Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0041 "Die weitere Information der Gemeinden u. Verbände über den Fortgang und die Ergebnisse des Umsetzungsprozesses sollte zeitnah u. praxisorientiert erfolgen. Insbesondere ist die Stadt Genthin frühzeitig bei direkter o. indirekter Betroffenheit einzubeziehen." Bei der Planung von Einzelmaßnahmen sowie im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) dient nicht nur der Verringerung erosiver Einträge sondern auch der Verringerung von Nährstoff- und PSM-Einträgen in die Gewässer. Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind gegenwärtig keine Schwerpunktgewässer.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL06OW14-00 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung v. Nährstoffeinträgen nur, wenn dies keine Umnutzung der Flächen erfordert. Exakte Applikationstechnik u.d.Einhalten v. Abstandregelungen reichen aus." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) dient nicht nur der Verringerung erosiver Einträge sondern auch der Verringerung von Nährstoff- und PSM-Einträgen in die Gewässer. Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind gegenwärtig keine Schwerpunktgewässer.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gewässerschonstreifen nur an Stellen wo flächig Abschwemmungen zu erwarten sind. In ebenen Gebieten ist dies nicht erforderlich, da die Niederschläge dort versickern." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn.z.Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffe nur sofern sie geltendes Fachrecht sind. Für darüber hinaus gehende sollte finanzieleller Ausgleich angeboten werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Maßn. z.Reduzierg. Von PSM nur insofern sie geltendes Fachrecht sind. Wettbewerbsverzerrungen und Mindererträge durch Maßn. werden nicht hingenommen." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Betrachtungsraum MEL 06 (Jeetze-Sege) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen der Planfeststellung. In jedem Fall ist vor Durchführungd dieser Maßnahmen eine sozioökonomische Betroffenheit der Landwirte zu untersuchen. Veränderungen bei den Nutzern sind zu kompensieren" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 (Hauptgewässer Salzwedler Dumme) Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Maßnahmen eigendynamischer Gewässerentwicklung werden abgelehnt. Es ist zu gewährleisten, dass solche Maßnahmen nur dort zu realisieren sind, wo Grundstücksrechte erworben wurden." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betr. MEL PE 06 Gehölzpflanzungen sind nicht in Bereichen anzulegen, wo Drainungen vorhanden sind. Auf Schadensersatzpflicht in Bezug auf zerstörte. Drainungen wird hingewiesen. Darüber hinaus können Nachteile für die Bewirtschaftung entstehen" Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) sind momentan kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Bei Maßnahmen zur Habitatverbesserung darf es nicht zum Verbrauch landwirtschftlicher Fläche kommen. Dies bisherigen Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten." Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0042 "Betrifft MEL PE 06 Gewässerunterhaltung muss in jedem Fall ausr. Wasserabfluß gewährleisten, Drainanlagen müssen erhalten und die Mittelwasserlinie auf dem erforderl. Niveau gehalten werden. Landentwässerung entsprechend agrotechn. Terminen" Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (Jeetze-Seege) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, werden für einzelne Gewässerabschnitte wie den Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme Planungen erstellt. In diesem Planungsprozeß werden die Nutzerinteressen – so auch Ihre Hinweise - berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt