Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0082 "Vorschläge des NaBu Schifffahrt - Verzicht auf unökologisches Unterhaltungsziel von 1,60 m Tauchtiefe - Verzicht auf Saalekanal bei Tornitz - Entwidmung der Saale als Bundeswasserstraße" Die Hinweise sind zum Teil aus gewässerökologischer Sicht wünschenswert. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird im weiteren Planungsprozess maßgeblich einbezogen, um die weitere, machbare Verbesserungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen abzustimmen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Wasserkraft - Beschränkung der (Keine Vorschläge) auf bestehende Anlagen - keine Anhebung von Stauhöhen bei best. Anlagen - Einhalt. Der Mindestwassermengen - Auflage zur Funktionskontrolle- - keine Wasserkraftanlagen in Fischgewässern" "Eine pauschale Beschränkung der Nutzung alternativer Energiegewinnung durch Nutzung der Wasserkraft ist nicht möglich. Ob am jeweiligen Standort eine Wasserkraftnutzung möglich ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. In den dafür vorgesehenen Verfahren wird auch über die Erhaltung eines erforderlichen Mindestabfluss und einzuhaltende Stauhöhen sowie die Anordnung von Funktionskontrollen bei Fischauf- und abstiegsanlagen zu entscheiden sein. Sofern im entsprechenden Gewässer ein Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet wird, werden im Vorfeld diese und andere Konfliktpotenziale ermittelt und beurteilt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 mangelnde flächenhafte Umsetzung und mangelnde Detailschärfe und örtliche Konkretisierung der Maßnahmen Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 mangelnde Anpassung an Gewässerunterhaltung "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 mangelnde Verbindlichkeit der Maßnahmen Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum freiwillig und einvernehmlich. Sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit diesen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden, müssen weitere akzeptable Umsetzungsmöglichkeiten und -wege verfolgt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Forderung nach eigendyn. Gewässerentwicklung muss durch Flächenverfügbarkeit möglich werden Sachsen-Anhalt beabsichtigt, den Erwerb von Grundstücken für die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen und die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung zu fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich. Sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit diesen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden, müssen weitere akzeptable Umsetzungsmöglichkeiten und -wege verfolgt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Forderung nach Einhaltung des Verschlechterungsverbotes - Bsp. Hochwasserrückhaltebecken Selke - Kalibergbau - als Gewässerunterhaltung getarnte Ausbaumaßnahmen - Anhebung von Stauhöhen in der Saale" Das Verschlechterungsverbot ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungspläne sind für die Behörden verbindlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen -Aufstockung der personellen und finanziellen Mittel zur Maßnahmenplanung und Durchführung wird gefordert" Eine Erhöhung der personellen und finanziellen Kapazitäten ist auf Grund der derzeitigen Haushaltssituation im ersten Bewirtschaftungszeitraum nicht zu erwarten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen zu aus Sicht des NABU fehlenden Maßnahmen an der Elbe S.15-16 Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum konnten in Abstimmung mit der WSV aufgrund der genehmigungsseitigen Voraussetzungen zunächst 4 Maßnahmen aufgenommen werden. Für diesen Zeitraum erfolgt darüber hinaus eine Abstimmung zu weiteren Maßnahmen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen zur Ohre S.16-17; u.a. fehlende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit; Kritik an Typisierung Fließgewässer; mangelnde Verortung Einzelmaßnahmen) "Die Typisierung der Gewässer erfolgte in Sachsen-Anhalt nach einer einheitlichen WRRL-konformen Methode. Sie wird flächendeckend angewendet. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Aufgrund der Salzbelastung durch die Kalihalden Zielitz ist Fischaufstieg aus d. Elbe in die Ohre stark eingeschränkt; deshalb ist die Erreichung der vollständigen Durchgängigkeit keine prioritäre Zielstellung bis 2015.Die Mittellandkanaldüker behindern z.T. ebenfalls die Durchgängigkeit der Hauptnebengewässer, angestrebt wird aber eine abschnittsweise Vernetzung der Gewässer; "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen (Aufnahme von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit) zur Holtemme und Zillierbach S.18 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers Holtemme sind aus gewässerökologischer Sicht wünschenswert. Entsprechende Planungen sind bereits in Vorbereitung.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen zur Reide (Ausweisung kann nicht nachvollzogen werden, keine Einzelmaßnahme trotz Vorranggewässer) S.18-20 Die Hinweise zur Reide/Reide-Einzugsgebiet werden zur Kenntnis genommen. Über die Aufnahme der Maßnahmen wird im Rahmen der weiterführenden Planungen und deren Umsetzung im Rahmen durchzuführender Genehmigungsverfahren entschieden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen zur Taube und Landgraben S.20-21 (Aufnahme verschiedener Einzelmaßnahmen zur Die Gewässer im Betrachtungsraum SAL 08 sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Teil B Einzelvorschläge zum Bach (SAL05OW05-00) S.22 (eventuell für Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepte interessant)" Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht befürwortet. Die Aufnahme der Maßnahmen wird im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Teil B Einzelvorschläge zur Taube S.23-25 (eventuell für Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepte interessant)" Die Gewässer im Betrachtungsraum SAL 08, hierzu zählt auch die Taube, sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt