Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0036 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 Maßn.z.Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffe nur sofern sie geltendes Fachrecht sind. Für darüber hinaus gehende sollte finanzieller Ausgleich angeboten werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 Maßn. z.Reduzierg. Von PSM nur insofern sie geltendes Fachrecht sind. Wettbewerbsverzerrungen und Mindererträge durch Maßn. werden nicht hingenommen." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betifft MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen der Planfeststellung. In jedem Fall ist vor Durchführung dieser Maßnahmen eine sozioökonomische Betroffenheit der Landwirtschaft zu untersuchen. Verändergen bei den Nutzern sind zu kompensieren" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betifft:. MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft: MEL06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 Gehölzpflanzungen sind nicht in Bereichen anzulegen, wo Drainungen vorhanden sind. Auf Schadensersatzpflicht in Bezug auf zerstörte. Drainungen wird hingewiesen. Darüber hinaus können Nachteile für die Bewirtschaftung entstehen" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind momentan kein Schwerpunkt für die Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft: MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtchftlicher Fläche kommen. Die bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0036 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 11-00; 12-00; 14 Gewässerunterhaltung muss in jedem Fall ausreichend Wasserabfluß gewährleisten, Drainanlagen müssen erhalten und die Mittelwasserlinie auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden. Landentwässerung entsprechend agrotechnischen Terminen" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0037 Alle Maßnahmen werden abgelehnt weil sie den Ertragsstand beeinflussen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen (z.B. Einhaltung DüVo und Abfallrecht ) sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0037 Alle Maßnahmen die den gegenwärtigen Ertragsstand mindern, werden abgelehnt. Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0037 Der Ausweisung der Stimmecke als natürliches Gewässer wird widersprochen. "Eine Anpassung der Ausweisung des Gewässers als HMBW erfolgte im Rahmen einer Überprüfung im Juni/Juli 2009. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0038 Überprüfung der strittigen Ausweisung aller natürlichen Gewässer im Betrachtungsraum MEL 01. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben, die Eingang in die landesintern angewendete Methodik gefunden haben. Unabhängig von diesen grundsätzlichen Vorgehen wurde die Forderung der Überprüfung der strittigen Ausweisung aller natürlichen Gewässer im Betrachtungsraum MEL 01 aufgegriffen. Im Ergebnis wurde die Ausweisung für den OWK MEL01OW04-00 (Hagendorfer Nuthe) in HMWB geändert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0039 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0039 "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt