Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0074 | Ablehnung der Maßnahme z. Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, weil diese d. hydraulische Leistungsfähigkeit der Nuthen verschlechtern | Maßnahmen dieser Kategorie sind im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum nicht vorgesehen. Gleichwohl muss für spätere Planungen, unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, eine Einzelfallprüfung erfolgen. Auf die neuen gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0074 | Ablehnung der Maßnahme(Morphologie) Konzeptionelle Anpassung, Einrichtg. u. Anpassung v. Förderprogrammen, weil ungeeignet durch Flächenvernässg. entsteh.Nachteile f. Unternehmen m. Milchprod. zu kompensieren | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzerinteressen im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | In Hinblick auf die Wiederansiedlung wandernder Großsalmoniden in der Jeetze (und Nebengewässern) bedarf es geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit u.z.Verbesserung der Gew.morphologie, z.B. den Umbau v.Wehren in NS | "Der Umbau der Wehre in der Jeetzel/ NI erfolgt nicht in Zuständigkeit. des LSA; zur Herstellung der Durchgängigkeit im gesamten Gewässerverlauf sind länderübergreifende Abstimmungen zu führen. Bereiche für den Einbau der vorgeschlagenen Strömungslenker in Sachsen Anhalt werden im Gewässerentwicklungskonzepte ausgewiesen; diese Maßnahmen werden vom Unterhaltungspflichtigen (LHW) umgesetzt." | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Jeetze v. Landesgrenze NS bis Salzwedel: Strömungslenker in den Bereichen, wo die beginnende Mäandrierung kein Privateigentum betrifft. | Der Vorschlag erscheint aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen (z.B. der Einbau von Strömungslenkern) geprüft. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Herstellung der Durchgängigkeit am Standort Wehranlage Zuckerfabrik Salzwedel | Der Abriss der Brücke und der Umbau des Wehres zur Sohlgleite ist bereits vorgesehen. Mit der Stadt Salzwedel wurde vereinbart, dass die Brücke noch ca. 5 Jahre erhalten bleiben soll, da sie die Verbindung zur angrenzenden Gartensparte darstellt. In den 5 Jahren prüft und schafft die Stadt andere Möglichkeiten der Erreichbarkeit der Gärten. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Strömungslenker an geeigneten Stellen zwischen Stau Krinau und Stadt Salzwedel | Der Vorschlag erscheint aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen (z.B. der Einbau von Strömungslenkern) geprüft. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Überarbeitung des Steuerungsregimes Stau Krinau zur Fischpassierbarkeit von Anfang Oktober bis Anfang März. | Die Passierbarkeit ist außer bei Hochwasser gegeben. Hochwasserschutz hat wegen des großen Schadenspotentials in diesem Falle Priorität vor der Fischpassierbarkeit. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Strömungslenker an den Wehranlagen Dambeck und Krinau um Mäandrierung zu fördern. | Der Vorschlag erscheint aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen (z.B. der Einbau von Strömungslenkern) geprüft. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Die Mühle Dambeck stellt eine ökologische Sperre dar. Hier sollte ein Umgehungsgerinne entstehen. (privates Gelände) | Der Vorschlag erscheint aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen (z.B. die Anlage von Umgehungsgerinnen) geprüft. Grundsätzlich wird der Vorschlag fachlich unterstützt. Es wird darauf hingewiesen, dass vorab die Eigentumsfrage zu klären ist. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | Stauanlage Tierpark Salzwedel könnte in eine Sohlgleite umgebaut werden. | Der Vorschlag erscheint aus gewässerökologischer Sicht sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Planungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen (z.B. der Umbau in Sohlgleiten) geprüft. Grundsätzlich wird der Vorschlag fachlich unterstützt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0075 | weitere Maßnahmen (kurzfristige Initialmaßnahmen; Verhinderung weiterer Versandungen; Einschränkung der Gewässerunterhaltung; Anlage ausreichender Uferrandstreifen) | Im Rahmen der weiteren Fachplanungen wird die Platzierung von morphologischen Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass durch die naturnahe Fließgewässerentwicklung angrenzende Nutzungen nicht erheblich beeinträchtigt werden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0076 | Die Ausweisung der Gewässer Nödlitz, Rippach und Nessa als natürliche Gewässer ist unzutreffend, da diese erheblich baulich verändert wurden. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Gegenwärtig liegen keine Erkenntniss vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung rechtfertigen würden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0076 | "Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität: Die Beratung durch die Ämter für Landwirtschaft ist auszubauen. Eine Einrichtung von Pufferzonen wird abgelehnt." | Eine flankierende Beratung ist ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche, zielkonfliktlösende und wirkungsorientierte Umsetzung von Maßnahmen. Die Möglichkeit ist grundsätzlich z.B. im Rahmen der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume gegeben und wird derzeit in Sachsen-Anhalt geprüft. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0077 | Einstufung der Thyra als NWB wird abgelehnt, ist ab Rottleberode als HMWB zu betrachten. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Thyra als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0077 | Vor Um- und Rückbau von Querbauwerken, Entfernung von Gewässerverrohrungen, Rückbau u. Unterhaltsverzicht bei Regulierungsbauwerken ist sozioökonomische Betroffenheit zu untersuchen. Durchführung der Maßnahmen nur bei angemessener Kompensation möglich | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt |