Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SH7 Daten zur Wasserqualität werden angezweifelt. Landwirtschaft nicht pauschal als Quelle diffuser Stoffeinträge benennen, weitere Untersuchungen zur Ursachenermittlung durchführen. Landwirtschaft ist nachweislich für den überwiegenden Teil der diffusen Stoffeinträge verantwortlich. Diesbezügliche Untersuchungsergebnisse sind ausreichend.   Land Schleswig-Holstein
SH7 Widerspruch gegen Reglementierung der Gewässerunterhaltung "von außen". Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtliche Aufgabe und unterliegt damit letztlich staatlicher Verantwortung. Die Anpassung der Gewässerunterhaltung geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Ausübung des Kanusports muss bei Realisierung einzelner Maßnahmen weiterhin möglich bleiben. Landes-Kanu-Verband ist bei Maßnahmenplanung einzubeziehen. Ist generell über Beteiligung Flussgebietsbeiräte und bei einzelnen Maßnahmen sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Verband benennt Kriterien für die kanusportliche Bedeutung von Gewässern. Die genannten Kriterien sind weitgehend identisch mit den Zielen der WRRL.   Land Schleswig-Holstein
SH8 Bei wasserbaulichen Maßnahmen ist die Passierbarkeit mit Kanus sicherzustellen. In der Regel verbessern entsprechende WRRL-Maßnahmen die Passierbarkeit. Im Einzelfall werden Maßnahmen mit dem Landes-Kanu-Verband abgestimmt.   Land Schleswig-Holstein
SN0007 "HGRD-BP: 1.1.2.2 S. 29 Einordnung Standgewässer < 50 ha in Fliessgewässerwasserkörper, Auswirkungen von (kleinen) Standgewässern auf FWK Auswirkungen darstellen und näher beschreiben" Für die Ausweisung als HMWB müssen Standgewässer < 50 ha nicht zwangsläufig relevant sein, da der gute ökologische Zustand dennoch erreicht werden kann. Die Anforderung an das Standgewässer bzgl. der hydromorphologischen Situation ist die Aufrechterhaltung des gewässertypischen Abflussverhaltens. Dieses kann durch Maßnahmen erreicht werden (Stauanlagenbewirtschaftung) und kann daher nicht als Begründung für die Ausweisung des Fließgewässer-WK als erheblich verändert dienen. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.1 S. 34 Belastung aus Punktquellen Punktuelle Einträge (Stollnwässer) aus Altbergbau Verweis auf Kap. 1.4.1.5. (S. 45ff)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 35 Diffuse Stoffeinträge Landwirtschaft --> Eintragspfad Dungplätze, Siloanlagen ergänzen Diff. Stoffeinträge urbane Flächen --> Niederschlagswasser, Schwermetalleinträge aus Dachflächen" Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 37 Diff. Stoffeinträge Altlasten --> Bergbauhalden --> Ergänzen „…wie z. B. Deponien oder stillgelegten Industriestandorten und Halden aus dem Bergbau…“ (letzter Absatz) " Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Warum unterschiedliche Herangehensweise unter „Belastungen / Quellen“ und Belastungs-Defizitanalyse (Kap.4) ??? --> Im Regelfall geht es hier um stoffliche Belastungen, also wäre Zuordnung zu „punktuell“ oder „diffus“ sinnvoller" Kapitel 1.5 soll einen Überblick über die potentiellen Belastungsquellen und deren Auswirkungen auf den ökologischne und chemischen Zustand der Wasserkörper, bewertet nach WRRL-konformen Methoden, darstellen. Daher wurde aufgrund der Verständlichkeit die Zusammenfassung für die anderen anthropogenen Auswirkungen auf die Komplexe Altbergbau und Braunkohlebergbau ausgeweitet. Beide Belastungskomplexe wirken sowohl punktuell und diffus und müssten dadruch zweimal behandelt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Im Zusammenhang mit dem Erzbergbau standen Hüttenprozesse, die insbesondere im Raum Freiberg zu einem Dioxin-Eintrag in die Gewässer führten. Ein entsprechender Hinweis fehlt an dieser Stelle. --> Ergänzung hinsichtlich Dioxin-Belastung ausgehend von Hüttenprozessen vornehmen." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 47 Belastung durch Hauptwasserlösestolln --> Schadstoffkonzentration --> Ergänzen „…aufgrund der eingetragenen Wassermengen und Schadstoffkonzentrationen als signifikante Belastungsquellen…“ (2. Abs.) " Passage schon vorhanden keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 2.1.1 S. 55ff Operative Überwachung, vor allem Kenngrößen im Schweb --> Überwachung Schweb zur Einschätzung ECO (z.B. Arsen) noch nicht in jedem OWK" Ja aber bei der Ermittlung und bei der Bewertung! keine Freistaat Sachsen
SN0007 HGRD-BP + HGRD-MP: Änderungsvorschhläge (Grammatik, Rechtschreibung, Ausdruck u.ä.) Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden Anpassung gemäß Änderungsvorschlägen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 3.1 S. 83 Bewertung OWK, Tab. 3-1 --> Liegen für alle OWK =gut auch Daten Arsen (bzw. gesamte Stoffliste ECO vor ??? Untersuchungen „Schweb“ liegen doch noch nicht aus jedem WK vor; ? Einstufung bezüglich Schadstoffe vermutlich schlechter (Arsen !!!) " "Wenn As schlechter ist, ist dies in der Regel schon durch den nicht guten ökologischen Zustand abgebildet, wird dann ermittelt, aber es wurde auch As geschätzt. Kommt zu Bewertung" keine Freistaat Sachsen