Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainungen nur, sofern sie gültiges Fachrecht sind. Darüber hinaus gehend nur über Förderprogramm mit Ausgleich von Mehraufwendungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von PSM aus der Landwirtschaft: nur Maßnahmen gemäß geltendem Fachrecht, keine Wettbewerbsverzerrungen wegen Mehraufwendungen oder Mindererträgen Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Umsetzung und Aufrechterhaltung von Schutzmaßnahmen in TSG; Die nach § 52 WG ST vorgesehene Ausgleichsregelung für Landwirte ist unpraktikabel. Es ist ein geeignetes staatliches Instrumentarium zu entwickeln. Als Alternative wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und bspw. dem Landwirt (Kooperationsvereinbarung) denkbar.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung d. gewässertypischen Abflussverhaltens nicht in Gegenden, wo Abstand zw. Mittelwasserlinie u. Bodenoberfläche benachb. lawi Flächen zu gering u.Gewässer signifikant morphologisch beeinflusst ist. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmer und Arbeitsplätze sind bedroht. "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Für Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorh. Profils soll vor Durchführung die landw. Betroffenheit untersucht werden. Maßn. nur, wenn Veränderungen bei der Landentwässerung angemessen kompensiert werden. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer (Laufveränderung oder Sohlgestaltung) - Es wird abgelehnt, dass Unterhaltungsverbände Maßnahmenträger sind, da dies über die Unterhaltungspflicht hinaus geht und Schadensersatzansprüche betroffener Grundstückseigentümer drohen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden bei großräumigen Planungen in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: nicht in Bereichen, wo Drainagen vorhanden sind, hochaufwachsende Bäume mit Kronen Nachteile für die Bewirtschaftung landwirtschaftlichen Flächen, Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung de Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Die Landentwässerung ist überall dort aufrecht zu erhalten, wo sie unverzichtbar für die Fortexistenz der Unternehmen ist. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Sollte die LaWi ursächlich für den chemisch schlechten Zustand einiger GWK in der FGG Elbe sein, so sind Maßnahmen nur anzuwenden, sofern diese in den Grenzen des geltenden Fachrechts liegen. Mehraufwendungen oder Mindererträge sind nicht hinnehmbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Verbesserung der Lesbarkeit der Karten 1.3 Legende und textliche Erläuterung sind mangelhaft." Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Sollte die Lesbarkeit der Karten zu Nachfragen führen, können Sie sich an die zuständigen Landesbehörden mit der Bitte um Auskunft wenden. Die Angaben zu den Fließgewässertypen in der Karte 1.2 bezieht sich auf die gültige Typisierung der Codelist der WFD mit 21 Haupttypen. Die übrigen stellen Unter- und Subtypen dar. Eine Änderung der Karten wurde nicht vorgenommen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0082 "Anpassung der Nutzungen an Umweltziele für Landwirtschaft - gewässerökologisch begründete Anforderungen an die lw Flächennutzung in den Gewässerrandstreifen, Gewässerentwicklungskorridoren und Auen - gewässerök begründete Obergrenzen für die Ausbringung. Düngemittel" Es erfolgt ständig eine Anpassung des Fachrechts und der Agrarförderung, auch unter Berücksichtigung von Umweltzielen. Allein gewässerökologisch begründete Obergrenzen für die Ausbringung von Düngemitteln sind gesamtgesellschaftlich nicht zielführend, da sie eine ökonomisch tragfähige Landbewirtschaftung grundsätzlich in Frage stellen würden. Es ist auch nicht notwendig, wenn die Düngung und im weiteren Sinne die Landbewirtschaftung weiter optimiert werden mit dem Ziel der Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Stoffausträge lassen sich bei nachhaltigem Wirtschaften, insbesondere bei Erhalt der Bodenfruchtbarkeit nicht vermeiden, sie sind aber so gering wie möglich zu halten.   Land Sachsen-Anhalt