Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 1, Karte 10 Biologische Qualitätskompo-nenten – Bewertung Phy-toplankton --> Korrektur prüfen: Einstufung Speicherbecken Borna und Witznitz sowie Großer Teich Torgau als „gut“ Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] Großer Teich Torgau: aus früheren Jahren häufige Massenentwicklungen von Blau-algen (Anabaena flos-aquae) bekannt [Werkvertrag StUFA Leipzig, 1994] " Neue Bewetung der LTV: mäßig Karte Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 1, Karte 27 Signifikante Belastungen von OWK durch Wasserentnahmen Ergänzung in Überschrift: und Überleitung von Wasser Ergänzung in Kartendarstellung: Steingrundbach / Eula bis Speicher-becken Witznitz Lober ab Haynaer Ableiter / Freiro-daer Graben, Lober-Leine-Kanal Erklärung: Passfähig zu Kap. 5.2.4 Belastungs-schwerpunkt Wasserentnahme und Über-leitung von Wasser Überleitung Freiberger Mulde => Stein-grundbach => Eula => Speicherbecken Witznitz Überleitung Neue Luppe => Rohrleitung => Haynaer Ableiter / Freirodaer Graben => Lober, Lober-Leine-Kanal " Das Kapitel 5.2.4 befasst sich mit überregionalen Bewirtschaftungszielen bezogen auf die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der FGG Elbe, während Karte 27 die Belastungszuweisung nach den Kategorien „Punktquellen“, „diffuse Quellen“, „Wasserentnahmen“ und „Abflussregulierung und morphologische Änderungen“ darstellt. Bei den Belastungen werden, anders als bei den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“, Wasserentnahmen und Überleitungen nicht zusammengefasst. Eine Darstellung in der Karte 27 wäre daher falsch zugeordnet. Die Belastung der Überleitung durch den entstehenden hydraulischen Stress müsste in der Belastungskategorie „Abflussregulierung und morphologische Änderungen“ dargestellt werden. In den Karten werden aber nur ganze OWK dargestellt und nicht die betroffenen Abschnitte. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 3, Tab.5 DESN_011 Speicher Großer Teich Torgau --> Prüfung und ggf. Korrektur: Einstufung des Großen Teichs Tor-gau als „gut“ bei Komponente Phy-toplankton " Einstufung als „mäßig“ s. o. Tabelle Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: Anlage 3, Tab.10 DESN_046 Speicher Borna, DESN_053 Speicher Witznitz --> Prüfung und ggf. Korrektur: Speicherbecken Borna, Speicherbe-cken Witznitz Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] " Einstufung als „mäßig“ s. o. Tabelle Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP+ HGRD-MP: Änderungsvorschhläge (Grammatik, Rechtschreibung, Formulierungen, Textergänzungen, Ausdruck u.ä.)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden;detallierte Bewertung der Einzelforderungen an Einwender übergeben Anpassung gemäß Änderungsvorschlägen Freistaat Sachsen
SN0019 keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0020 keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Es absehbar, dass der gute Zustand für alle europäischen Gewässer bis 2015 nicht zu erreichen ist. Eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird erst auf mittlere Sicht ihre Wirkung entfalten. Deshalb ist vom lnstrument der Fristverlängerung offensiv Gebrauch zu machen. Darüberhinaus ist zu prüfen, inwieweit in hochverdichteten Gewerberegionen auch Ausnahmeregelungen in Richtung abgesenkte Umweltziele zu erwägen sind, wenn Gewässernutzern unverhältnismäßig belastet und die Kosten der Maßnahmen den Nutzen erheblich übersteigen würden. Fristverlängerungen werden bereits für die Mehrzahl der Wasserkörper in Anspruch genommen. Eine Definition von weniger strengen Umweltzielen ist nur unter Berücksichtigung der Vorgaben der WRRL möglich. Dazu liegen zurzeit keine ausreichende Datengrundlage vor. Daher werden weniger strenge Umweltziele für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Der überwiegende Teil der deutschen Oberflächengewässer ist aufgrund menschlicher Einwirkungen“erheblich verändert“ oder ,,künstlichI". Insofern liegt es nahe, vor allem in Gebieten mit dichter Besiedelung allenfalls das gute ökologische Potenzial als Entwicklungskonzpt zu verfolgen. Weitergehende Verbesserungen des Gewässerzustandes würden die Gestaltungsspielräume für Industrie und Gewerbe unter Umständen erheblich einschränken. Siedlungsgebiete wurden als Grund für die Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0021 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Bei den nun anstehenden Aufgaben ist die Wirtschaft weiterhin durch die zuständigen Wasserbehörden umfassend und frühzeitig zu konsultieren. Eine Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort wird notwendig sein und wird angestrebt. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Die Umsetzung der WRRL darf nicht dazu verleiten, die Unternehmen in unzumutbarer Weise bürokratisch und finanziell zu belasten. Vielmehr müssen die Belange der Umwelt, des Gemeinwohls und der wirtschaftlichen Entwicklung bei den Arbeiten in Einklang gebracht werden. Die Wirtschaft muss weiterhin die Möglichkeit haben, sich in den Prozess mit Vorschlägen und Kritiken einzubringen. Es ist erwünscht, dass sich die Industrie konstruktiv in den Umsetzungprozess der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung einbringt. Dazu gehört auch das bereits vorhandene Eigenengagement der Industrie zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in den Gewässern aufrecht zu erhalten und wenn möglich weiter zu steigern. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Deutschland hat bereits heute im europaweiten Vergleich besonders strenge Vorschriften zum Gewässerschutz. Um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeidenm, müssen sich Politik und Verwaltung darauf beschränken, die Ziele der WRRL eins zu eins umzusetzen. Ferner ist sicherzustellen, dass auch zwischen den Bundesländern einheitliche Bewertungsmaßstäbe beim Flussgebietsmanagement angelegt werden. Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Gebiete in Europa. Daher sind die Vorschriften zum Gewässerschutz gerechtfertigt. Die Abstimmung der Bundesländer findet im Rahmen der LAWA (Länderarbeitskreis Wasser) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) statt. keine Freistaat Sachsen