Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0039 "Es befinden sich nur 5 Prozent der 617 sächsischen Fließgewässer-Wasserkörper in einem guten Zustand. Demzufolge ergibt sich auch ein hoher Gesamtaufwand um die Zielstellung der WRRL, guter Zustand bis 2015, für alle Gewässer zu erreichen. Bereits in den Anhörungsdokumenten des Jahres 2007 wurde von den Behörden eine Modifizierung des Ziels vorgenommen, indem formuliert wurde, dass möglichst viele Gewässer ... sich bis 2015 in einem ,guten Zustand’ befinden. Wenn jedoch nach jetziger Zielstellung dieser Anteil auf nur 13 % schrumpft, so kann man diese geringe Summe wohl kaum als „möglichst viele“ deklarieren. Zumindest ist aber für weitere 57 % der Fließgewässerwasserkörper Verbesserung mindestens einer Qualitätskomponente auf „gut“ bis 2015 als Ziel genannt. Eine Übersicht über die entsprechenden Komponenten wäre sehr wünschenswert." Eine Übersicht zu den biologischen Komponenten ist eingefügt. Die Wortwahl "möglichst viele" beinhaltet natürlich die Abschätzung der Möglichkeiten zur Maßnahmenumsetzung und der -wirksamkeit unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Maßnahmen auch eine gewisse Zeit benötigen, um sich in einer verbesserten Bewertung des Wasserkörpers niederschlagen zu können. Aufgrund der erheblichen Belastungen denen viele Wasserkörper unterliegen, ist eine höhere Verbesserungsrate von Wasserkörpern die den guten Zustand bis 2015 erreichen können eher als unrealistisch einzuschätzen. Ergänzung von Text und Abb. 5-3 in Kap. 5.3.1 Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 27 Es erfolgte eine neue Einstufung der FWK in die entsprechenden Kategorien. In der Auswertung von 2004 erfolgte bekanntlich nur eine vorläufige Zuordnung. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kopplung des Ziels „gutes ökologisches Potential“ an die Kategorien künstlicher Wasserkörper (AWB) und erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB), während für die natürlichen Wasserkörper (NWB) die höhere Zielstellung „guter ökologischer Zustand“ besteht. Für die Einstufung AWB sind die genannten Kriterien unstrittig. Für HMWB ist die Kriterienpalette erweitert worden. Dies ist u. E. eine sehr großzügige „zielorientierte“ Erweiterung. Folglich hat der Anteil dieses Typs nicht unerheblich zugenommen." Die Neuzordnung ist erfolgt, um ein transparentes standardisiertes Verfahren anzuwenden, das frei ist von subjektiven Einschätzungen. Dadurch ist eine Gleichbehandlung aller Wasserkörper gewährleistet. Von einer "großzügigen zielorientierten Erweiterung" zu sprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die restriktiven Nutzungen "Siedlungen und Verkehrswege" können nicht ohne Weiteres aus der Landschaft entfernt werden. Eine Zunahme der HMWB ist nicht zu verzeichnen, da sich der Anteil der HMWB bei den Fließgewässer-Wsserkörpern von 26 % (Bestandsaufnahme) auf ca. 20 % reduziert hat. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)." "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht" keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 40: Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken In Sachsen sind zurzeit 488 Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken registriert. Bei diesem hohen Anteil (Belastung) insbesondere sensibler FWK darf kein weiterer Ausbau der Wasserkraft an den sächsischen Flüssen erfolgen. Im Amtsblatt des Erzgebirgskreises vom 6. 5. 2009 werden zwei Anträge veröffentlicht, deren Zustimmung dem widersprechen würde. Auch wenn Fischtreppen und weitere Schutzmaßnahmen für das Gewässer und die Gewässerorganismen vorgesehen sind, sind negative Auswirkungen in jedem Fall zu erwarten." Die Forderungen der WRRL gehen über die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinaus. Jeder Antrag auf Errichtung einer WKA ist von der Genehmigungsbehörde u.a. auf Einhaltung der Gesetze zu prüfen. Zu den ausgelegten Planfeststellungsverfahren kann und sollte Stellung genommen werden. Die Einschätzung, daß die Errichtung weiterer WKA zu einer Verschärfung des Problems führen kann, wird geteilt. Die Festlegungen des Mindestwasserabflusses und der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen sind das absolute Minimum, über das von staatlicher Seite nicht hinausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 42, auch S. 88: Eine Großzahl von Querbauwerken ist nicht mehr in Nutzung, z. B. am Gablenzbach in und unterhalb der Stadt Stollberg oder am Kemmlitzbach [nicht Kemmnitzbach!] oberhalb Hirschfelde/ Rosenthal und an zahlreichen anderen Bächen der Oberlausitz sowohl im Spree- als auch im Neißegebiet. Neben den Abbauvorhaben in den Vorranggewässern sollten auch solche Anlagen mit in die Prioritätsliste aufgenommen werden." Sofern es sich um Wehranlagen des Freistaates Sachsen handelt, ist die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhalter bereits dabei eine Vielzahl von ungenutzten Wehranlagen rück- oder umzubauen. Dabei wird, sofern es keine Gegengründe aus hydrologischer Sicht gibt, der Rückbau priorisiert. Die Einstufung als Vorranggewässer ist nebensächlich. Für Wehre in privater Hand gilt ebenso, daß die Förderfähigkeit zu Umbau- und Rückbaumaßnahmen unabhängig von einer Ausweisung als Vorranggewässer ist. Oftmals sind die Eigentümerverhältnisse bei nicht mehr genutzten Querbauwerken unbekannt. Bevor diese nicht geklärt sind, können keine Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt werden, da diese mglw. nicht rechtskonform sind. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 85 (gilt auch für S. 109): 3.1.2 Chemischer Zustand Als Ursache der noch messbaren Insektizidbelastung der Gewässer ist auch der Einsatz der Mittel im Forst in Betracht zu ziehen. Dieser fand in den 1980er Jahren in großem Umfang statt, wobei u. a. Lindan zum Einsatz kam, z.B. im Westerzgebirge (StFB Eibenstock und Schwarzenberg), im Elbsandsteingebirge (StFB Königstein) oder im Zittauer Gebirge." wird berücksichtigt keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 86: 3.1.3 Hydromorphologischer Zustand Hier muss berücksichtigt werden, dass Grundwasser-(Trinkwasser-)Gewinnungsanlagen den Abfluss von insbesondere kleinen Fließgewässern stark verringern können. Im FWK Würschnitz I ist dies trotz der nicht mehr genutzten Trinkwassergewinnung noch ein Faktor, der zum zeitweiligen Trockenfallen führt. Berücksichtigt werden sollten auch verschiedene nicht explizit aufgeführte FWK mit ähnlicher Problematik, z.B. der Graupaer Bach oberhalb Dresden-Pillnitz, dessen geringe Wasserführung auf 12 nicht mehr genutzte Wassersammler zurückgeht. Die Mindestwasserführung bei Wasserkraftanlagen wird hier ebenfalls nicht angesprochen. Abflussdynamik: Hier fehlen Aussagen zu den ausgleichshemmenden Funktionen von Meliorationen in Feuchtgebieten." Hydrologische Informationen zur Abflussdynamik der einzelnen Fließgewässer-Wasserkörper liegen nicht flächendeckend vor. Bei der Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung müssen solche lokalspezifischen Probleme berücksichtigt werden. Dafür kann die Vor-Ort-Kenntnis aller Beteiligten genutzt werden. Bzgl. der Meliorationen muss geprüft werden, in welchem Ausmaß Verbesserungen möglich sind ohne die Flächennutzung signifikant zu beeinträchtigen. Dort spielen unter anderem auch Eigentumsverhältnisse der an das Gewässer angrenzenden Flächen eine nicht unerhebliche Rolle. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 87: Sohlverbauungen sind insgesamt in 455 verschiedenen Fließgewässer-Wasserkörpern zu verzeichnen. Zweifelhaft sind für uns in den letzten Jahren durchgeführte Maßnahmen, wobei Sohlverbauungen instandgesetzt bzw. von Sedimenten gereinigt wurden. Eine Eigenaktivität des Gewässers in Richtung Naturnähe wurde dabei wieder zunichte gemacht (Würschnitz im Bereich Jahnsdorf/Neukirchen, 2008; Müglitz oberhalb Dohna)." "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen, so auch an den genannten Fließgewässern Würschnitz und Müglitz. Es wird nun darauf ankommen den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 114: Zulassung eigendynamischer Gewässerentwicklung: Trotz der Nennung der eigendynamischen Gewässerentwicklung und der Hervorhebung dieser sächsischen Aktivität im Bericht der FGG Elbe ist der Umfang an den sächsischen Fließgewässern noch zu gering. Nach dem Hochwasser 2002 entstandene natürliche Gewässerstrukturen wurden in vielen Fällen wieder rückgängig gemacht, z. B. Würschnitz bei Pfaffenhain (TBG Zwickauer Mulde). Es gibt nur wenige Beispiele, wo die Folgen des Hochwassers zur dauerhaften ökologischen Aufwertung genutzt wurden (z.B. Lungwitzbach, Flöha-Abschnitt)." "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen, den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 116 (auch Maßnahmepläne S. 24): Überregionale Vorranggewässer: Die Ausweisung Würschnitz endet an der Einmündung des Gablenzbaches. Der oberhalb liegende Abschnitt (Beuthenbach) zeigt aber sehr naturnahe Gewässerstrukturen, welche wertvolle Habitate darstellen. Bei der Planung des Hochwasser-Rückhaltebeckens Beuthenbach muss darauf geachtet werden, dass weder die Durchgängigkeitsfunktion beeinträchtigt noch naturnahe Strukturen zerstört werden." Die Würschnitz hat auch oberhalb der Einmündung des Gablenzbach eine große Bedeutung aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht. Daher wurde dieser Bereich in die höchste Priorität "Kategorie 1" des sächsischen Durchgängigkeitsprogramms eingestuft. Für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit einzelner Objekte wird ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, zu dem Ihrerseits Stellung genommen werden kann. Im Planfeststellungsverfahren sollen auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 124: Begründung Fristverlängerungen: U. E. entsprechen diese Begründungen für die Fristverlängerung der Zielerreichung nur bedingt den Festlegungen und Interpretationen der WRRL. Fristverlängerungen sollten Ausnahme bleiben und nicht dem Ermessen überlassen werden, sondern an harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität gebunden sein." Fristverlängerungen wurden in Anspruch genommen, wenn die Zielerreichung des jeweiligen Umweltzieles im Wasserkörper bis 2015 aufgrund der vorliegenden Datenbasis als unrealistisch erachtet wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass der Einwender "harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität" vorschlagen kann, die auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Die Festlegungen der WRRL sind in Artikel 4 nachzulesen und wurden bei der Inanspruchnahme berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 128: Erholungsgewässer (Badegewässer): Die Erstellung der in der Badegewässerrichtlinie geforderten Gewässerprofile ist in Sachsen noch offen. Das Ziel „ausreichende Qualität“ erfordert für die Badegewässer Talsperren Bautzen und Quizdorf hohe Anstrengungen. In den Maßnahmetabellen ist Fristverlängerung 2021/2027 für das gute ökologische Potential genannt. Das ökologische Potential bestimmt die hygienisch-mikrobiologischen Parameter, insbesondere auch die gesundheitsrelevante Cyanophyceen-Massenentwicklung." Die Erstellung der Badegewässerprofile ist in § 6 der SächsBadegewVO geregelt. Die Errreichung des gutes ökologisches Potentials bis 2015 ist für die Talsperren Bautzen und Quitzdorf trotzt Maßnahmen nicht realistisch. In der EU-Badegewässerrichtlinie steht dieGefahrenabwehr der Badenden im Vordergrund. Wenn nicht akzeptable Cynobakterienkonzentrationen vorliegen, müssen Maßnahmen zur Vermeidung einer Exposition der Badenden gegenüber dieser Gefahr ergriffen werden (Artikel 8 EU-Badegewässerrichtlinie). Die ausreichende Badegewässerqualität nach EU-Badegewässerverordnung wird nur nach bakteriologischen Kriterien eingestuft und kann unabhängig vom guten ökologischen Potential nach EU-WRRL erreicht werden. Aufnahme Gewässerprofile Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 130: Überwiegender Teil der sächsischen Oberflächenwasserkörper liegt vollständig oder teilweise in NATURA 2000-Schutzgebieten: Eine Darstellung (Diagramm, Karte oder Tabelle) sollte diese Aussage unterstützen." Im Gegensatz zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes ist nunmehr eine komplette Liste aller sächsischen FFH-Gebiete in Anlage 4 zu finden. In Kap. 1.4.5 ist zumindest eine zahlenmäßige Auswertung erfolgt, wieviele OWK/GWK sich ganz oder teilweise mit FFH-Gebieten überschneiden. Bestätigte FFH-MaP sind ins Maßnahmenprogramm eingeflossen. Ergänzung Verzeichnis FFH-Gebiete und entsprechender statistischer Auswertungen Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 133: Strategie zur Reduktion der Nährstoffeinträge aus diffusen Quellen bis 2015: Da die Landwirtschaftsbetriebe im hohen Maße den ökonomischen Zwängen verpflichtet sind, spielen die ökologischen Zielstellungen für die Agrarproduktion nur eine nachgeordnete Rolle. Bereits früher wurde von uns darauf aufmerksam gemacht, dass die in großem Maß in Sachsen stattgefundene Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten zu einer erhöhten Nährstoffbelastung des Grundwassers führt, da nunmehr ein unbeschränkter Düngereinsatz möglich ist und bestimmte besonders umweltfeindliche Hochleistungskulturen (z.B. Mais) überhaupt erst lohnend macht. Die nach der „guten fachlichen Praxis“ zulässigen Gaben dürften noch weit über denen nach den Schutzgebietsverordnungen liegen. Siehe auch Anmerkungen zu S. 35." Für die Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser wurden Maßnahmen angesetzt, die wirksam sein werden. Im Zuge der weiteren Arbeiten werden die Maßnahmen Gebietsspezifisch angepasst und deren Wirksamkeit kontrolliert. Das Beibehalten von Schutzgebieten, die ja ihre Wirkung nicht nur auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung beschränken ist als nicht zielführend einzuschätzen keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 149: Schifffahrt ""Die Elbe als Hauptgewässer in Sachsen wird als Bundeswasserstraße im nationalen und internationalen Verkehr für die Schifffahrt genutzt. Am Grenzübergang Schmilka zur tschechischen Republik wurden 2001 rund 1.400 Schiffe gezählt."" --> Bei einer Nutzung der Elbe von weniger als 4 Schiffen pro Tag sollten eindeutige Aussagen gegen einen weiteren Ausbau der Elbe getroffen werden. Dabei ist auch die zunehmend unregelmäßige Wasserführung der Elbe in Rechnung zu stellen. So fehlt im Sommerhalbjahr das Wasser für den rentablen oder gar für jeglichen Gütertransport (im Jahr 2008 ab Juni)." "Feststellung/ Ist-Aussage • Ausbau von Gewässern unterliegt entsprechenden Genehmigungsverfahren • ist außerdem nur unter den strengen Bedingungen des Art. 4 (7) WRRL zulässig (Verschlechterungsverbot)" keine Freistaat Sachsen