Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0021 In der Vergangenheit haben viele Firmen im lnteresse ihrer Standortsicherung freiwillig weitreichende umweltrelevante Aktivitäten realisiert. Auch im Zuge der WRRL-Umsetzung sehen sich Unternehmen in der Verantwortung, Ziele des Gewässerschutzes zu beachten. Daher gilt es, auf kommunaler Ebene bevorzugt freiwillige Kooperationen mit der Wirtschaft zu vereinbaren. Die Bereitschaft der Industrie zur Berücksichtigung und Verbesserung der ökologischen Bedingungen in und an Gewässern leistet einen wertvollen Beitrag zur Bewirtschaftungplanung. Diese Anstrengungen soltlen aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärkt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Die deutschen Klimaschutzziele sehen einen wachsenden Anteil regenerativer Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung vor. Dabei spielen auch Wasserkraftanlagen eine Rolle. Außer dem Weiterbetrieb bestehender und der Revitalisierung stillliegender Werke sind künftig auch Ausbaupotenziale auszuloten, so fern die Durchgängigkeit von Flüssen nicht beeinträchtigt wird. Für eine gehobene Erlaubnis sollten allgemeingültige Eckpunkte vereinbart werden. lm Einzelfall wäre eine Abwägung mit wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen oder alternativen Wassernutzungen vorzunehmen. Die Kapazitäten zur Reduzierung des CO2-Ausstosses durch eine verstärkte Energieerzeugung durch Wasserkraftanlagen in Sachsen ist begrenzt und zurzeit fast ausgeschöpft. Die Beeinträchtigung der Fließgewässer-Wasserkörper durch die WKA muss berücksichtigt werden und in einem individuellen Abwägungsprozess die Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Während die „klassischen Schadstoffe“ inzwischen zu großen Teilen aus den Gewässern verschwunden sind, werden verstärkt bestimmte Spurenstoffe gemessen, die in der Öffentlichkeit als gefährlich angesehen werden. Obwohl zumeist nur in geringsten Konzentrationen im Wasser und jenseits gesundheitlich relevanter Grenzen werden Forderungenzur Eliminierung erhoben. Besonders bedenklich erscheint es dabei, Trinkwassergrenzwerte auf Oberflächengewässer zu übertragen. Hieraus könnten Anforderungen an Kläranlagen und Einleiter entstehen, die technisch und finanziell unverhältnismäßig wären. Stattdessen sollten eindeutige Konzentrationen definiert werden, bis zu deren Höhe ein jeweiliger Spurenstoff in bestimmten Gewässern noch erlaubt ist. Die Umweltqualitätsnormen für die Schadstoffe basieren auf ökotoxikologischen Daten und sind für die Belange der Gewässer in der Sächsischen Wasserrahmenrichtlinienverordnung festgelegt und damit gesetzlich zu vollziehen. Beim Vollzug wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt. keine Freistaat Sachsen
SN0021 "Schaffung von Rahmenbedingungen zur optimalen Nutzung von europäischen Finanzierungsinstrumenten Umsetzung innovativer Demonstrationsvorhabe als ergänzende Maßnahmen für zum Beispiel effektivere Wasserentnahmen mit wassersparenden Bewässerungstechnike, Förderung der Landwirtschaft, Altlastensanierung, Emissionsbegrenzungen, Steigerung dfer Effizienz und Fortbildung zur Anpassung den Klimawandel " Ist in dem Maßnahmenprogramm vorgesehen. keine Freistaat Sachsen
SN0024 Von naturschutzrechtlicher Seite wird jedoch auch befürchtet, dass die wasserrechtlichen Regelungen in Einzelfällen kontraproduktiv zu denen des Naturschutzes sind. Hier wird deshalb auch hinsichtlich der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne Konfliktpotenzial gesehen. Von gesetzlicher Seite aus, dürfte es keine Konflikte geben, da diese aufeinander abgestimmt sind. Es ist jedoch unbenommen, daß die Stringenz in der Durchsetzung der Gesetze bezüglich der Kann-Bestimmungen fehlt, nach SächsWG z.B. können Mindestwasserfestlegungen an bestehenden WKA-Standorten nachträglich festgelegt werden, können Maßnahmen für die Durchgängigkeit gefordert werden. Laut WRRL ist die FFH-RL in den Bewirtschaftungsplänen zu berücksichtigen; die zum Zeitpunkt des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes bestätigten MaP haben Eingang in den Kreuzzuweisungen im Maßnahmenprogramm des Hintergrunddokuments gefunden. Das entbindet vor Ort in der Abwägung der geeigneten WRRL-Maßnahmen natürlich nicht von einem Abgleich mit den flächenscharf geplanten und abgestimmten Maßnahmen der FFH-MaP. Wir teilen die Auffassung, daß anhand konkreter Vorhabenplanungen in Einzelfällen Konflikte zu tage treten werden, dann ist sicherlich entscheidend, welchem Interesse die höhere Priorität gegeben wird. Die Prüfung auf Konflikte von Planungsunterlagen obliegt dabei den Genehmigungsbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0024 Wir halten es für notwendig, die anderen betroffenen Bereiche wie Bergbau, Industrie und Landwirtschaft in die Umsetzung aktiv einzubeziehen, damit auch diese ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Prozess ausschöpfen. Ebenso ist weiterhin eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Bevölkerung immer mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0025 "Aus dem Entwurf des sächs. Bewirtschaftungsplans in den sächsischen Hintergrund-papieren erschließt sich dem Leser weder aus dem Punkt 1.1.1, S. 14 ff noch aus der Karte 1 (OWK-Typen) wie und wo jeder OWK geteilt wird und wo für jeden OWK die je-weils entscheidende Messstelle liegt, die den ökologischen bzw. chemischen Zustand rep-räsentiert. Hier wäre eine Tabelle von Nutzen, in der alle geteilten OWK mit den jeweiligen OWK-Nummern versehen sind, aus der auch die „Strecke“ (Anfangs- und Endpunkt) des jewei-ligen OWK und die festgelegte Messstelle mit Hoch- und Rechtswert hervorgehen, ähnlich wie das mit der Bekanntgabe der EU-Fischgewässer gehandhabt wird." Zustimmung "Anlage mit entsprechenden Karten und Tabellen ergänzt. S. ebenfalls Anpassung Karten 1-3 der Koordinierungsräume im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe" Freistaat Sachsen
SN0025 Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach) Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Aufgefallen ist, dass der mäßige ökologische Zustand eines OWK der Klasse 3 des 5-tufigen Systems entspricht. Der mäßige Zustand in der 5-stufigen Klassifizierung zur Fließgewässermorphologie entspricht hingegen der Klasse 2. Mit der Klasse 3 gilt ein OWK in der fließgewässermorphologischen Einstufung bereits als „deutlich verändert“. Der Einwand ist richtig. Die verbale Bezeichnung differiert in der Tat, allerdings ist die Zuweisung der Bezeichnungen der Strukturklassen durch die derzeitige Aggregationsmethode von 7 auf 5 Stufen nicht anders möglich gewesen. Derzeit werden von der LAWA beauftragt mögliche Aggregationsmethode zur 5-Stufigkeit in der Plausibilität geprüft und ein Vorschlag/Empfehlung erarbeitet. Hier können sich durchaus noch einmal die Bezeichnungen ändern. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Die Feststellung im Bericht Bewirtschaftungspläne der sächs. Hintergrundpapiere auf S. 132 (2. Abschnitt), das eine durch die Regelungen der SWW 2007 (jetzt SWW 2009) eine gleichberechtigte Förderung von zentralen und dezentralen Abwasseranlagen ent-sprechend der wirtschaftlichsten Maßnahmelösungen erfolgt, entspricht u. E. nicht den Tatsachen. Durch die Förderrichtlinie werden u. E. dezentrale Abwasserlösungen in Form von vollbiologischen KKA bevorzugt, was dazu führt, dass sich die kommunalen Aufga-benträger im ländlichen Raum tendenziell für diese Form der Abwasserbeseitigung und nicht für die wirtschaftlichste Lösung entscheiden. Der Text wurde entsprechend der aktuellen Lage angepasst. Textanpassung auf neuen Erkenntnisstand inAbstimmung mit SMUL Ref. 43 Freistaat Sachsen
SN0025 Die Aussage im Bericht Bewirtschaftungspläne der sächs. Hintergrundpapiere auf S. 152 (Punkt 7.2.4), dass die Wasserentnahmen der Landwirtschaft nach Wegfall der Sub-ventionen stark zurückgegangen sind, kann für den Altkreis Riesa-Großenhain nicht bestätigt werden. Hier haben die Wasserentnahmen für Beregnungszwecke deutlich zuge-nommen, weitere sind absehbar. Auch der Brauchwasserbedarf nimmt im LK nicht ab wie unter Punkt 7.2.4 auf S. 153 postuliert. Er kann durch Ansiedlung neuer wasserintensiver Industrien wie der Solar-technik zunehmen. "Überarbeitung Formulierung/ Ergänzung Text" "S. 152: Da die Bewässerung nicht mehr staatlich subventioniert wurde, ist in den meisten Regionen Sachsens nach 1990 der Wasserverbrauch zurückgegangen. Eine Fortsetzung dieses Rückganges ist nicht zu erwarten S. 153: Regional begrenzt kann durch Ansiedlung neuer wasserintensiver Industrien wie der Solartechnik der Wasserbedarf zunehmen." Freistaat Sachsen
SN0025 HGRD-BP: 1.4 Die Legende der Karte 10 auf S. 187 in dem sächsischen Hintergrundpapier sollte so verändert werden, dass sie den Legenden in den anderen Karten entspricht. Da alle Le-genden immer mit dem besten Zustand beginnen und mit dem schlechtesten enden, soll-te auch die Legende der Karte 10 auf S. 187 bezüglich der Aufzählung der biologischen Qualitätskomponente (Phytoplankton) vom besten zum schlechtestem Zustand beginnen und nicht umgekehrt. Karte wird nach Muster der übrigen Karten angepasst Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0025 HGRD-BP: 1.5 Weiterhin ist in dem sächs. Hintergrundpapier zum Bewirtschaftungsplan (Papieraus-druck) in der Tabelle 10 auf Seite 269 die Zeile für den OWK, der zwischen dem Mühl-bach und dem Döbitzbach steht, so schmal gedruckt, dass der OWK und die Ziffern für seinen Zustand so gut wie nicht lesbar sind. (betrifft nicht den Landkreis Meißen, wahr-scheinlich den LD-Bezirk Leipzig). Zustimmung Tabelle Freistaat Sachsen
SN0025 HGRD-BP: 1.6 Ein kleiner Tippfehler hat sich offensichtlich in der Bewertungstabelle 3 (S: 251) des sächs. Hintergrundpapiers beim OWK „Vincenzgraben“ DESN_538134 eingeschlichen: dort steht in der Spalte für Zink eine „22“, wahrscheinlich sollte nur eine „2“ dort stehen. Zustimmung Tabelle Freistaat Sachsen
SN0025 Den unteren Behörden in den Landkreisen sollte noch eine Handlungsempfehlung gegeben werden, wie die Ziele der WRRL in der täglichen Vollzugsarbeit effektiv erreicht und stabilisiert werden können. Gesetzliche Grundlage und Handlungsleitlinie zur Etablierung von WRRL- Zielen und Maßnahmen in die tägliche Vollzugsarbeit der unteren Umwelt- behörden bildet das Sächsische Wassergesetz (SächsWG), welches in den zurückliegenden Jahren auf die spezifischen Anforderungen und Ziele der WRRL fach- und vollzugsrechtlich angepasst wurde. Das sächsische Wassergesetz enthält alle notwendigen Grundsatzregelungen zu den WRRL- relevanten Sachverhalten bezüglich Gewässerschutz und Gewässerbenutzung einschließlich der Themen Gewässerausbau, -unterhaltung und -entwicklung sowie Gewässerrandstreifen und Landwirtschaft. Die sächsischen Hinter-grunddokumente zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen der FGE Elbe und Oder stellen lediglich eine Rahmenplanung für die weitere konkrete Ausgestaltung des Umsetzungsprozesses von Maßnahmen und Zielen der WRRL im umweltrechtlichen Vollzug dar. Weitere Handlungs- anleitungen für den Fördervollzug von Maßnahmen ergeben sich aus den einschlägigen sächsischen Förderrichtlinien mit WRRL- Bezug (z.B. Förderrichtlinien AuW, SWW, GH, NE, BUG, BesIn). keine Freistaat Sachsen