 zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesene Arbeitsstand ist unzureichend; Begründung: Durch die fehlende Konkretisierung sind den interessierten Stellen die Grundlage und die Möglichkeit für notwendige und hilfreiche Rückmeldungen genommen. Der Anhörungsprozess läuft daher weitestgehend ins Leere. | Beteiligung in den AG Nord, Süd und TES zu konkreten Maßnahmen hat stattgefunden | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kapitel 7: „[]...Um die Umweltziele in allen Wasserkörpern zu erreichen, müssen in Hamburg Maßnahmen über 2012 hinaus durchgeführt werden. Der Maßnahmenplan für den ersten Bewirtschaftungszeitraum enthält daher Maßnahmen mit Umsetzung bis 2015.“-> auch innerhalb der Vorranggewässer die Maßnahmen in Teil-Abschnitten – in der Regel am Besten in den Oberläufen – in möglichst kurzer Zeit vollständig ausführen; Begründung: um zumindest in diesen Strecken dann nach einer notwendigen Minimal-Entwicklungszeit bereits durch Untersuchungen Erfolge im Bereich der biologischen Qualitätskomponenten dokumentieren zu können. Es ist davon auszugehen, dass von den meisten Maßnahmen mindestens kurzfristig auch negative Auswirkungen ausgehen, die erst durch Wiederbesiedlung kompensiert werden müssen, bevor eine positive Entwicklung erkennbar wird. | Auffassung wird weitestgehend geteilt. | Freie und Hansestadt Hamburg |