Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0077 | Vorgesehene Rückverlegung der Deiche beidseitig der Helme im Raum Kelbra wird abgelehnt. | Weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Helme sind nicht mehr Bestandteil wasserwirtschaftlicher Fachplanungen des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010. Die Maßnahme ist auch nicht mehr Bestandteil des Maßnahmenprogramms. | Änderung Maßnahmenprogramm | Land Sachsen-Anhalt | |
BP_MP_ST0078 | "Keine Forderung Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der Saale: Pulverweiden wir durch Wasserschifffahrtsverwaltung geprüft" | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0079 | Forderung nach Einstufung des Neuen Schleesener Mühlgrabens als erheblich verändertes Gewässer | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Neuen Schleesener Mühlgrabens als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0080 | Der Ausweisung von OWK EL03OW06-00 (Kemberger Flieth) wird widersprochen. Es handelt sich nicht um ein natürliches, sondern um ein künstlich angelegtes Gewässer. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Kemberger Flieths als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0080 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen droht Verlust von Ackerflächen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0080 | Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung der Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Der Begriff der Gewässerunterhaltung ist im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Es wird kritisiert, dass Sachsen-Anhalt bisher zu wenig Gewicht auf Spezialberatungen als wirksames Zielerreichungselement legt. Eine verbesserte Beratungstätigkeit wird ausdrücklich gefordert. | Eine flankierende Beratung ist ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche, zielkonfliktlösende und wirkungsorientierte Umsetzung von Maßnahmen. Die Einführung dieser Maßnahme in ST ist abhängig von den entsprechend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Wegen der - aus Sicht des Stellungnehmers - nicht gerechtfertigten Ausweisung von 10% der Fliegewässer als NWB werden Wettbewerbsnachteile für die Landwirtschaft befürchtet. Es wird von der Landesregierung erwartet, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit erhält. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Bei der Ausweisung wurde, entgegen der Aussagen des LVwA, die Sozioökonomie nicht betrachtet und abgewogen. Diese Vorgehensweise wird als unzureichend und unqualifiziert gewürdigt. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Dabei erfolgte eine Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte hinsichtlich der Auswirkung von Maßnahmen auf vorhandene Nutzungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Änderung von NWB`s in HMBW`s: Nuthen (LK ABI); Thyra (LK MSH); Eine (SAL07OW07+08-00); Bode (SAL17OW02-00), Silberbach (SAL17OW19-00); Wurmbach (SAL17OW20-00); Selke (SAL20OW03-00); Rammelsbach (WESOW23-00); Stimmecke (WESOW24-00); Nautschke; Steinbach | "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürlicher Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf die Hagendorfer Nuthe und die Stimmecke zu. Hier ergab die Überprüfung eine Ausweisung als HMWB. Hinweis: Die Gewässer Nautschke und Steinbach gehören zu NWB SAL05OW13-00 (Wethau)." | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Für alle Maßnahmenarten muss erkennbar werden, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. | "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Mit Bezug auf die direkten Nährstoffeinträge ist die Forderung grundsätzlich berechtigt. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Anlage von Gewässerschutzstreifen sind nicht erforderlich, wenn sich Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam zu vermeiden. Denkbar lediglich im Rahmen einer Förderung und sofern rückholbar f.d.Nutzung. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0081 | Maßnahmen zur Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffeinträge nur, sofern sie bereits jetzt gültigem Fachrecht entsprechen. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen sollten Förderprogramme einen finanziellen Ausgleich vorsehen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt |