Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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SN0025 | Die aufgestellten Ziele und Maßnahmen reflektieren die Erhaltungs- und Entwicklungszie-le der in der FHH-RL und Vogelschutz-RL sowie die in den bereits erstellten Managementplänen für das Schutzgebietssystem Natu-ra 2000 aufgeführten Maßnahmen nicht im gebotenen Umfang. | Alle abgestimmten FFH-Managementpläne wurden in die Maßnahmenplanung WRRL integriert, sobald Wasserkörper betroffen waren. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0025 | "Der Verweis auf zu erwartende Synergieeffekte der Maßnahmen und Inhalte des Be-wirtschaftungsplans im sächsischen Hintergrundpapier mit den Erhaltungszielen wie auf S. 129f unter Punkt 5.4.5 postuliert, wird den Anforderungen der genannten Richtlinien und den bundes- sowie landesrechtlichen Regelungen an den Nachweis der Verträglich-keit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen vorliegend nicht gerecht. 4.3 Insbesondere die derzeit sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen des Bewirtschaf-tungsplans müssen mit den konkreten Anforderungen vor Ort genauer und zeitnah in Übereinstimmung gebracht werden." | Die Synergieefekte können erst bei der Detailplanung der Maßnahmen im Rahmen der praktischen Umsetzung beurteilt werden. Da alle Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Wasserkörpern dienen wird davon ausgegangen, dass diese auch den Zielen der FFH-RL dienen werden. | Freistaat Sachsen | ||
SN0027 | Überprüfung Bewertung ökologischer Zustand OWK Wilde-Sau 2 (besser als "unbefriedigend") | "trifft nicht zu Unter Berücksichtigung der Daten aus 2008 musste die Wilde Sau-2 sogar als ""schlecht"" eingestuft werden, insbesondere das Vorkommen der benthischen Invertebraten (am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) entspricht nicht der für diesen Gewässertyp typischen Artenzusammensetzung. " | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0028 | Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland sind für alle eine Herausforderung, man sollte die Potenziale zur Co2-Verringerung auch der Kleinstwasserkräfte nicht gering schätzen. | Auswertungen dazu liegen u.a. durch das Umweltbundesamt vor. Das Potenzial zur CO2-Reduzierung durch neue kleine WKA wird mit 0,02 % der Gesamtemissionen aus D als sehr niedrig eingestuft (UBA 2001) | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0028 | Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. | In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0033 | keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze | Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | "Eine Prüfung der Zustandsbewertung erfolgte für den GWK SE 1-3-2 - Wittichenau, der als signifikant belastet (Sulfat, Ammonium, Cadmium) unbekannter Quelle mit zunehmendem Schadstofftrend ausgewiesen ist. Bei Recherche der Analysendaten wurde für keinen der genannten Beschaffenheitsparameter, im relevanten Überwachungszeitraum eine Überschreitung der Schwel-lenwerte der GW-Tochterrichtlinie (GWTRL) festgestellt. Anhand dieses Recherche-ergebnisses ist die Einstufung des GWK 1-3-2 als signifikant belastet nicht haltbar und bedarf der Überarbeitung bezüglich Zustandsbewertung und Bewirtschaftungs-ziel. Damit sind auch die für diesen GWK ausgewiesenen Maßnahmen nicht mehr zutreffend und ebenfalls zu korrigieren. Daher erscheint eine Plausibilisierung der Zustandsbewertung der in unserem Zuständigkeitsbereich ebenfalls als belastet eingestuften GWK vor Verabschiedung der Plandokumente dringend geboten. Zu prüfen wäre dabei auch, ob die ange-wandte Methodik zur Regionalisierung der Daten ggf. anzupassen ist. Auffällig ist die außerordentlich geringe Anzahl von Referenzmessstellen bezogen auf die Größe der jeweiligen GWK." | Der Sachverhalt wurde überprüft. Im Ergebnis wurde die Sulfat-, Ammonium- und Cadmiumbelastung in GWK SE 1-3-2 gestrichen. Der GWK wurde als "gut" eingestuft. | "Die Änderung wurde in Karten und Grafiken eingearbeitet. HGRD-BP: Tab. 3-8 BP NH4, SO4 und Cd für SE 1-3-2 streichen. HGRD-MP: Kap. 4.3 vorletzter Absatz aktualisieren." | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Der GWK SE 1-3-1 – Kamenz ist in der chemischen Zustandsbewertung hinsichtlich Nitrat als gut bewertet. Nach Kenntnisstand in unserem Hause wurden für mehrere Wasserfassungen im Gebiet des GWK SE 1-3-1 Nitratwerte festgestellt, die im Be-reich bzw. über dem Grenzwert der GWTRL liegen. Demzufolge sollte die Zustands-bewertung des GWK SE 1-3-1 für Nitrat nochmals geprüft werden. | Der Sachverhalt wurde überprüft. Im Ergebnis wurde eine Nitratbelastung festgestellt. Der GWK wurde als "schlecht" eingestuft. | "Die Änderung wurde in Karten und Grafiken eingearbeitet. HGRD-BP: Tab. 3-8 ist SE 1-3-2 mit einer Nitratbelastung aufzunehmen. HGRD-MP: Kap. 4.3 vorletzter Absatz und S.36 erster Absatz aktualisieren." | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." | Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen | Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Weshalb werden für den GWK SE 4-1, (mit sächsischen Gebietsanteil im Lkr. Bz) der als diffus belastet eingestuft ist, keine Angaben zu den konkreten Stoffen ge-macht, wenn der Gebietsanteil für die Maßnahmeplanung in Sachsen doch relevant ist. | Für SE 4-1 ist Brandenburg zuständig. Die Bewertung und Festlegung von Maßnahmen erfolgt dort. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Worst-case-Szenarien“ scheinen bei einer Reihe von Fließgewässern zwar metho-disch und taktisch richtig angelegt, sind aber in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Beispielhaft wird hier auf den OWK Otterbach im Einzugsgebiet der Pulsnitz verwie-sen, dessen Zustand als „schlecht“ dargestellt ist. Der Otterbach fließt jedoch seit Jahrzehnten nahezu sich selbst überlassen durch militärisches Übungsgelände und ist auf mehr als 12 km natürlichen Verhältnissen einschließlich des Elbebibers sich selbst überlassen. Abwassereinleitungen spielen eine untergeordnete Rolle. Mit Akzeptanz-problemen in dieser Hinsicht muss gerechnet werden. | Hinweis auf zu schlechte Bewertung des Otterbachs wahrscheinlich korrekt. Möglichkeiten zur Verlegung der Messstelle wegen Munitionsbelastung sehr eingeschränkt. Der Otterbach wird mit neuen Daten aus 2008 als "unbefriedigend" eingestuft. Die immer noch schlechte Bewertung liegt weniger am worst-case-Prinzip als viel mehr an der Auswahl der Messstelle. Die Ursprünglich als representativ ausgewählte Messstelle im Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes konnte aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden, so dass die vorliegenden Messungen Belastungen des Siedlungsbereiches widerspiegeln. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | "Die Erhöhung des Anschlussgrades an vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen stagniert mit Auslaufen der Förderung nach FRW 2002. Die Förderrichtlinie Siedlungs- wasserwirtschaft 2009 ist nur bedingt geeignet, diese Aufgabe zu lösen. Eine effiziente Verringerung der P-Frachten im Gewässer scheint wirtschaftlich nur bei größeren Kläranlagen realisierbar. Die vorgesehene Abwasserbeseitigung für bisher nicht erschlossene Gebiete größtenteils über dezentrale KKA und Grup-penlösungen kann überwiegend keine Nährstoffelimination leisten" | Die Förderrichtlinie SWW 2009 ermöglicht auch eine gleichberechtigte finanzielle Förderung des Anschluss an bereits vorhandene Kläranlagen als mögliche Alternativlösung für den Abwasserbeseitigungspflichtigen, wenn diese Variante die wirtschaftlichste Maßnahmenlösungen entsprechend dem bestätigten Abwasserbeseitigungskonzept darstellt. Im Rahmen der bis 2015 erforderlichen Anpassung aller Abwasseranlagen an den Stand der Technik sind im Bereich Siedlungswasserwirtschaft bis 2015 z.B. noch Maßnahmen an bestehenden kommunalen Kläranlagen in Einzelfällen sowie der Neubau oder die Anpassung von Anlagen zur Behandlung von Mischwasser bzw. zum Rückhalt von Niederschlagswasser vorgesehen. Darüber hinaus wird im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes auch geprüft, ob ggf. in Oberflächenwasserkörpern von Problemgebieten zusätzliche Anforderungen zur Nährstoffelimination für Abwasseranlagen zu stellen sind, die dann im Laufzeitraum des zweiten Bewirtschaftungsplanes (2016 bis 2021) mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen sind. | Die Texte zu den Kapiteln 5.2.2 und 5.5.2 zu den überregionalen Zielen bzw. zu den Strategien der Nährstoffreduktion bis 2015 wurden entsprechend dem eigenen Erkenntnisgewinn und unter Berücksichtigung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Ausführungen zur Kommunalabwasserstrategie ergänzt und aktualisiert. | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Die Herstellung der Durchgängigkeit im geplanten Umfang erscheint fraglich, da die vorhandenen Fördermittel insbesondere für private Antragsteller absehbar nicht aus-reichen. In dem Zusammenhang wird auf die mit Anschreiben vom 17.06.2009 an Sie weitergeleitete Stellungnahme von Herrn Bundemann zur Riegel-Mühle Nechern verwiesen. | Ein Großteil der betreffenden Querbauwerke haben bereits einen verbindlichen Planungsstatus, d.h. die Umsetzung der Maßnahme ist geplant oder bereits im praktischen Vollzug. Die weiteren Maßnahmen müssen noch mit den Eigentümern der jeweiligen Querbauwerke abgestimmt werden. Die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme muss auch unter Einbeziehung der Betroffenen erfolgen. | keine | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Wesenitz , die lt. „Gewässerdurchgängig-keitsprogramm Sachsen“ in die oberste Priorität eingeordnet ist, nicht in die Liste der „überregionalen Vorranggewässer“ aufgenommen wurde, zumal in deren Unterlauf seit längerem auch ein Lachsprogramm läuft. | "Die Nichteinstufung der Wesenitz hat bei den Belangen der Durchgängigkeit keine Auswirkung. Maßnahmen zur Wiederherstellung können und sollen durchgeführt werden, sie sind unabhängig von der Einstufung als Vorranggewässer und können über das Durchgängigkeitsprogramm finanziert werden. Die Auswahl der überregionalen Vorranggewässer erfolgte unter verschiedenen Gesichtspunkten. Für eine erste fachliche Auswahl wurden folgende Kriterien herangezogen: (Zitat aus FGG Elbe ""Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen""): Nach der o.g. allgemeinen Definition wurden in einem Diskussionsprozess weitere Kriterien zusammengestellt, auf deren Grundlage die Auswahl der Vorranggewässer erfolgte. Hierbei stand die ökologische Bedeutung der Gewässer für die Zielarten (s. Tab. 4: ökol. Funktionen) im Vordergrund. Aspekte wie Vorkommen bzw. Entwicklungspotenzial der überregionalen Zielartenbestände waren wesentliche Auswahlkriterien. Tab. 3 zeigt die Übersicht über die Zielarten im Flussgebiet der Elbe. Neben dem Aspekt „Entwicklung Zielarten“ wurden weiterhin folgende wichtige Kriterien berücksichtigt: ?? Gewässer liegt in einem „FFH-Gebiet“ mit entsprechenden Erhaltungszielen für die Zielarten, ?? gute gewässerstrukturelle Rahmenbedingungen sind bereits (zumindest abschnittsweise) vorhanden, ?? Gewässer haben Bedeutung hinsichtlich der (Wieder)-Erschließung von Laichhabitaten, ?? Maßnahmen zur „Herstellung der Durchgängigkeit“ wurden bereits z.T. am Gewässer durchgeführt bzw. sind geplant, ?? Integration in eine überregionale Vernetzungsstrategie. Danach erfolgte weitere Auswahl der Gewässer unter anderen Gesichtspunkten. " | in dem Zusammenhang Fehler in Hintergrunddokument aufgefallen. HGRD-BP: Text 5.2.1, S. 116 Schwarze Elster bei Nennung der Gewässer streichen. Karte Wesenitz herausnehmen, da tatsächlich kein Vorranggewässer FGE Elbe. | Freistaat Sachsen | |
SN0034 | Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. | keine | Freistaat Sachsen |