Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0061 "zu BR SAL 07: Gewässerschutzstreifen kommen wegen des Uferbewuchs und der Bewirtschaftung nur begrenzt in Betracht. Sofern diese vorgesehen sind, um Einträge durch Erosion und Abschwemmg. vorzubeugen, nicht in ebenen Gebieten (z.B. an der Wipper)." Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland (wie beispielsweise an der Wipper). Es steht dem Landwirt frei, wo er den Streifen hinlegt und welchen Zielkonflikt er damit lösen will . Im Rahmen des Förderprogramms werden entstehende Einkommensverluste ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0061 "zu BR SAL 07: Exakte moderne Applikationstechnik sowie die Einhaltung geltenden Fachrechts wird als ausreichend angesehen. Zus. Flächen aus der Produktion zu nehmen, ist nicht erforderlich." Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten, das Fachrecht beinhaltenden (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen im Betrachtungsraum SAL 07 (Wipper) erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0061 "zu BR SAL 07: Gehölzpflanzungen sollen nicht in Bereichen anzulegen, wo Drainung vorhanden sind. Eine mögl. Vernässungsstörung würde nicht im Verhältnis zur Vorteilswirkung d. Maßn. stehen. Funktionsfähigkeit der Entw.gräben u. Drainagen ist zu sichern." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0061 "zu BR SAL 07: Die überwiegende Grünlandnutzung u.d. Durchführung v. Mulchsaat u. Mulchpflanzung gewährleisten Erosionsschutz. Die Förderung dieser Anbauverfahren ist zukünftig unbedingt bei zu behalten." Maßnahmen zum Erosionsschutz sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur den überregional vereinbarten Reduzierungsziele Da die Maßnahmen aus dem ELER kofinanziert werden, ist eine Gewährleistung vorhandener Fördermittel über die gegenwärtige Förderperiode hinaus seitens der EU derzeit nicht gegeben. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Ausweisung der Gewässer Eine, Bode, Silberbach, Wurmbach, Selke, Rammelsbach, Stimmecke als HMWB Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe, sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. Eine Änderung der bisherigen Ausweisung erfolgte für die Stimmecke (WES-OW24-00) als HMWB. Für die übrigen Gewässer hat sich keine Änderung der bisherigen Ausweisung ergeben.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Beibehaltung der Landentwässerung als Kernfunktion der Gewässer "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 LVwA hat angeblich geäußert, dass bei Ausweisung der Gewässer sozioökonomische Abwägungen vorgenommen wurden und bezweifelt deren Datengrundlage. "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben, welche in den speziellen Schritten 7 und 8 auch sozioökonomische Fragestellungen beinhalten. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. Dabei kam es auch auf Grundlage neuerer Erkenntnisse zu Änderungen, die auch Auswirkungen auf die sozioökonomischen Abwägungen hatten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 "Maßnahmen zu unkonkret. Forderung, keine Maßnahmen die eine Umnutzung der Flächen erforderlich machen vorzusehen und nur im Rahmen des gültigen Fachrechtes." Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 "Maßnahmen zum Gewässerschutz in TWSG müssen vollständig ausgeglichen werden, Ausgleichsregelung nach § 52 WG LSA ist unpraktikabel." Als Alternative wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und beispielsweise dem Landwirt (Kooperationsvereinbarung) denkbar.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie nur wenn vorher sozioökon. Betroffenheitsanalyse durchgeführt wird und die Landentwässerung nicht beeinträchtigt wird. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Die Maßnahme Deichrückverlegung sollte durch extensive Bewirtschaftung ersetzt werden. "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen.Somit besteht keine direkte Betroffenheit. Grundsätzlich sind bei Deichrrückverlegungen vorrangig die Anforderungen aus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig (z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen). Aufgrund der Synergieeffekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Deichrückverlegungen auch in das Maßnahmenprogramm nach WRRL aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Stauanlagenrück/Umbau nur, wenn nachgewiesen wird, dass es nicht zur Vernässung der Flächen führt. (Agrotechnische Termine) "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Maßnahme : eigendynamische Gewässerentwicklung nur, wenn eine unerlaubte Inanspruchnahme von Flächen ausgeschlossen werden kann. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 "Maßnahme : Vitalisierung Gewässer nur, wenn eine unerlaubte Inanspruchnahme von Flächen ausgeschlossen werden kann. Planfeststellung" Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 "UHV dürfen nicht zu Maßnahmeträgern für Maßnahme Habitatverbesserung, Gehölzpflanzung usw. werden. Der LBV verwahrt sich gegen Aufweitung der Zuständigkeit" Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung beantragen möchte.   Land Sachsen-Anhalt