Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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SH2 | Alle Interessen aller Gewässernutzer (auch monetäre) sind bei der Aufstellung der BewPläne und MNP zu berücksichtigen. | Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt. (BewPlan Kap. 5) | Land Schleswig-Holstein | ||
SH2 | Betriebsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. | Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH3 | CULTAN-Verfahren oder Einsatz stabilisierter N-Dünger als Maßnahmen zur Stickstoffreduktion werden kritisch betrachtet. Stattdessen N-Düngung splitten und bedarfsgerechte, am ökonomischen Optimum ausgerichtete N-Düngung fördern. | Das CULTAN-Verfahren oder der Einsatz stabilisierter N-Dünger ist keine in Schleswig-Holstein bevorzugte oder geförderte Methode zur Umsetzung der WRRL. Gefördert wird vielmehr, wie vom Einwender gefordert, eine bedarfs- und zielgerichtete N-Düngung. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH4 | Nutzung Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss weiterhin gewährleistet sein | Wird bei Umsetzungsplanung gewährleistet. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH4 | Aspekte der BewPläne sollen in Raumordnungsverfahren und Bauleitverfahren berücksichtigt werden. | Ist gewährleistet. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Potenziell Betroffene können nicht erkennen, inwieweit sie von Maßnahmen betroffen sind. | Form und Inhalt der Anhörung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen bzw. den Anforderungen der WRRL. Konkrete Betroffenheiten werden in nachgelagerten Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren bewertet. Darüber hinaus steht unter www.wasser.sh eine Maßnahmendatenbank zur Verfügung, die die geplanten Maßnahmen auf Ebene der Wasserkörper darstellt. | Im Maßnahmenprogramm (nicht BewPlan!) werden die Maßnahmen in Tabellen den WK zugeordnet und sind damit für die Öffentlichkeit einsehbar. | Land Schleswig-Holstein | |
SH5 | Verband und Unternehmen müssen zukünftig an Umsetzung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme beteiligt werden. | Wird über Verteiler der Flussgebietsbeiräte gewährleistet. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Verhältnismäßigkeitsprinzip muss Grundlage jeder Entscheidung sein. Verschlechterungsverbot bezieht sich nicht auf einzelne Parameter, sondern auf Zustand der Gewässer insgesamt. Dies muss in jedem Einzelfall ergebnisoffen geprüft werden. | Ist gewährleistet bzw. im BewPlan so beschrieben. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Abweichung von Verwirklichung strenger Umweltziele, wenn sozioökonomische Erfordernisse oder unverhältnismäßig hohe Kosten dies erforderlich machen. | Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Übergangsfristen beim Erlass neuer Anforderungen. | Ist bei Anforderungen bzgl. chemischer Industrie gewährleistet. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen dürfen nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden. | Entwicklungsmöglichkeiten sind durch Wasserrecht gewährleistet, sie sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH5 | Arbeiten und Ergebnisse zur Umsetzung Natura2000 sind einzubeziehen. Insbesondere integrierter Bewirtschaftungsplan Elbe ist zu berücksichtigen und darzustellen. | Der integrierte Bewirtschaftungsplan Elbe beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie und stellt wie der Bewirtschaftungsplan der WRRL eine eigenständige Planung dar. Die konkrete Darstellung der Arbeiten und Ergebnisse zur Umsetzung von Natura 2000 ist nicht erforderlich. Informationen zum integrierten Bewirtschaftungsplan Elbe sind unter der Internet-Adresse www.natura2000-unterelbe.de einsehbar. Eine Berücksichtigung der Umsetzung von Natura 2000 im BP WRRL erfolgt u.a. im Kapitel 3 durch die Erstellung eines Verzeichnisses aller Schutzgebiete der FGE Elbe SH (Artikel 6 Abs. 1 und Anhang IV der EG-WRRL) und im Kapitel 5.3 durch die Nennung der Ziele dieser Schutzgebiete. Darüber hinaus werden bei der Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächenwasserkörpern, die in einem Natura 2000-Gebiet liegen, die Maßnahmen mit den jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungszielen insbesondere für wassergebundene Arten und Lebensräume mit den Naturschutzbehörden abgestimmt. Die Überwachung des Erhaltungszustands der in den Natura 2000 vorkommenden Arten und Lebensräume erfolgt durch an die jeweiligen Bedingungen angepasste Monitoringprogramme (Natura 2000). | Land Schleswig-Holstein | ||
SH6 | Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". | Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH6 | Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. | Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung. | Land Schleswig-Holstein | ||
SH7 | Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. | Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung. | Land Schleswig-Holstein |