Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0039 "HGRD-BP: S. 154-155: definition Wasserdienstleistungen: --> Die notwendige Einbeziehung der Schifffahrt ist ein noch nicht allgemein akzeptierter Tatbestand." Ergänzung Text Jedoch gibt es zum Begriff „Wasserdienstleistung“ insbesondere zu Leistungen wie die Energieversorgung aus Wasserkraft, dem Hochwasserschutz sowie die Schifffahrt unterschiedliche Auffassungen in der Europäischen Union und Deutschland. Die Definition von Wasserdienstleistungen ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Aus deutscher Sicht gilt die oben genannte engere Auslegung der Definition. Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 160: Finanzierung von Maßnahmen --> Zur Kostendeckung sind hohe Aufwendungen notwendig, welche durch politische Maßnahmen unterstützt werden müssen. Hierbei ist zu überdenken, ob anstatt Förderung der Automobilproduktion andere nachhaltigere und umweltrelevantere Aufgaben Priorität erhalten müssen." "• Es wird davon ausgegangen, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen beibehalten wird. Z. B. plant er Freistaat Sachsen sowohl die künftige Erweiterung als auch attraktivere Ausgestaltung von Förderangboten für spezielle extensiven Bewirtschaftungsformen (z.B. Grünstreifen, Gehölzanpflanzungen) auf den Gewässerrandstreifen im Rahmen der Verwendung von Modulationsmitteln aus dem ""EU- Health- Check- Landwirtschaft"" • Entscheidung hinsichtlich Förderung Automobilindustrie oder umweltrelevanter Aufgaben nur auf hoher politischer Ebene möglich" keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 47: Nach einer ersten Sichtung wurden 53 Wasserlösestolln als potentiell bedeutende Belastungsquellen eingestuft. Demgegenüber erscheinen die in Karte 14 (Maßnahmeprogramm) dargestellten betroffenen FWK gering! Überprüfung und Konkretisierung scheint erforderlich." Die Stollen werden im Rahmen der Ermittlung im erstenBP. auf ihre Relevanz für den jeweilgen OWK geprüft. Derzeit sind keine weiteren Aussagen möglich. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "Die vorgestellten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Zielstellung der WRRL zu erreichen. Das Maßnahmendokument ist grundsätzlich zu überarbeiten. dabei ist der Schwerpunkt auf die wirksame Wiederherstellung bzw. Sicherung eines naturnahen Fließgewässersystems in Sachsen zu richten. Grundlage eines solchen Dokuments muss dabei ein fachlich korrekter Ansatz ohne lobbyistisch geprägten Hintergund (etwa der Wasserkraftbetreiber) sein. Der vorliegenden Entwürfe der Planungsdokumente des FS Sachsen werden als völlig unzureichend abgelehnt. " Eine konstruktive Beteiligung des Einwenders an der Maßnahmenumsetzung ist wünschenswert. Vorschläge zu Maßnahmen hätten eingebracht werden können, liegen aber von Seiten des Einwenders nur vereinzelt vor. Ein Maßnahmenplanung, die gemäß WRRL auch die Nutzungen berücksichtigen muss, vollständig abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. keine Freistaat Sachsen
SN0043 "Wir bitten Sie daher im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe die Einstufung der Grundwasserkörper für die Standorte Alltwerk L ippendorf, Thierbach und Altwerk Boxberg sowie im Bewirtschaftungsplan FGG Oder für den Standort Hirschfelde für das Jahr 2027 mit ,,schlechter chemischer Zustand"" zu beantragen." SAL GW 059 (Lippendorf und Thierbach) wurde auch auf Grund von Punktquellen in den schlechten Zustand gesetzt. Für Boxberg und Hirschfelde ist das Flächenkriterium (>25 km²) nicht erfüllt. MP S.60 2. Absatz "und der Braunkohlenveredlungsindustrie (Kraftwerke, Brikettfabriken und Olefinwerke Böhlen)" Freistaat Sachsen
SN0081 Grundlegend ist das Einbinden der Tochter-RL2008/105/EG und das damit verbundene Verschärfen der Qualitätsparameter für die Gewässer skeptisch zu beurteilen. Viele Gewässer werden die Ziele bis 2015 nicht erreichen. Durch das Einbinden der Tochter-RL werden die Zielvorgaben nun noch weiter verschärft und die Maßstäbe noch höher angesetzt. Die Tochter-Richtlinie ist durch die EU verabschiedet und in nationales Recht umzusetzen. Daher erfolgt in eine Erstauswertung nach den Vorgaben der Tochter-RL Ergänzung Textbaustein Tochter-RL Freistaat Sachsen
SN0081 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0081 Das Anlasten eines Generalversdachts der Landwirtschaft bzgl. der Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft ist nicht hinnehmbar. Die Landwirte sind bzgl. der Anwendung von PSM geschult. Pflanzenschutzmaßnahmen werden erst ab bestimmten Schadschwellen durchgeführt. Der Eintrag aus kommunalen Siedlungsgebieten ist jedoch bei den Betrachtungen nicht zu vernachlässigen. Der Eintrag von PSM aus diffusen Quellen sollte nicht generell der Landwirtschaft angelastet werden. Es werden weitere Quellen, wie die Forstwirtschaft oder die Kommunen benannt. Die Landwirtschaft wird jedoch als Hauptanwender von Pflanzenschutzmitteln gesehen.   Freistaat Sachsen
SN0082 Das Anlasten eines Generalversdachts der Landwirtschaft bzgl. der Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft ist nicht hinnehmbar. Die Landwirte sind bzgl. der Anwendung von PSM geschult. Pflanzenschutzmaßnahmen werden erst ab bestimmten Schadschwellen durchgeführt. Der Eintrag aus kommunalen Siedlungsgebieten ist jedoch bei den Betrachtungen nicht zu vernachlässigen. Der Eintrag von PSM aus diffusen Quellen sollte nicht generell der Landwirtschaft angelastet werden. Es werden weitere Quellen, wie die Forstwirtschaft oder die Kommunen benannt. Die Landwirtschaft wird jedoch als Hauptanwender von Pflanzenschutzmitteln gesehen.   Freistaat Sachsen
SN0083 Ein Großteil der Defizite der jetzt vorliegenden Planung ist auf das zwangsläufig abstrakte Vorgehen und die gewählte Betrachtungsebene zurückzuführen. Erhebungen z. B. zur Strukturgüte wurden über Werkverträge an Dritte übertragen, restriktive Nutzungen im Gewässerumfeld aus mehr oder weniger detailgenauen und aktuellen Geoinformationssystemen abgeleitet. Die Analyse der Belastungen und deren Ursachen und die Ableitung von Umweltzielen und Maßnahmen erfolgten in der Regel sehr schematisch und ohne Kenntnis der konkreten Randbedingungen vor Ort. Die Ortskenntnis und die Inaugenscheinnahme der Gewässer sind jedoch die Grundlage belastbarer Planungen. Im nächsten Bewirtschaftungsplanzyklus müssen ausreichende personelle Kapazitäten und eine enge Zusammen-arbeit mit Jenen, die über hinreichende Orts- und Gewässerkenntnisse verfügen, sichergestellt wer-den. Bereits in der weitergehenden Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen müssen alle vor Ort Akteure eingebunden werden, um zielführende und kosteneffiziente Maßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Die Erreichung der Ziele der WRRL muss in nicht wenigen Wasserkörpern als mittel- bis langfristiges Ziel gesehen werden. Daher wurde auch für eine Vielzahl von Wasserkörpern die Frsitverlängerung in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Es ist deshalb notwendig, dass bei der Aufstellung der BWP und MAP vorhandene Planungen, wie die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) angemessen berücksichtigt werden. Sollten nach Einschätzung des LfULG die HWSK im Wesentlichen WRRL- konform sein, muss das an geeigneter Stelle in den BWP, MAP, UB oder Hintergrunddokumenten erwähnt werden. Ist die WRRL- Konformität nicht gegeben, sind für die betroffenen OWK bereits jetzt entsprechende Ausnahmerege-lungen (z.B. weniger strenge Umweltziele) ins Auge zu fassen. Das wäre auch ein deutliches Zeichen für Genehmigungsbehörden, wenn es künftig darum geht, entsprechende Bauvorhaben zuzulassen. Die Bewirtschaftungspläne sollten auch eine deutliche Klarstellung enthalten, dass es Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gibt, die nicht der Zielerreichung der WRRL im Sinne einer Verbesserung dienen. Ein Teil der HWSK-Maßnahmen (bspw. Deicherhöhung und -sanierung) ze-mentieren eher die bereits vorhandenen Veränderungen der Gewässerstruktur und damit den mögli-cherweise schlechten Zustand des Gewässers. Der Bau neuer Hochwasserschutzanlagen verursacht zudem neue hydromorphologische Veränderungen, die von Ausnahmen abgesehen, nicht zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes führen. Die mit Neubauvorhaben verbundenen Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen führen in der Gesamtbilanz ebenfalls nicht zu einer Verbesserung des Zustands, da lediglich unvermeidbare Eingriffe (d.h. Verschlechterungen) an anderer Stelle ausgegli-chen werden. " Zustimmung: Ergänzung Textkapitel sinnvoll Ergänzung neues Kapitel 5.7 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan. Freistaat Sachsen
SN0083 Klimawandel: Dem, auf den Einführungsseiten der BWP formulierten Anliegen wird die Bewirtschaftungsplanung mit Verweis auf das Fehlen „hinreichend sicherer Prognose der klimatisch bedingten“ Veränderungen nicht gerecht. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, gibt es in Sachsen gegenwärtig kei-ne abgestimmten Prognoseverfahren zur Abschätzung der klimatischen Veränderungen. Es fehlt auch an verbindlichen Vorgaben, ob und ggf. in welchem Umfang Auswirkungen des Klimawandels über-haupt bei wasserwirtschaftlichen Planungen zu berücksichtigen sind. Entsprechende Kapitel sind ergänzt worden. Diese Kapitel zeigen den derzeitigen Erkenntnisstand über die Klimaveränderungen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die verschiedenen Zweige der Wasserwirtschaft und anderer Wassernutzer auf. Zudem werden erste Anpassungsstrategien vorgestellt, mit denen auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft reagiert werden sollen. Ergänzung der neuen Kap. 1.5 und 5.6 Freistaat Sachsen
SN0083 "Die in Sachsen angewendete Abgrenzungsmethodik für OWK ist aus unserer Sicht zu überprüfen und ggf. anzupassen. Im Wesentlichen sehen wir 2 Schwachpunkte, zu denen wir uns im Folgenden äu-ßern: 1. Abgrenzung hydromorphologisch uneinheitlicher Wasserkörper ... 2. Abgrenzung nach administrativ-organisatorische Kriterien ... " Wasserkörper in dieser Arbeitsphase neu aufzunehmen oder zu teilen, bringt trotz möglicher fachlich richtigem Erfordernis Probleme mit sich. So liegen für die dann neuen Wasserkörper keine Bewertungsergebnisse vor, so dass keine fundierte Bewirtschaftungsplanung (z.B. Identifikation Maßnahmen) erfolgen kann. Daher wurde beschlossen, die Wasserkörper erst wie-der für den nächsten Bewirtschaftungzyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisie-rung Bewirtschaftungsplan 2015) zu überprüfen. keine Freistaat Sachsen
SN0083 " Die Vorgehensweise Sachsens zur Einstufung der Wasserkörper als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) nach (beliebig festgelegten) räumlichen Schwellenwerten führt häufig zu einer Einstufung von Wasserkörpern in die Kategorie natürlicher Wasserkörper (NWB), obwohl wesentliche Streckenanteile sehr schlechte strukturelle Bedingungen aufweisen. Kritikpunkte: 1. Kriterium “mehr als 50 % der Fließlänge sind mit einer Gewässerstrukturgüte stark verändert und schlechter bewertet“ --> Die Festlegung des 50%igen Schwellenwertes als Ausschlusskriterium für die HMWB-Ausweisung führt zur einer von der Länge des OWK abhängigen und damit wenig sachgerechten Ausweisung. Der Schwellenwert sollte auf 20 % abgesenkt werden. Optional könnten OWK auf max. 15 km Fließlänge begrenzt werden oder das Abgrenzungskriterium hydromorphologisch heterogene Bedingungen (siehe Abschnitt Abgrenzung der Wasserkörper) stärker berücksichtigt werden. 2. zum Kriterium “mehr als 50% der Fläche in einen 30 m breiten Streifen beidseitig der Fließgewässer werden von restriktiven Nutzungen eingenommen“ -->Die gegenwärtig angewendeten Kriterien (50 %, 30 m) sind mit anderen Hilfskriterien zu ver-knüpfen, um die Lage der restriktiv genutzten Flächen bei der HMWB- Einstufung in ausreichendem Maße berücksichtigen zu können. Die schematische Einstufung der Wasserkörper muss grundsätzlich durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort verifiziert werden. 3. “... „restriktive Nutzungen…Siedlungen, Schienen, Straßen und Rohstoffabbau „ --> Alle NWB sind im Rahmen der Überarbeitung der BWP bis Dezeber 2009 nochmals zu überprüfen, ob die Existenz von Hochwasserschutzanlagen die Ausweisung als HMWB rechtfertigt. " Festlegung von Schwellenwerten erfolgte in Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme 2004. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, wurde eine standardisierte und transparente Vorgehensweise erarbeitet. Diese Vorgehensweise orientiert sich an der Auswertung der Überwachungsprogramme zu den relevanten biologischen Qualitätskomponenten, in erster Linie benthische Invertebraten. Diese Auswertung weist daraufhin, dass bei Anwendung der genannten Kriterien, in den meisten Fällen, auch der gute ökologische Zustand verfehlt wird. Eine Änderung der Kriterien, wie vorgeschlagen, erhöht nicht nur die Anzahl der HMWB, sondern auch der Fälle in der trotz Ausweisung der gute ökologische Zustand bewertet anhand der QK benthische Invertebraten erreicht wird. Dies führt zu einem offensichtlichen Widerspruch. Eine Änderung der Kriterien wird daher für den 1. BwPl als nicht notwendig erachtet. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Die Maßnahmeprogramme erweisen sich in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung als wenig aussa-gekräftig. Die programmatisch skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung hydromorphologischer Be-dingungen bleiben bis auf Maßnahmen zur Durchgängigkeit abstrakt und unkonkret. Ohne eine räum-liche oder zeitliche Verortung der Maßnahmen bleibt der gesamte Prozess der Maßnahmenumset-zung unverbindlich. Diese Unverbindlichkeit setzt sich in den sächsischen Hintergrunddokumenten fort. Dort werden die LAWA- Maßnahmearten OWK- scharf festgelegt, Fragen der Priorisierung, Loka-lisierung oder Terminierung bleiben auch in den Hintergrunddokumenten unbeantwortet. Für die Um-setzung der Maßnahmen ist deshalb in einem nächsten Schritt u. a. zu klären, wie der Prozess der Umsetzung gesteuert, wie zuständigkeitsübergreifende Aspekte beachtet und eine sinnvolle Abfolge der Maßnahmen (Priorisierung) festgelegt werden sollen. In den Hintergrunddokumenten sollten für alle OWK, die den guten ökologischen Zustand bis 2015 nicht erreichen, zumindest angestrebte Teilziele für die Planungshorizonte 2015 und 2021 festgelegt werden. Welche Qualitätskomponente durch welche Maßnahmeart und in welchem OWK verbessert werden soll, ist in den zugänglichen Unterlagen nicht dokumentiert. Die Ergänzung der Maßnahmetabelle (Anlage 4 der HMAP) mit den OWK- bezogenen Teilzielen wäre für die Gestaltung des den Umsetzungsprozesses hilfreich. " Eine Konkretisierung für fast alle Fließgewässer-WK bezüglich einer Verortung, Priorisierung und Terminierung von detailliert aufgeschlüsselten Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie ist aufgrund des erheblichen Planungsaufwandes, der sich für eine so große Anzahl von OWK ergibt nicht leistbar. Weiterführende Planungen können nur im Zuge der Vorbereitung zur Maßnahmenumsetzung unter Berücksichtigung der lokalen vor-Ort-Bedingungen und unter Einbindung aller Zuständigen erfolgen. keine Freistaat Sachsen