Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0043 Befürchtet weiteren Verlust von Ackerflächen.. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0043 Einwender schlägt die Zahlung einer Vergütung zur Pflege von Überschwemmungsgebieten und deren Einbeziehung in die Flächenförderung der EU vor. Die Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Dauergrünland auf Einzelflächen, insbesondere in Überschwemmungsgebieten und naturschutzfachlich bedeutsamen Gebieten ist eine Agrarumweltmaßnahme entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Sie beinhaltet u.a. die Pflege dieser Flächen, indem diese mindestens einmal jährlich zu nutzen sind. Die Einführung dieser Maßnahme in ST ist abhängig von der Haushaltslage des Landes.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0044 Befürchtet weiteren Verlust von Ackerflächen.. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0044 Einwender schlägt die Zahlung einer Vergütung zur Pflege von Überschwemmungsgebieten und deren Einbeziehung in die Flächenförderung der EU vor. Die Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Dauergrünland auf Einzelflächen, insbesondere in Überschwemmungsgebieten und naturschutzfachlich bedeutsamen Gebieten ist eine Agrarumweltmaßnahme entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Sie beinhaltet u.a. die Pflege dieser Flächen, indem diese mindestens einmal jährlich zu nutzen sind. Die Einführung dieser Maßnahme in ST ist abhängig von der Haushaltslage des Landes.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0045 Ausweisung der Salzwedler Dumme als natürlich wird widersprochen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme als natürlicher Wasserkörper wurde am 12.3.08 mit dem UHV bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0045 Gewässerschutzstreifen werden abgelehnt Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0045 "Beibehaltung der Begradigung des Molmker Baches Errichtung von Gewässerschutzstreifen abgelehnt Einstufung als NWB abgelehnt" Bei allen Planungen werden Nutzungsaspekte maßgeblich berücksichtigt. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Molmker Baches (MEL06OW14-00) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0046 Fordert die Festschreibung des Begriffes "ordnungsgemäßen Wasserabfluss" an vorrangiger Stelle im Bewirtschaftungsplan Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0046 Ausweisung HMWB soll überprüft werden Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise zur Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere der zum Verbandsgebiet des UHV Trübengraben gehörenden Oberflächenwasserkörper wurden bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0046 Es wird befürchtet, dass die UHV die Maßnahmenumsetzung letztlich bezahlen muss. Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung finanziert. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0046 Weitere, noch intensivere Beteiligung der lokalen Ebene gefordert. Die Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL ist gem. Art. 14 (1) WRRL ausdrücklich aktiv zu fördern und somit verbindliche Aufgabe der Behörden. Als eine Art der Umsetzung wurde in Sachsen-Anhalt u.a. die Beteiligung der lokalen Eben gewählt, die selbstverständlich intensiv fortgeführt wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0047 "Betr. MEL05OW18-00; MEL05OW24bis26-00 Gewässerschutzstreifen in ebenen Gebieten nicht erforderlich, da die Niederschläge versickern und so Einträge durch Erosion und Abschwemmung nicht zu erwarten sind." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) dient nicht nur der Verringerung erosiver Einträge sondern auch der Verringerung von Nährstoff- und PSM-Einträgen in die Gewässer. Bei der Planung von Maßnahmen werden die örtlichen Gegebenheiten sowie die Nutzerinteressen im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte-Erstellung berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0047 "Betr. MEL05OW18-00; MEL05OW24bis26-00 Gewässerschutzstreifen in ebenen Gebieten nicht erforderlich, da die Niederschläge versickern und so Einträge durch Erosion und Abschwemmung nicht zu erwarten sind." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0047 "Betrifft MEL 05 Oberflächenwasser 18-00 Für sämtliche, den BS Morphologie betreffenden Maßnahmen ist durch neutrale Überprüfung auszuschließen, dass die Funktion der Landentwässerung nicht beeinträchtigt wird. Die Vernässung der Flächen ist zu verhindern." "Für die Gewässer im Betrachtungsraum MEL 05 (Milde-Biese-Ahland) werden im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0047 Finanzielle Nachteile, die durch zwangsweise Durchführung von Maßnahmen entstehen, sind vollständig und dauerhaft auszugleichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen (z.B. Einhaltung von Düngeverordnung und Abfallrecht) sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt