Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0011 Seit mehreren Jahren beobachten wir, dass an sächsischen Fließgewässern Wehre von historisch bedeutenden alten wassergetriebenen Mühlen u . ä. rückgebaut werden. Damit wird sächsisches Kulturgut erstört. Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass weitere Rückbauten gestoppt werden und gemeinsam mit uns nach Lösungen zu suchen (Beispiel:Skal Mühle am Hoyerswerdaer Schwarzwass) Jede wasserbauliche Veränderung, also auch der Rückbau eines Wehres muss ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, um genehmigt werden zu können. Die Planungsunterlagen liegen jeweils in den Genehmigungsbehörden zur Stellungnahme aus. Durch die unterschiedlichen hydrologischen Gegebenheiten handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen alle Belange betrachtet werden sollen. In den Hintergrunddokumenten werden die Aussagen auf Wasserkörper-Ebene getroffen. Es gibt ebenfalls keine pauschalisierenden Angaben zu Wehrrückbauten. Eine flächenscharfe Planung liegt bisher noch nicht vor. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit der Gewässer; welche Variante die sinnvollste zur Erlangung der Durchgängigkeit ist, muss dann ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Der Klimawandel findet im Maßnamenplan keinerlei Wertung, das sollte in einer Überarbeitung und im endgültigen Bewirtschaftungsplan unhedingt erfolgen. Dazu ist eine Abwägung aIler Energieerzeugungisforrnen vorzunehmen. Auswirkungen des Klimawandel sind zukünftig verstärkt zu erwarten. Wassernutzungen werden sich daher entsprechend anpassen müssen. Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Beeinflussung der Wirksamkeit durch den Klimawandel bewertet werden. Eine umfassende Bilanzierung hinsichtlich der Energie-Klima-Wirkungskette kann und wird nicht vorgenommen. Erstellung eines eigenständigen Kapitels zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer und die Konsequenzen für deren Nutzung (Anpassungsstrategien) Freistaat Sachsen
SN0012 Bei der ganzen Betrachtung der Durchgängigkeit fehlt die Wiederherstellung der Querdurchgängigkeit. Kaum ein Bach mündet noch frei in das größere Gewässer. Rohre und Kanalelemente bestimmen das Bild, so dass die Fische die Laichgewässer nicht erreichen können. Anhand der in Sachsen durchgeführten Strukturkartierung kann die Auffassung, dass der Mündungsbereich von Bächen von Verrohrungen und Kanalelementen dominiert wird, nicht nachvollzogen werden. Im LAWA-Vorort-Verfahren werden als Parameter 2.3 alle Verrohrungen kartiert und spiegeln sich in einer hohen Kennziffer (5-7; je nach Gewässersohle und Länge des Abschnitts) für diesen Strukturparameter wider. In der Gesamtstruktur findet die Verrohrung als Schadparameter Ausdruck. Die Kartierabschnitte, bei denen die Verrohrung mehr als als 50 % ausmacht, werden als "Sonderfall verrohrt" kartiert und erhalten eine Gesamt-Strukturbewertung von 7 (schlechteste Klasse), weil dann von einem vollständigen Wander- und Ausbreitungshindernis für Organismen ausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Kap. 5.1, S.74/75, Tab. 5.1: für SN sind 4 Querbauwerke in der Spree durchgängig zu machen. Es ist nicht ersichtlich, um welche Bauwerke es sich handelt, welche andere Belastung und vor allem woher der Ausschlag für die Einstufung des Gewässers gegeben wurde Zur Methodik der Ausweisung der überregionalen Vorranggewässer: s. Hintergrunddokument FGG Elbe "Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgägngigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen". Konkrete Bauwerke können bei der Koordinierungsgruppe Durchgängigkeitsprogramm bzw. der Fischereibehörde LfULG Referat 93 abgefragt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0012 Es sollte mehr Gewicht auf den Zustand des Gewässers und des gewässerumlandes gelegt werden. Auch außerhalb von Schutzgebieten haben sich wertvolle Biotope entwickelt, die bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht gefährdet werden sollten. In die Biologischen Bewertung des Gewässers finden auch sogenannte Unterstützende Qualitätskomponenten Eingang. Eine davon ist die Gewässerstruktur, die auch das Gewässerumfeld mit Einzelparametern wie Flächennutzung, Gewässerrandstreifen und Sonstige Umfeldstrukturen betrachtet, so daß nicht nur der Wasserlauf an sich in der WRRL betrachtet wird. Wir teilen die Auffassung, daß wertvolle Biotope nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Im Genehmigungsverfahren für Einzelmaßnahmen müssen die Auswirkungen auf die Umwelt aufgeführt werden, so daß von keiner leichtfertigen Zerstörung wertvoller Biotope ausgegangen werden kann. keine Freistaat Sachsen
SN0013 Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Anhörungsdokumente ist nach unserem Dafürhalten nicht in ausreichender Form erfolgt. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl Betroffener nicht ausreichend Kenntnis über den Inhalt und die Tragweite der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erhalten konnte. Dies liegt zum einen an der nur unzureichenden Kommunikation durch die zuständigen Stellen und zum anderen an dem erheblichen Umfang der Dokumente. Auch wird es einem nicht sachkundigen Betroffenen nicht leichtfallen, die konkreten Maßnahmen für seinen Betätigungsbereich aus den Dokumenten zu erkennen und notwendige Handlungen daraus abzuleiten. "Seit Inkrafttreten der WRRL wurden in Sachsen mehr als 200 Veranstaltungen angeboten, bzw. von den Experten des SMUL und LfULG mitgestaltet. Bei darüber hinausgehendem Diskussionsbedarf wurden bilaterale Gespräche geführt. Die angebotenen Gewässerforen bieten in den Regionen eine regelmäßige Plattform zur Information und Diskussion. Dazu kommen Informationen im Internet und gedruckten Publikationen. Die Komplexität der Dokumente ergibt sich aus den Anforderungen der WRRL und der SUP-RL sowie aus der Verteilung der Arbeit auf verschiedene Ebenen (FGE, FGG, Länder)." keine Freistaat Sachsen
SN0014 Für die Maßnahmen an den gewässern sind die Gemeinden zuständig. Diesen wird angesichts der Fülle der übrigen Aufgaben die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen im Hinblick auf das Personal und die Finanzaustattung sehr schwer fallen. Sinnvoll wäre deshalb die Einrichtung von Unterhaltungsverbänden für die Gewässer, die durch konkrete Aufgaben- und Finanzmittelzuweisung handlungsfähiger wären. Dazu käme noch die Einführung eines regelmäßigen Fördersatzes von 100% für gemeinden bzw. Gewässerunterhaltungsverbände für die ökologische Entwicklung von gewässern sowie für die verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern II. Ordnung muss selbstverständlich die finanzielle Situation der betroffenen Kommune berücksichtigen. Kostengünstige Maßnahmen mit nachhaltigem Effekt sind daher zu bevorzugen, auch wenn deren Wirksamkeit bzgl. der biologischen Qualitätskomponenten erst mittel- oder langfristig zu erwarten ist. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Überprüfung Anteil erheblich veränderter OWK Ausweisung erheblich veränderter OWK wurde unter Berücksichtigung neuer Daten für die Strukturkartierung und neuer biologischer Bewertungsergebnisse überprüft. Es wurden insgesamt 6 Fließgewässer-Wasserkörper von NWB auf HMWB umgestuft. Die bisher als NWB kategorisierten Standgewässer-WK werden nun als AWB klassifiziert. Freistaat Sachsen
SN0015 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0015 hinsichtlich des qualitativen Zustands von Grundwasserkörpern ist zu hinterfragen, ob bei GWK, aus denen keine TW-Gewinnung erfolgt, Abstriche gegenüber den derzeitigen Vorgaben gemacht werden können. Eine derartige Regelung ist für Sachsen nicht vorgesehen. Die Bundesländer haben sich in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser auf einheitliche Schwellenwerte geeinigt. keine Freistaat Sachsen
SN0015 In den Informationsveranstaltungen ist in den Vorträgen immer wieder bekundet und in den Dokumenten an unterschiedlichen Stellen direkt oder indirekt angesprochen worden, dass die Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise erfolgen soll und nicht zu neuen Belastungen für die Betriebe führen wird. Diese Grundsätze sollten den Dokumenten als politischer Wille der Staatsregierung in kurzer und prägnanter Form als Präambel vorangestellt werden. Bei den Bewirtschaftern würde ein solcher Schritt zu deutlich mehr Akzeptanz der Umsetzung der WRRL führen. (s. Rahmenvereinbarung NRW) Die zitierte Präambel der Rahmenvereinbarung in NRW ist eine von vielen Möglichkeiten, um die politische Willensbekundung des Gesetzgebers auszudrücken. Der Freistaat Sachsen hat sich dazu entschieden, durch seinem konzeptionellen Ansatz die Akzeptanz der vorgesehen Maßnahmen zu unterstützen. Grundsätzlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Verschärfung des allgemeinen Fachrechtes (z.B. DüV) neue Anforderungen auf den Landwirt zukommen können. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Die betroffenen Unternehmen (Z.B. Industrie und Landwirtschaft) sind in künftige Besprechungen und Abstimmungen zur Umsetzung der WRRL ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen rechtzeitig und ergebnisoffen einzubinden. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Bezüglich der Förderung von Maßnahmen zu stoffeintragsmindernden Landbewirtschaftung begrüßen wir die beantragte Ausweitung der Gebietskulisse. Geprüft werden sollte in bestimmten Fällen auch die Zulässigkeit von Maßnahmen mit einer Förderdauer von weniger als fünf Jahren Die Laufzeit von Förderprogrammen wurde von der EU einheitlich auf 5 Jahre festgelegt. Eine verkürzter Verpflichtungszeitraum ist nur auf sehr wenige Ausnahmefälle beschränkt. Im Zusammenhang mit der EU-WRRL sind aber nur solche Maßnahmen förderfähig, die ihre gewünschte Wirkung nur dann erbringen, wenn sie längerfristig umgesetzt werden (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung). Keine Freistaat Sachsen
SN0016 Überprüfung Anteil erheblich veränderter OWK Ausweisung erheblich veränderter OWK wurde unter Berücksichtigung neuer Daten für die Strukturkartierung und neuer biologischer Bewertungsergebnisse überprüft. Es wurden insgesamt 6 Fließgewässer-Wasserkörper von NWB auf HMWB umgestuft. Die bisher als NWB kategorisierten Standgewässer-WK werden nun als AWB klassifiziert. Freistaat Sachsen
SN0016 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen