Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0094 | Als Mitglied des Wassernetzes werden dessen Forderungen unterstützt. | Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat sich den Meinungsäußerungen des Wassernetzes angeschlossen. Bitte orientieren Sie sich an den Antworten zu den von Ihnen unterstützten Einwendungen des Wassernetzes. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0095 | zu SAL_SWI (Saale) Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung der Entwässerungsleistung ist unverzichtbar | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplanentwurfes . Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Die WRRL-Ziele dürfen nicht so interpretiert werden, dass die Anforderungen des Gewässers als alleiniges Ziel gesehen werden. Es ist eine objektive Bewertung entsprechend Wirkung und Art notwendig. | Der Wasserrahmenrichtlinie liegt die Idee zugrunde, dass nur ein gesamtheitlicher Ansatz der u.a. ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Interessen miteinander abwägt gesellschaftlich konsensfähig ist. Insofern wurde durch den Hinweis auf die Intention der WRRL richtig verwiesen. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte und der weiteren Planungen werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Gelöschte Wasserrechte sollten unter Abstimmung mit den Nutzern für nutzungsfähige Anlagen reaktiviert werden. | Einmal rechtskräftig erloschene Wasserrechte können leider nicht reaktiviert werden. Es ist aber möglich neue Wasserrechte zu beantragen. Solange der ökologisch erforderlich Abfluss ausreicht, eine ökologische Durchgängigkeit gegeben ist und keine anderen Erwägungen eine beabsichtigte Nutzung verhindern, steht einer Neuvergabe der Wasserrechten an Dritte nichts entgegen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Kein Rückbau von Wehren und anderen Anlagen und keine Löschung von Wasserrechten, auch wenn eine Anlage zeitweilig nicht genutzt wird. | "Ein genereller Rückbau von Wehren ist nicht vorgesehen. Jede Einzelmaßnahme zum Rückbau einer Stauanlage bedarf eines wasserrechtlichen Verfahrens (z.B. Außerbetriebsetzung nach § 84 WG LSA, Planfeststellungsverfahren nach § 120 WG LSA; in Ausnahmefällen deklaratorische Außerbetriebsetzung gemäß Erlass des MLU vom 10.01.2005). Die Fristen zum Anspruch alter Benutzungen (Erlaubnisse oder Bewilligungen) ergeben sich aus § 37 WG LSA (alte Benutzungen) i.V.m. § 38 WG LSA (erloschene Rechte). " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Eine objektive standortbezogene Entscheidung zum Bau von Fischtreppen z.B. bei niedrigen Stauhöhen. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz der konkret vorgesehenen Maßnahme über deren Umsetzbarkeit entschieden. Dazu zählt auch eine objekte- und standortbezogene Entscheidung bei Bau von Fischtreppen z.B. bei niedrigen Stauhöhen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Für Wehre, Einläufe insbesondere zu Turbinen und Rechen müssen gemeinsame Empfehlungen erarbeitet werden, welche die Anforderungen aller Nutzer berücksichtigen und keine unrealen Prioritäten setzen. | Die standortbezogenen Anforderungen und Lösungen ergeben sich grundsätzlich aus der Fischreferenzzynose nach WRRL, den fischereirechtlichen Maßgaben nach EU-Verordnung (z.B. AalVO) und dem Fischereigesetz unter Anwendung der von Betreibern und Fachbehörden in Genehmigungsverfahren gemeinsam zu entwickelnden funktionsfähigen Systeme. In Sachsen-Anhalt wird gegenwärtig ein entsprechender Leitfaden mit gemeinsamen Empfehlungen erstellt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0096 | Die Übersendung von Informationen zu jeweiligen Arbeitsschritten an den Arbeitskreis Mühlen wird erwünscht. | Neben den Beteiligungsmöglichkeiten, die das Land auch künftig bei der Umsetzung der WRRL anbieten wird, sind die aktuellen Umsetzungsstände im Internet unter www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de bereitgestellt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | MEL 06OW06-00: Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung werden abgelehnt. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | MEL 06OW06-00: Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | Maßnahmen zur Reduzierung auswaschungsbedingter Nährstoffeinträge nur, sofern sie bereits jetzt gültigem Fachrecht entsprechen. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen sollten Förderprogramme einen finanziellen Ausgleich vorsehen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von PSM aus der Landwirtschaft: nur Maßnahmen gemäß geltendem Fachrecht, keine Wettbewerbsverzerrungen wegen Mehraufwendungen oder Mindererträgen | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0097 | Für Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorh. Profils soll vor Durchführung die landw. Betroffenheit untersucht werden. Maßn. nur, wenn Veränderungen bei der Landentwässerung angemessen kompensiert werden. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt |