Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0069 Einwender lehnt Deichrückverlegung an der Helme bei Kelbra ab. Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Aus Sicht der unteren Wasserbehörde ist nicht nachvollziehbar, dass das Land in der Regel keinen Flächenerwerb für die Gewässerentwicklung beabsichtigt, denn nur dadurch kann eine dauerhafte Gewässerentwicklung erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass die Ausgestaltung und Organisation der Flächenbereitstellung Bestandteil der Gewässerentwicklungskonzepte ist. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung von Flurneuordnungsverfahren bzw. die Inanspruchnahme der Ökopunkteregel für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Erwerb von Grundstücken für die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen und die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung in Höhe von 10% bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens zu bezuschussen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Zur Prioritätensetzung f.d.Herstellung d.ökologischen Durchgängigkeit sollen ergänzende Untersuchungen zu wanderwilligen Tierarten und wanderungsrelevanten Gewässerabschnitten durchgeführt werden. Der Hinweis wird aufgenommen. Prinzipiell werden vor Einschaltung von Gutachtern aber alle Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch Sammlung des Fachwissens in beteiligten Wasser-, Naturschutz- und Fischereibehörden ausgeschöpft. Erst wenn dies nicht ausreicht, werden diese Informationen über Dritte beschafft. Im ersten BP trifft dieses in erster Linie auf die Vorranggewässer in den prioritären Gewässern zu.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Es ist zwingend erforderlich, dass an ausgewählten Gewässerstrecken ein Rückbau der Böschungsbefestigungen erfolgt und /oder Schonstreifen angelegt werden um den morpholog. Zustand zu verbessern. Die Umsetzung morphologischer Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010-2015 vorrangig in prioritären Wasserkörpern. Sinnvolle morphologische Maßnahmen können aber auch außerhalb dieser Räume beantragt werden. Sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit diesen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden, müssen weitere akzeptable Umsetzungsmöglichkeiten und -wege verfolgt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Für den Bereich Zielitz (GWK OT2) sollten weniger strenge Umweltziele festgelegt werden, da die Grundwasserbelastung technisch nicht beseitigt werden kann. Grundsätzlich liegen für eine höhere Anzahl von Wasserkörpern in Sachsen-Anhalt Anhaltspunkte vor, die eine Inanspruchnahme weniger strenger Umweltziele rechtfertigen könnten. Da die hierfür erforderlichen Grundlagen und die Datenlage begründungsseitig eine solche Zuordnung oftmals noch nicht eindeutig und belastbar zulassen, wurden für diese Wasserkörper zunächst Fristverlängerungen in Anspruch genommen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Im interaktiven Bericht ist das Wasserschutzgebiet Colbitz Ohre (Colbitz Nord, 5700_OK-9) noch aufgeführt. Das WSG wurde jedoch per Bescheid des LVwA vom 22.12.04 aufgehoben. "WSG-Festsetzung wurde ersetzt durch Bescheid WSG CLH-VO vom 15.06.05. Der ""interaktive Bericht"" bezieht sich aber auf den Datenstand/ Bestandsaufnahme 2004! und ist keine Unterlage des BP (wird auch nicht aktualisiert). In den aktuellen Datenschablonen zum BP ist das WSG nicht mehr aufgeführt." Hinweis wird im Gewässerrahmenkonzept aufgegriffen Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Es fehlt die rechtliche Legitimation des Gewässerrahmenkonzept als Instrument der WRRL-Umsetzung. Einzelmaßnahmen der CD-ROM fehlen als Bestandteil des Maßnahmenprogramm. Für die Boerde fehlen Maßnahmen u.a. aus den Beteiligungsphasen, es wird die Festschreibung dieser gefordert. Das Gewässerrahmenkonzept wurde zur allgemeinverständlichen Darstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs auf Landesebene im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und ergänzend angeboten. Das Anhörungsverfahren bezieht sich gemäß § 184 Abs. C1114   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Die Anzahl der Standgewässer. im LK bedarf nochmaliger Überprüfung. Folgende Tagebaurestlöcher und Seen überschreiten bereits jetzt eine Größe von 50ha: Kehnert-Treuel-Auwiesen; Kiessee Barleben; Kiessee Gröningen. Die genannten Kiesseen befinden sich noch im Abbaubetrieb und unterliegen dem Bergrecht. Erst nach Beendigung des Abbaus sollte die Endgröße festgestellt und diese Kiesseen als eigenständige OWK ausgewiesen werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Die pauschale Einordnung in "künstliche Seen" trägt den ökolog. Gegebenheiten der in erhebl. Umfang vorh. Und noch entstehenden Tagebaurestseen in keiner Weise Rechnung "Die Ausweisung erfolgte methodenkonform. Alle Gewässer welche nicht als natürliche Seen eingestuft werden konnten sind demnach als ""künstlich"" eingestuft (bei Seen gibt es nur eine Unterteilung in ""natürlich"" und ""künstlich""). Trotzdem können auch die künstlichen Seen eine unterschiedliche ökologische Bedeutung haben. Hartgesteinsabbaue werden analog der Systematik der Braunkohletagebaurestlöcher behandelt. Diese Seen befinden sich noch im Abbaubetrieb und unterliegen dem Bergrecht. Erst nach Beendigung des Abbaus sollte die Endgröße festgestellt werden. Dann kann eine Ausweisung als eigenständiger OWK in Abhängigkeit von der Fläche erfolgen."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Die Anzahl von als HMWB ausgewiesenen Oberflächenwasserkörper erscheint deutlich zu hoch. Bei intensiver fachlicher Prüfung würde ein nicht unerheblicher Anteil die Voraussetzungen für NWB erfüllen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Lt. BWP sind nur 9 GWK in mengenmäßig schlechtem Zustand. Dies ist aus Sicht der UNB unzutreffend, da bei deutlich mehr GWK Hinweise auf eine schlechten mengenm. Zustand vorliegen (z.B.OT1; OT2; SALGW066). Die Bewertungsmethodik ist nicht WRRL-konform. Die von Sachsen-Anhalt verwendete Methodik entspricht der LAWA, der maßgebende Parameter zur Bewertung ist der Grundwasserspiegel. Gemäß LAWA-Arbeitshilfe bilden die GW-standsmessnetze der Länder die Grundlage für die Überwachung des mengenmäßigen Zustandes. Nach dieser Bewertung sind nur zwei GWK in Sachsen-Anhalt im schlechten mengenmäßigen Zustand.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Das fehlen eines konkreten Ortsbezuges für Einzelmaßnahmen wird bemängelt. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Das fehlen eines konkreten Ortsbezuges für Einzelmaßnahmen wird bemängelt. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0071 Die Auflistung der Gründe für die Fristverlängerung sollte für die OWK MEL 05OW 01bis 07-00; MEL 05O W09-00 und MEL 05O W14-00 so gestaltet werden, dass der Zusammenhang aus natürlichen Gegebenheiten und unverhältnismäßig hohen Kosten deutlich wird. Die Auflistung der Gründe für die Fristverlängerung wurde korrigiert. Für die OWK MEL05OW01bis07-00; MEL05OW09-00 und MEL05OW14-00 wurden als Gründe für die Fristverlängerung ausschließlich natürliche Gegebenheiten aufgeführt. Für die Aufnahme einer Begründung durch unverhältnismäßig hohe Kosten gibt es derzeit keine belastbare Datengrundlage.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0071 Sowie im Entwurf des Bewirtschatungsplans als auch in dem des Maßnahmenprogramms sollte dargelegt werden, dass ausgewählte Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie und Durchgängigkeit nur punktuell und nach Einzelfallprüfung umsetzbar sind. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Platzierung, Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Das Vorsehen ergänzender Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt