Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0034 Wasserstraßen sind "erheblich veränderte Gewässer" , sie müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Die OWKs in Hamburg sind als "erheblich veränderte Gewässer", bzw. "künstliche Gewässer eingestuft, für die das "gute ökologische Potential" als Ziel postuliert ist.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Bei den nun anstehenden Aufstellung entsprechender Maßnahmenpakete ist die Hamburger Wirtschaft rechtzeitig vorab einzubinden--> angeregt wird die Schaffung eines Arbeitskreises an der potentiell betroffenen Unternehmen , die Handelskammer, Handwerkskammer und entsprechenden Wirtschaftsverbände einzubeziehen sind. Die jeweils betroffenen Unternehmen werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Das berechtigte Anliegen, den Zustand der Gewässer EU-weit zu verbessern, darf nicht dazu verleiten, die Unternehmen in unzumutbarer Weise bürokratisch und finanziell zu belasten. Die Ziele der WRRL sind eine gesetzliche Verpflichtung. Maßnahmen müssen grundsätzlich kosteneffizient und verhältnismäßig sein.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Die Belange der Umwelt, des Gemeinwohls und der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Erarbeitung der BWPs und Maßnahmenprogramme müssen in Einklang gebracht werden wir berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Die Wirtschaft muss weiterhin die Möglichkeit haben, sich in den Prozess mit Vorschlägen und Kritiken einzubringen. Die jeweils betroffenen Unternehmen werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Es darf keine unzumutbaren bzw. signifikanten Nutzungsbeschränkungen geben, es sollte vielmehr Spielräume für existenzsichernde Investitionen belastet werden. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Maßnahmen zum Gewässerschutz müssen nachweislich messbare Verbesserungen bringen bevor ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte eingeschränkt werden. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Vor dem Festschreiben konkreter Maßnahmen ist zu prüfen, in welchem Verhältnis finanzieller bzw. bürokratischer Aufwand und Nutzen zueinander stehen. Nur jene Maßnahmen, die die vorgegeben Ziele unter vertretbaren Kosten erreichen können, sind sinnvoll. Maßnahmen müssen grundsätzlich kosteneffizient und verhältnismäßig sein.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Auf lokaler Ebene sind freiwillige Kooperationen mit der Wirtschaft je nach örtlicher bzw. regionaler Situation zu vereinbaren, wie es bereits in der UmweltPartnerschaft Hamburg bereits intensiv gelebt wird; Begründung: in der Vergangenheit haben viele Hamburger Unternehmen im Interesser ihrer Standortsicherung freiwillig weitreichende umweltrelevante Aktivitäten realisiert, auch im Zuge der WRRL Umsetzung sehen sich Unternehmen in der Verantwortung. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Vom Instrument der Fristverlängerung ist offensiv Gebrauch zu machen; Begründung: guter Zustand bis 2015 ist nicht zu verwirklichen, Maßnahmen werden erst auf mittlere Sicht volle Wirkung entfalten. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen werden von der EU-Kommission restriktiv geprüft.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Es ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit in hoch verdichteten Gewerberegionen auch Ausnahmeregelungen in Richtung abgesenkter Umweltziele zu erwägen ist, wenn Gewässernutzer unverhältnismäßig belastet und die Kosten der Maßnahmen den Nutzen erheblich übersteigen würden. Maßnahmen müssen grundsätzlich kosteneffizient und verhältnismäßig sein. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen werden von der EU-Kommission restriktiv geprüft.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-MV0001 keine Bedenken, Hinweise zum BP Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur weiteren Planung von Einzelmaßnahmen wird berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0014 Fragen, Hinweise und Forderungen zu möglichen Einzelmaßnahmen der weitergehende Bewirtschaftungsplanung in MV. Die Fragen, Hinweise und Forderungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung im StAUN Schwerin berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0015 Es wird Widerspruch gegen Einzelmaßnahmen erhoben. Die Einwendungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0027 Eine Gewässerrenaturierung werde befürwortet. Die Finanzierung müsse durch das Land gesichert werden. Benötigte Landesflächen sollten nicht im Vorfeld veräußert werden. Die Anlieger sind vor Maßnahmenbeginn anzuhören. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern