Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0071 | Sofern als Muschelgewässer nicht nur Salzwassermuschelgewässer aufzuführen sind, sind die Muschelgewässer im Altmarkkreis Salzwedel (Kalter Graben, Beeke, Dumme) mit aufzunehmen. | "Muschelvorkommen in genannten Gewässern + im Molmker Bach wird bestätigt; Bachmuschel Unio Crassus - FFH-Art nach Anhang II + IV und in Rote Liste LSA (Kat. 1 -vom Aussterben bedroht). Es handelt sich um kein Muschelgewässer nach Muschelgewässerrichtlinie. Darüberhinaus besteht für den Bewirtschaftungsplan keine Berichtspflicht." | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0071 | Die Begriffe ökologisches Potential und ökologischer Zustand sind eindeutig zu definieren, u.U. differenziert bezogen auf den jeweiligen Oberflächenwasserkörper. | Die allgemeinen Grundsätze zur Einstufung des ökologischen Zustandes bzw. Potentials sind im Anhang V, Ziffer 1.2 der WRRL fixiert, wobei bisher keine konkrete und einheitliche Untersetzung für die bundesweite Anwendung vorliegt. In Sachsen-Anhalt wurde eine diesbezügliche landesspezifische Methodik erarbeitet. Dabei werden die Referenzen für das gute ökologische Potential anhand einer um 0,1 abgesenkten Multimetrischen Index (MMI) gegenüber dem des ökologischen Zustandes festgelegt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0071 | Die Begriffe ökologisches Potential und ökologischer Zustand sind eindeutig zu definieren, u.U. differenziert bezogen auf den jeweiligen Oberflächenwasserkörper. | Die allgemeinen Grundsätze zur Einstufung des ökologischen Zustandes bzw. Potentials sind im Anhang V, Ziffer 1.2 der WRRL fixiert. In Sachsen-Anhalt wurde eine diesbezügliche landesspezifische Methodik erarbeitet, mit der die OWK-bezogene Einordnung und die Umweltzielbestimmung vorgenommen wurden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0071 | Die repräsentative Feststellung eines durchgängig guten mengenmäßigen Zustands der GWK wird in Frage gestellt. | Die Bewertung der mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper erfolgt in Sachsen-Anhalt auf der Basis einer landeseinheitlich angewendeten Methodik. Diese entspricht den Anforderungen der Wasserrahemnrichtlinie. Maßgebender Parameter ist der Grundwasserspiegel. Grundlage der Bewertung ist das aus ca. 1.200 Meßstellen bestehende Grundwasserstandsmeßnetz Sachsen-Anhalts und die daraus für die Überwachung des mengenmäßigen Zustands nach feststehenden Kriterien ausgewählten ca. 700 Grundwassermeßstellen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0071 | Anhang A3-2 ist hinsichtlich der aufgeführten Wasserschutzgebiete zu überarbeiten, so sind z.B. WSG Salzwedel und Pretzier-Stappenbeck aufgelöst; andere - auch wesentliche - fehlen (Gardelegen, Tangeln, Diesdorf, Nipkendey) | "Anh A3-2 enthält nicht aktuellen Stand der WSG. Die WSG Salzwedel und Pretzier- Stappenbeck sind mit Datum vom 09.04.08 aufgehoben (Bekanntmachung im Amtsblatt des LK SAW, Jahrgang 14,23.04.08, Nummer4); Dies wird in den künftigen Dokumenten berücksichtigt. Für die Wasserfassungen Gardelegen, Tangeln, Diesdorf, Nipkendey liegen noch keine rechtskräftig festgesetzten WSG vor, sondern fachlich verschieden weit fortgeschrittene Vorarbeiten, eine Änderung des Anhangs bezüglich dieser WSG ist somit nicht erforderlich. Die veröffentlichte Entwurfsfassung zum BP bezieht sich auf die Daten 2008. Da in 2009 nochmals die aktuellen Daten 2009 zu den WSG mittels Datenschablone PAREA_D gemeldet wurden, sind die erforderlichen Änderungen jetzt berücksichtigt!" | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | "Betr. MEL06OW13-00; 24-00; 11-00; 23-00 (Bach aus Langendorf, Dumme, Salzwedeler Dumme, Alte Dumme) Jegliche Ausweisung als natürliches Gewässer wird abgelehnt. Gewässerschutzstreifen abgelehnt" | "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürliche Wasserkörper wurden bestätigt. In Einzelfällen sollte jedoch über örtlich gezielte Gewässerschutzstreifen entschieden werden (Finanzierung z. B. über EPLR-Förderprogramm Blühstreifen möglich). " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | "Betrifft: MEL 06O W13-00; 24-00; 11-00; 23-00 (Bach aus Langendorf, Dumme, Salzwedeler Dumme, Alte Dumme) Der Maßnahmenprogrammentwurf wird in Hinblick auf die Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und DkB abgelehnt." | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zur Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffeinträge nur, sofern sie bereits jetzt gültigem Fachrecht entsprechen. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen sollten Förderprogramme einen finanziellen Ausgleich vorsehen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von PSM aus der Landwirtschaft: nur Maßnahmen gemäß geltendem Fachrecht, keine Wettbewerbsverzerrungen wegen Mehraufwendungen oder Mindererträgen | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Für Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorh. Profils soll vor Durchführung die landw. Betroffenheit untersucht werden. Maßn. nur, wenn Veränderungen bei der Landentwässerung angemessen kompensiert werden. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0072 | Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: nicht in Bereichen, wo Drainagen vorhanden sind, hochaufwachsende Bäume mit Kronen Nachteile für die Bewirtschaftung landwirtschaftlichen Flächen, | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt |