Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
SN0018 "HGRD-BP: 5.4.3; S. 128: Ergänzung: Der vorliegende Bericht berücksichtigt alle gemäß RL 2006/7/EG als Badegewässer geführten Oberflächengewässer Sachsens, wobei im Einzelfall die gemäß EG-WRRL erforderliche Größe von 50 ha un-terschritten wird. " Zustimmung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "Einstufung Speicherbecken Borna, Spei-cherbecken Witznitz; Großer Teich Torgau jeweils Ökologi-scher Zustand / Potential, Kom-ponente Phytoplankton --> Überprüfung und ggf. Korrektur : Einstufung mit „gut“ Begründung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] Großer Teich Torgau: aus früheren Jahren häufige Massenentwicklungen von Blau-algen (Anabaena flos-aquae) bekannt [Werkvertrag StUFA Leipzig, 1994] " Bewertungsaktualisierung 2008 durch LTV (Einstufung als „mäßig“) keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ist die Bewertungsgrundla-ge hinsichtlich der Sulfat-Belastung darzustellen. Die LD Leipzig empfiehlt fachlich, zur Zustandsbewertung der GWK hinsichtlich Sulfat beim Vorliegen einer geogenen Hintergrundbelas-tung den Schwellenwert 500 mg/l aus der Trinkwasserverordnung (Mai 2001) anzusetzen. Für SAL GW 059 ist ein weniger strenges Umweltziel unter anderen in Form eines Sulfat-Schwellenwertes zu definieren (siehe Anlage 1 und 3) Der vom Hintergrunddokument HM für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ausgewie-sene schlechte Zustand hinsichtlich Sulfat-Belastung ist (wegen der nicht dargestell-ten Bewertungsgrundlage sprich Sulfat-Verteilungskarte) nicht nachvollziehbar. Es wird, um die Kenntnisse/ Unterlagen des Einwenders zu nutzen, eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender empfohlen " "Es wurde generell nach dem ""Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG"", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnet-ze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Daten-grundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. Das nicht nachvollziehba-re Festlegen eines willkürlichen Grenz-wertes ist entsprechend den LAWA-Vorschriften nicht gestattet. " keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Die neuen Bewertungsergebnisse sind im Hintergrunddokument HM zu ergänzen (z. B. in Form einer Karte der in die Fläche übertragenen Nitratkonzentrationen größer 25 mg/l bei Verschneidung mit A-cker/Grünland und unter Berück-sichtigung der neuen Messwerte an Messpunkten), um eine einfache Plausibilitätsprüfung zu ermögli-chen. Sollte das Ergebnis der Neubewer-tung einer Prüfung nicht standhal-ten, so entfallen die in Karte 31 aus HM für SAL GW 060, VM 1-1 und VM 2-2 sowie EL 2-1 und EL 2-2 angegebenen Ma߬nahmen zur Re-duzierung der auswaschungsbeding-ten Nährstoffeinträge aus der Land-wirtschaft (GW) (M-Nr. 41). Es wird nicht dargestellt, welche Gründe bzw. welcher Kenntniszuwachs bei den GWK SAL GW 060, EL 2-2, EL 2-1, VM 2-2 und VM 1-1 abweichend von dem Ergebnis der Weitergehenden Beschrei-bung (sie hatte für diese GWK einhellig einen guten Zustand festge¬stellt) zu dem Bewertungsergebnis schlechter Zustand hinsichtlich Nitrat im Hintergrunddoku-ment HM geführt hat. " Es wurde generell nach dem "Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Die Neubewertung wurde auf der Grund-lage der vorliegnden Messwerte des Moni-torings nach WRRL vorgenommen. Das Verfahren wurde dem Einwender im Rahmen der Diestberatungen und der Landesfachgruppensitzungen mehfach vorgestellt. Auf Grund der Stellungnahme des Einwenders wurde eine erneute Prüfung unter Einbeziehung aktueller Messwerte vorge-nommen, die zu keinem anderen Ergebnis führte keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Die Teilung des GWK VM 1-2 ist zurückzunehmen. Die Beweggründe für die Teilung des GWK VM 1-2 in VM 1-2-1 und VM 1-2-2 sind nicht nachvollziehbar. Bemerkung: Es wird eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender zur Abgrenzung des GWK VM 1-2 empfohlen. " Die Teilung des GWK erfolgte wegen des nicht sicher feststellbaren chemischen Zustandes. Sie wurde auf der Grundlage der hydrogeologischen Situation durchge-führt und mit Ref. 105 unseres Hauses abgestimmt. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "SAL GW 059 ist als GWK mit GW-Dargebotsdefizit aufgrund von Braunkohlenbergbau hinzuzufügen. Der schlechte mengenmäßige Zu-stand des GWK SAL GW 059 ist zu nennen. SAL GW 059 ist als GWK mit „Weniger strengen Bewirtschaf-tungszielen“ nach Art. 4 Abs. (5) WRRL für die Zielerreichung Men-ge GW hinzuzufügen. Erklärung: Dem GWK SAL GW 059 wird von den Hintergrunddokumenten HM und HB so-wie dem Bewirtschaftungsplan B unzu-treffend ein guter Zustand hinsichtlich des GW-Dargebots (Menge GW) für 2015 zugeordnet. Die in den Braunkohleplänen definierten Laufzeiten der aktiven Tage-baue Vereinigtes Schleenhain und Profen sehen Bergbaueinflüsse auf die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwas-ser) über das Jahr 2040 hinaus vor und die bergbaubedingten Grundwasserwiederan-stiege werden prognostisch erst etwa im Jahr 2100 abgeschlossen sein. Daher ge-nügt eine Fristverlängerung gemäß Art. 4 Abs. (4) EU-WRRL bis max. 2027 nicht, sondern besteht das Erfordernis von „we-niger strengen Umweltzielen“ gemäß Art. 4 Abs. (5) EU-WRRL hinsichtlich Menge für GWK SAL GW 059 (siehe Anlage 1)" Als Belastung auf den mengenmäßigen Zustand wirken Sanierungsbergbau und aktiver Bergbau gleichermaßen, aber mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen. Wäh-rend der Sanierungsbergbau gegenwärtig in Größenordnungen Wasser aus der flie-ßenden Welle zur aktiven Flutung der Restlöcher entnimmt, gibt der Aktivberg-bau gehobenes Grundwasser in die Vorflut ab. In Westsachsen bzw. im Mitteldeut-schen Braunkohlerevier ist dieses Verhält-nis gegenwärtig weitgehend ausgeglichen, da die im aktiven Bergbau gehobenen Grundwassermengen zu großen Teilen für die Flutung der Tagebaurestseen verwen-det werden können. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Es wird empfohlen, sowohl SAL GW 052 als auch SAL GW 059 als Kandidaten für „Weniger strenge Bewirtschaftungsziele“ nach Art. 4 (5) WRRL für die Zielerreichung Chemischer Zustand GW zu nen-nen. Begründung: Tab. 20 aus HM und Karte 5.4 aus B stel-len dar, dass für die GWK SAL GW 052 und SAL GW 059 bis spätestens 2027 (Ausschöpfen der möglichen Fristverlän-gerungen um 2mal 6 Jahre) mit Hilfe der geplanten Maßnahmen ein guter chemi-scher Zustand erreicht wird. Nach dem aktuellen Kenntnis- und Pla-nungsstand wird, dass bedingt durch lang anhaltende Prozesse der Kippenversaue-rung bzw. langsame Regenerierung des betroffe¬nen Grundwassers sowie die zeit- und technisch aufwändigen Altlast-Sanierungsarbeiten im ÖGP Böhlen der gute chemische Zustand des GWK SAL GW 059 auch über 2027 nicht mit den zur Verfügung stehenden Techniken bei ver-hältnismäßigem finanziellen Aufwand zu erreichen sein. Bei SAL GW 052 kann auf Grund der Überlagerung zahlreicher rele-van¬ter Punktquellen GW nicht ausge-schlossen werden, dass selbst bis 2027 der gute chemische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreich-bar ist. " "Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen (in diesem Fall GWK SAL GW 059) Für die durch Punktquellen belasteten GWK (in diesem Fall SAL GW 052 ) wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in An-spruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Be-wirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden" keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Aus Sicht des Einwenders sollte der erste Bewirtschaftungs-Zyklus (2010 bis 2015) zum Vorbe¬reiten eines Messprogramms zur repräsen-tativen Bestandserfassung der GW-Fauna in GWK sowie zu Forschun-gen hinsichtlich der Wirkung von Milieubedingungen (inklusive Nähr- und Schadstoffen) auf die GW-Fauna genutzt werden. Erklärung: Die GW-Ökologie wird im aktuellen Be-wirtschaftungsplan-Entwurf B der FGG Elbe und den zugrunde liegenden sächsi-schen Hintergrunddokumenten HM und HB weder bei der Zustandsbewertung der GWK noch bei der Defizitanalyse noch bei den Bewirtschaftungszielen und auch nicht bei den Maßnahmen berücksichtigt. Grund dafür dürfte sein, dass bislang wichtige methodische Grundlagen und Kenntnisse über die GW-Fauna fehlen." nach WRRL nicht relevant für GW. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird die Wirkung der GW-Fauna soweit bekannt verwendet keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 1, Karte 4 Schutzgebiete I: Badestellen an Gewässern --> Farbgebung Gelb ungünstig, zumin-dest im Papierexemplar; Ergänzung: Hinweis, dass alle der EU-Badegewässer (unabhängig von ih-rem Status gemäß EG-WRRL) auf-geführt wurden " Zustimmung Karte Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 1, Karte 7 Messstellen Fließgewässer - Wasserkörper --> Korrektur / Ergänzung: Überblicksmessstellen Zwickauer Mulde / Sermuth und Freiberger Mulde / Erlln im Papierexemplar nicht auf den ersten Blick zu unter-scheiden " Zustimmung Karte Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 2, Tab. 4 Erholungsgewässer --> Ergänzung: Hinweis, dass alle der RL 2006/7/EG unterliegenden Badege-wässer Sachsens, unabhängig von ihrem Status gemäß EG-WRRL, aufgeführt wurden" WRRL fordert die Aufzählung der Schutzgebiete, unabhängig vom WRRL-Status, betrifft z. B. auch FFH. Anpassung im Text Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument BWP, Anlage 3, Tab. 4 Spalte „Name des Oberflä-chenwasserkörpers“ --> Ergänzung: Klarnamen der betreffenden OWK; Erklärung: In der gegenwärtigen Darstellung nicht nachvollziehbar, um welches Gewässer es sich handelt " WK befinden sich in der datentechnischen Zuständigkeit von ST. SN übernimmt deren WK-Bezeichnungen. Aussagefähigkeit daher beschränkt Ergänzung Spalte in der Überarbeitung --> in Klammern zu WK zugehörige Gewässer Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 1, Karte 9 Legende: Spezifische Schad-stoffe --> Ergänzung: Erläuterung der mit einem grünen Punkt dargestellten Messstellen " Es handelt sich um einen schwarzen Punkt - Legende ist vorhanden keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.2, S. 36, letzter Absatz: … von Siedlungsbereichen können die Fließgewässer-Wasserkörper sowohl stofflich … --> Änderung: … von Siedlungsbereichen können die Oberflächenwasserkörper so-wohl stofflich … Erklärung: Neben Fließgewässern sind auch Stand-gewässer betroffen." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.2, S. 37, 1. Absatz: Besonders Schadstoffe aus dem Abrieb von Autoreifen,… --> Ergänzung: Besonders Schadstoffe aus dem Ab-rieb von Autoreifen, dem Tausalz-einsatz auf Verkehrsflächen, … Erklärung: Neben den Schadstoffen aus Reifenabrieb usw. sind Tausalzeinträge (Chlorid – vgl. Rakonliste) relevant." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen