Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Gründe für Fristverlängerung um Punkte - nat. Gegebenheiten - unverhältn. hohe Kosten" Für die benannten Wasserkörper, die im Betrachtungsraum MEL05 liegen, werden wasserkörperdifferenziert die Fristverlängerungen wegen natürlicher Gegebenheiten (zeitliche Wirkung von Maßnahmen, Dauer eigendynamischer Entwicklung) und wegen technischer Durchführbarkeit (Ursache für Abweichungen unbekannt, Forschungs- und Entwicklungsbedarf) begründet. Mit unverhältnismäßig hohem Aufwand lassen sich die Fristverlängerungen inhaltlich (nach dem Verständnis und den Auslegungen zu Artikel 4 WRRL) nicht rechtssicher begründen, zumal sich die Wasserkörper auch in einem für die Gewässerentwicklung prioritären Betrachtungsraum befinden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Anhänge A5-1 S.25-28 Maßnahmen nach a und b der SN" "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Anhänge A5-1 S.25-28 um für die im Land sachten -Anhalt spezifischen Gewässerentwicklungskonzepte und deren Aufgaben" Die Erstellung de Gewässerentwicklungskonzepte ist eine landesspezifische Vorgehensweise und findet daher keine Aufnahme im überregionalen Bewirtschaftungsplan. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Anhänge A5-1 S.25-28 um -Belastung durch Stoffeinträge" Aussagen zur Belastung durch Stoffeinträge finden Eingang in das Gewässerrahmenkonzept. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0054 Die für Oberflächenwasserkörper Selke und Getel aufgeführten Maßnahmen sind nicht konkret verortet Obwohl die Gewässer im Betrachtungsraum SAL 20OW (Selke und Getel) derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung darstellen, wird für einzelne Gewässerabschnitte der Selke die Erstellung von Konzeptionen vorgesehen. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen (Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0054 Die für Oberflächenwasserkörper Selke und Getel aufgeführten Maßnahmen dürfen nicht zu Umnutzungen führen. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung von Maßnahmen wie Gewässerschutzstreifen und dauerhaft konsevierende Bodenbearbeitung geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0054 Die für OWK Selke und Getel aufgeführten Maßnahmen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch überzogene Auslegung des Fachrechtes führen. Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten, das Fachrecht beinhaltenden (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0054 "Die für OWK Selke und Getel aufgeführten Maßnahmen zu N-P-Salden führen zu Verschlechterung der Ertragsfähigkeit, Verringerung von Pachterträgen usw. Solcher Art Mehraufwendungen sind auszugleichen." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0055 Im OWK MEL 06 OW 02-00 werden Maßnahmen wie Gewässerschutzstreifen und dkB (dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) abgelehnt. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0055 Wird der Wasser-und Bodenhaushalt im Zuge der Erreichung ökologischer Ziele nicht mehr beeinflussbar, hat dies zur Folge, dass die Flächen im Frühjahr zu lange nass bleiben und im Sommer zu schnell trocken fallen. "Es ist nicht Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, Maßnahmen mit signifikanten Auswirkungen auf die Nutzungen durchzuführen. Daher werden mögliche Nutzungskonflikte in den weiteren wasserwirtschaftlichen Planungen aufgezeigt und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0055 Wird der Wasser-und Bodenhaushalt im Zuge der Erreichung ökologischer Ziele nicht mehr beeinflussbar, hat dies zur Folge, dass die Flächen im Frühjahr zu lange nass bleiben und im Sommer zu schnell trocken fallen. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0055 Konkretisierung der räumlichen Maßnahmen und Aussagen zur Finanzierung fehlen. Die räumliche Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen des Gewässerrahmenkonzeptes Sachsen-Anhalt geht über die Anforderungen der Europäischen Kommission hinaus. Weitergehende Konkretisierungen der räumlichen Zuordnung und der Finanzierung erfolgen im Rahmen weiterer Planungen. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0056 Die Ausweisung der Gewässer sollte grundsätzlich überprüft werden und dies in den BWP dokumentiert werden. Bes. in Tieflandregionen würde eine Rückführung der Gewässer in den ursprgl. Zustand die Besiedlung und Bewirtschaftung nachträglich verunmöglichen. "Am 23.01.08 wurden die Grundsätze der Ausweisung dem UHV erläutert. Die den UHV Milde-Biese betreffenden Wasserkörper wurden mehrfach überprüft und bestätigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0056 Für die Oberflächenwasser körper MEL 05 Oberflächenwasser 01-00 bis 15-00 sollten als Gründe für dieFristverlängerung die natürlichen Gegebenheiten und die unverhältnismäßigen Kosten zusammen aufgenommen werden. Für die benannten Wasserkörper, die im Betrachtungsraum MEL05 liegen, werden wasserkörperdifferenziert die Fristverlängerungen wegen natürlicher Gegebenheiten (zeitliche Wirkung von Maßnahmen, Dauer eigendynamischer Entwicklung) und wegen technischer Durchführbarkeit (Ursache für Abweichungen unbekannt, Forschungs- und Entwicklungsbedarf) begründet. Mit unverhältnismäßig hohem Aufwand lassen sich die Fristverlängerungen inhaltlich (nach dem Verständnis und den Auslegungen zu Artikel 4 WRRL) nicht rechtssicher begründen, zumal sich die Wasserkörper auch in einem für die Gewässerentwicklung prioritären Betrachtungsraum befinden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0056 Für den Norden Sachsen-Anhalts sollte aufgrund der überwiegend erheblich veränderten Gewässer im BWP dargelegt werden, dass bestimmte Maßnahmen (siehe SN) nur punktuell umsetzbar sind. "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt