Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0056 "Belastung durch Stoffeinträge: Entspr. d. techn. Entwicklung ist die gute fachl. Praxis f.d.LaWi in jeder EU-Förderpriode weiter zu entwickeln. In Hanglagen an Gewässern ist den besonderen Bedingungen Rechnung zu tragen." Das Förderprogramm Blühstreifen im Rahmen des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Das freiwillige Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Es steht dem Landwirt frei, wo er den Streifen hinlegt und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Im Rahmen des Förderprogramms werden entstehende Einkommensverluste ausgeglichen. Damit wird den Forderungen entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0056 Die Bedeutung der Gewässerentwicklungskonzepte geht nicht aus Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungspläne hervor. Es sollte unbedingt aufgeführt werden, welche Aufgaben (siehe Stellungnahme 9) diese Konzepte zu erfüllen haben. Der Hinweis wird aufgenommen. Eine entsprechende Aussage wird in das Gewässerrahmenkonzept des Landes aufgenommen. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Maßnahmen sollen nur durchgeführt werden, wenn der Grundsatz der Akzeptanz der Beteiligten und Betroffenen gewahrt wird. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden - wie auch bei kleineren Planungen - Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Umsetzung bis 2015 in prioritären Gebieten und von Modellprojekten wird begrüßt. Eine automatische Übernahme auf andere Wasserkörper ist ausgeschlossen. Einzelfallprüfungen und die Anpassungen an konkrete Bedingungen vor Ort sind erforderlich. Für die zustimmende Feststellung wird gedankt. Der Notwendigkeit des speziellen Zuschnitts der Gewässerentwicklungskonzepte an die regionalen Bedingungen wird bestätigt. Eine automatisierte Übertragung der Ergebnisse ist nicht vorgesehen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Sanktionen wegen verfehlter Zielerreichung nach Art. 23 WRRL sind auszuschließen. Für einen großen Teil der Wasserkörper sind Fristverlängerungen angemeldet. Das betrifft insbesondere die Wasserkörper in denen im ersten Bewirtschaftungszeitraum keine gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen vorgesehen sind.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Kommunen und Verbände sind als Maßnahmenträger vollumfänglich von Kosten freizustellen; die Finanzierung muss über den gesamten Zeitraum bis zur Zielerreichung gewährleistet werden Sachsen-Anhalt gewährt mit dem Förderprogramm "Naturnahe Gewässerentwicklung" Körperschaften des öffentlichen Rechts Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der WRRL. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt freiwillig. Die Maßnahmen werden größtenteils aus dem Europäischen Fond für ländeliche Entwicklung (ELER) finanziert. Aussagen über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sind nur für die laufende Förderperiode möglich. Jedoch ist das Land bereits in die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU-Förderfonds unter Berücksichtigung der WRRL-Ziele involviert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Bei Erhöhung der Kosten der Gewässerunterhaltung sind diese Kosten nicht den Kommunen und beitragspflichtigen Grundeigentümern aufzubürden. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden bei großräumigen Planungen in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Der Land-und Forstwirtschaft als Flächenbewirtschafter sind Nachteile für Nutzungsbeschränkungen -ausgehend vom Niveau der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung -vollständig und dauerhaft auszugleichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 Für Industrie und Gewerbe sind ggf. aus der Umsetzung der Maßnahmen resultierenden Wirtschaftshemnisse auszuschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0058 "Die weitere Information der Gemeinden u. Verbände über den Fortgang und die Ergebnisse des Umsetzungsprozesses sollte zeitnah u. praxisorientiert erfolgen. Insbesondere ist die Gemeinde Paplitz frühzeitig bei direkter o. indirekter Betroffenheit einzubeziehen" Bei der Planung von Einzelmaßnahmen sowie im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0059 Die Abgabe einer Stellungnahme ist aufgrund der schlechten Nachvollziehbarkeit der Bewirtschaftungspläne nur Insidern möglich. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Als erklärendes Hintergrunddokument fungiert das Gewässerrahmenkonzept des Landes, das an den im Amtsblatt des LVwA Nr. 1 / 2009 vom 15.01.2009 aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme auslag.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0059 Die Unterlagen zum Gewässerrahmenkonzept Sachsen-Anhalts mit Karten und Tabellenteilen waren nicht in Papierform einsehbar. Das Gewässerrahmenkonzept des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe und Weser. Weder zur Aufstellung eines Gewässerrahmenkonzeptes noch zu dessen Auslegung in Papierform gibt es eine Verpflichtung. Unabhängig davon lag das Gewässerrahmenkonzept lag an den im Amtsblatt des LVwA Nr. 1 / 2009 vom 15.1.2009 aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0060 Hinweise und Einwände aus der 2. und 3. Phase der Beteiligung der lokalen Ebene zur Ausweisung der Gewässer wurden nicht berücksichtigt. Die Hinweise und Einwände aus der 2. und 3. Phase der Beteiligung der lokalen Ebene zur Ausweisung der Gewässer wurden eingehend geprüft. Soweit sie fachlich begründet waren ist eine Anpassung der Ausweisung erfolgt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0060 "Es fehlen Aussagen zur Ausweisung von Gewässern für: Schleifbach (einschließlich Deubitzbach) und Strengbach (Quelle bis OL Roitzsch)" Die Ausweisung der Gewässer Schleifbach und Strengbach wurde von Sachsen vorgenommen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0060 Der Neue Schleesener Mühlengraben wurde durch Maßnahmen des Bergbaus vielfach in Lauf und Form verändert. Er ist daher ein erheblich verändertes Gewässer. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Neuen Schleesener Mühlgrabens als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt