Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffeinträge nur, sofern sie bereits jetzt gültigem Fachrecht entsprechen. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen sollten Förderprogramme einen finanziellen Ausgleich vorsehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmaßnahmen aus der Landwirtschaft: nur Maßnahmen gemäß geltendem Fachrecht, keine Wettbewerbsverzerrungen wegen Mehraufwendungen oder Mindererträgen Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Für Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorhandenen Profils soll vor Durchführung die landwirtschaftliche Betroffenheit untersucht werden. Maßnahmen nur, wenn Veränderungen bei der Landentwässerung angemessen kompensiert werden. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: nicht in Bereichen, wo Drainagen vorhanden sind, hochaufwachsende Bäume mit Kronen Nachteile für die Bewirtschaftung landwirtschaftlichen Flächen, Im Rahmen der zu erstellenden Planungen werden Nutzerinteressen im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0040 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung de Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Maßnahmen sollen nur durchgeführt werden, wenn der Grundsatz der Akzeptanz der Beteiligten und Betroffenen gewahrt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Umsetzung bis 2015 in prioritären Gebieten und von Modellprojekten wird begrüßt. Eine automatische Übernahme auf andere Wasserkörper ist ausgeschlossen. Einzelfallprüfungen und die Anpassungen an konkrete Bedingungen vor Ort sind erforderlich. Für die zustimmende Feststellung wird gedankt. Eine Anpassung an die regionalen Randbedingungen ist vorgesehen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Sanktionen wegen verfehlter Zielerreichung nach Art. 23 WRRL sind auszuschließen. Für einen großen Teil der Wasserkörper sind Fristverlängerungen angemeldet. Das betrifft insbesondere die Wasserkörper in denen im ersten Bewirtschaftungszeitraum keine gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen vorgesehen sind.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Kommunen und Verbände sind als Maßnahmenträger vollumfänglich von Kosten freizustellen; die Finanzierung muss über den gesamten Zeitraum bis zur Zielerreichung gewährleistet werden Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung finanziert. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Bei Erhöhung der Kosten der Gewässerunterhaltung sind diese Kosten nicht den Kommunen und beitragspflichtigen Grundeigentümern aufzubürden. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden bei großräumigen Planungen in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Der Land -und Forstwirtschaft als Flächenbewirtschafter sind Nachteile für Nutzungsbeschränkungen -ausgehend vom Niveau der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung -vollständig und dauerhaft auszugleichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0041 Für Industrie und Gewerbe sind ggf. aus der Umsetzung der Maßnahmen resultierenden Wirtschaftshemnisse auszuschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt