Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0016 hinsichtlich des qualitativen Zustands von Grundwasserkörpern ist zu hinterfragen, ob bei GWK, aus denen keine TW-Gewinnung erfolgt, Abstriche gegenüber den derzeitigen Vorgaben gemacht werden können. Eine derartige Regelung ist für Sachsen nicht vorgesehen. Die Bundesländer haben sich in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser auf einheitliche Schwellenwerte geeinigt. keine Freistaat Sachsen
SN0016 Bezüglich der Förderung von Maßnahmen zu stoffeintragsmindernden Landbewirtschaftung begrüßen wir die beantragte Ausweitung der Gebietskulisse. Geprüft werden sollte in bestimmten Fällen auch die Zulässigkeit von Maßnahmen mit einer Förderdauer von weniger als fünf Jahren Die Laufzeit von Förderprogrammen wurde von der EU einheitlich auf 5 Jahre festgelegt. Eine verkürzter Verpflichtungszeitraum ist nur auf sehr wenige Ausnahmefälle beschränkt. Im Zusammenhang mit der EU-WRRL sind aber nur solche Maßnahmen förderfähig, die ihre gewünschte Wirkung nur dann erbringen, wenn sie längerfristig umgesetzt werden (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung). Keine Freistaat Sachsen
SN0017 Beim Gablenzbach wurde ein Abschnitt mitbetrachtet, der über das eigentliche Fließgewässer hinausgeht und die Eigenschaften eines Gewässers nicht erfüllt. Die tatsächliche Fließstrecke des Gablenzbaches wird mit mehr als 5 km eingeschätzut und liegt damit noch im Bereich der für die Einbeziehung maßgeblichen Größenordnung. Der Gablenzbach hat eine Gesamtlänge von mehr als 9 km. Er verläuft im Stadtgebiet Chemnitz auf einer Länge von ca. 3 km in einem geschlossenen Gewölbe. U.a. aufgrund dieser Veränderungen durch den Menschen wurde der Wasserkörper als erheblich verändert ausgewiesen. Die WRRL bietet keine Möglichkeiten, den überbauten Teil des Gablenzbachs aus dem Regime der WRRL zu entfernen. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Der Wiesenbach erfüllt mit etwas über 5 km Fließlänge ebenfalls die Voraussetzungen für die Betrachtung als eigenständiger Wasserkörper. Es handelt sich dabei um einenZufluss im oberen Bereich des Kappelbaches, der in der Größenordnung und Bedeutung dem parallel verlaufenden Unritzbach vergleichbar ist. Zwar ist der Unritzbach nicht ebenfalls als Wasserkörper enthalten, aus den zeichnerischen Darstellungen ist aber die Einbeziehung in den Wasserkörper des Kappelbaches ersichtlich. Der Wiesenbach (DESN_5418922) im Stadtgebiet Chemnitz wurde als Fließgewässer-Wasserkörper ausgewiesen. Der Unritzbach ist Teil des Wasserkörpers Kappelbach. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Die Untersuchungen der allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter weisen für alle erheblich veränderten Wasserkörper in der Stadt Chemnitz Überschreitungen der Orientierungswerte bei mindestens einem Parameter aus. Es ist aber nicht ersichtlich, um welche Parameter es sich im Einzelfall handelt. Da in den vorliegenden Tabellen nur ausgewählte Parameter enthalten sind, können grundsätzlich auch Belastungen bei weiteren, im Einzelnen nicht aufgeführten Parametern nicht ausgeschlossen werden. Die Kenntnis der genauen Einzelergebnisse ist auch wesentlich für eine Zuordnung eventueller verursachender Altlastenstandorte. " Die zur Einstufung der OWK herangezogenen Daten befinden sich im Datenaustausch im FIS OWMN bzw. im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/wasser.html im Bereich „Oberflächengewässer – Analysenwerte zur Beschaffenheit“. Mit Hilfe der interaktiven Karte können Sie die Messstellenkennzahl (MKZ) für den Sie interessierenden Bereich ermitteln. Damit können die Angaben nachvollzogen werden. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Bei der Einstufung des mengenmäßigen Zustandes (Grundwasserstand) wird hauptsächlich ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung für den guten Zustand verlangt. Tendenziell sinkende Grundwasserstände auf Grund von Klimaänderungen (Verringerung der Niederschlagsmengen, erhöhte Temperaturen) sollten jedoch nach unserer Auffassung ebenso Beachtung finden und zukünftig umfangreicher ausgewertet werden, auch wenn dies den guten mengenmäßigen Zustand noch nicht gefährdet. Tendenziell sinkende Grundwasserstände wurden bei der mengenmäßigen Bewertung der Grundwasserkörper berücksichtligt. Allerdings müssen hier noch Untersuchungen durchgeführt werden inwieweit dies negativen Trends tatsächlich dem Klimawandel zugeordnet werden können keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Die Einstufung des GWK ZM3-2 in den schlechten chemischen Zustand beruht auf einer Überschreitung des Schwellenwertes von Arsen und einem signifikant zunehmenden Trend. Auf welcher Datengrundlage dies ermittelt wurde, ist im Einzelnen in der unteren Behörde nicht bekannt. Dargestellt in Karte 8 sind im GWK ZM3-2 nur zwei Messstellen der überblicksweisen Ü berwachung. Die uns bekannte Messstelle Grüna weist deutlich erhöhte Arsenkonzentrationen auf wobei ein steigender Trend nicht zu erkennen ist. Nach unserer bisherigen Erfahrung sind die hohen Arsenwerte im Rotliegenden durch geogene Anomalien bedingt. Zukünftig sollten die unteren Behörden, die seit der Verwaltungsreform auch die fachlichen Aufgaben wahrnehmen, stärker einbezogen und im Vorfeld besser informiert werden. Die Datengrundlage könnte durch Einbeziehung weiterer lokal erfasster Daten verbessert werden. " Erhöhte Arsenwerte haben sich bestätigt. Im Rahmen weitergehender Untersuchungen soll die geogene Grundlast bestimmt werden. Danach erfolgt eine Neubewertung. In Kap. 4.6 HGRD-MP ist der Sachverhalt der geogenen Grundlast bzgl. Arsen zu formulieren. Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Zu bemängeln sind die Kartendarstellungen. Die Stadt Chemnitz liegt hier im GWK ZM3-3 statt ZM3-2. Die Darstellung der Messstellen in Karte8 (Hintergrunddokument Bewirtschaftungsplan) sollte ebenfalls nochmals geprüft werden. Das Punktsymbol für die Stadt Chemnitz wurde zu weit nördlich eingetragen. Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0018 Die insbesondere durch den Braunkohlenbergbau verursachte Belastungssituation in den Ober-flächenwasserkörpern (OWK) Pleiße 4, Weiße Elster 9 und 11 sowie Neue Luppe ist gravierend. Es lässt sich bereits jetzt sicher vorherzusagen, dass die Erreichung des guten Zustands bzw. gu-ten Potentials für diese Wasserkörper nicht bis 2015 und auch nicht bis 2021 möglich sein wird. Die Inanspruchnahme einer Fristverlängerung bis 2027 ist deshalb notwendig. Für die anderen OWK im Direktionsbezirk Leipzig ist eine vergleichbare Wertung, ob sich eine zweimalige Fristverlängerung erforderlich macht, auf Grund der vorhandenen Datenlage nicht möglich. Für die betreffenden OWK Pleiße-4, Weiße Elster-9, Weiße Elster-11 und Neue Luppe ist in der MP-Tabelle 19 hierfür bereits "Fristverlängerung bis 2021/2027" eingetragen. Dies schließt also eine ggf. erforderliche Fristverlängerung bis 2027 bereits mit ein.   Freistaat Sachsen
SN0018 Auch für die GWK VM 1-1 und VM 2-2 (Sanierungstagebau im Nordraum von Leipzig) gilt, dass der Prozess der Pyritoxidation in den Abraumkippen der Braunkohlentagebaue und die Mo-bilisierung ihrer Produkte mit dem Grundwasserwiederanstieg insgesamt nicht zu vermeiden sind. Das Ausmaß der Kippenversauerung ist jedoch deutlich weniger gravierend als im Süd-raum Leipzigs. Daher wird bei gegenwärtigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass im Nord-raum Leipzigs mit einer Fristverlängerung bis 2027 - bei Anlegen der normalen Umweltziele -ausgekommen wird. Die Erreichung der Umweltziele setzt trotz Fristverlängerung (bis 2027) eine Erhöhung des Schwellenwertes für Sulfat auf 500 mg/l voraus. Es liegen derzeit keine fundierten Ergebnisse vor, die eine derartige Erhöhung der Sulfat- Hintergrundbelastung erlauben würden. Inwieweit die durch den Braunkohlenbergbau katalysierten Folgeprodukte (u. a. auch Sulfat) als geogene Grundlast definiert werden können, muss noch geprüft werden. Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0018 "Für den Grundwasserkörper im Südraum Leipzigs sowie den durch Altlasten großflächig beeinflussten das Stadtgebiet Leipzigs abbildenden GWK sind die Voraussetzungen des § 25d Abs. 3 WHG für weniger strenge Ziele erfüllt. Für den Grundwasserkörper (GWK) SAL GW 059 (Weißelsterbecken mit aktivem und Sanie-rungsbergbau) betrifft dies sowohl den chemischen Zustand (Eisen, Sulfat) als auch den men-genmäßigen Zustand, weil die in den Braunkohleplänen definierten Laufzeiten der aktiven Tage-baue Vereinigtes Schleenhain und Profen Bergbaueinflüsse auf das Grundwasser über das Jahr 2040 hinaus vorsehen und die bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiege prognostisch erst etwa im Jahr 2100 abgeschlossen sein werden. Im Zuge der Grundwasserwiederanstiege und dar-über hinaus werden in den Gebieten des aktiven Braunkohletagebaues und auch in den mit ihnen räumlich verzahnten Gebieten des Sanierungsbergbaues die Prozesse der Pyritoxidation und der zusätzlichen Versauerung des Grundwassers anhalten. „Weniger strenge Umweltziele“ für den chemischen Zustand auf Grund von Altlasten sind für den GWK SAL GW 059 wegen Kontaminationen des Grundwassers mit BTEX, MKW und sonstigen Kohlenwasserstoffen aus Altlasten der Industrieregion Böhlen-Lippendorf („Öko-logisches Großprojekt Böhlen“, ÖGP) (Sanierungsdauer ca. 50. Jahre) sowie für GWK SAL GW 052 auf Grund der Überlagerung zahlreicher relevanter Punktquellen (Altlasten) trotz der für SAL GW 052 vorgesehenen Altlasten-Sanierungsmaßnahmen an den relevanten Standorten hinsichtlich Chemie (Leitparameter des Operativen Messnetzes Punktquellen GW nach WRRL für SAL GW 052) notwendig." Für den GWK SAL GW 059 wurden wegen Braunkohlenbergbau weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Für die durch Punktquellen belasteten GWK wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in Anspruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Bewirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. Als Belastung auf den mengenmäßigen Zustand wirken Sanierungsbergbau und aktiver Bergbau gleichermaßen, aber mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen. Wäh-rend der Sanierungsbergbau gegenwärtig in Größenordnungen Wasser aus der flie-ßenden Welle zur aktiven Flutung der Restlöcher entnimmt, gibt der Aktivberg-bau gehobenes Grundwasser in die Vorflut ab. In Westsachsen bzw. im Mitteldeutschen Braunkohlerevier ist dieses Verhältnis gegenwärtig weitgehend ausgeglichen, da die im aktiven Bergbau gehobenen Grundwassermengen zu großen Teilen für die Flutung der Tagebaurestseen verwendet werden können. keine Freistaat Sachsen
SN0018 „Weniger strenge Umweltziele“ für den chemischen Zustand auf Grund von Altlasten sind für den GWK SAL GW 059 wegen Kontaminationen des Grundwassers mit BTEX, MKW und sonstigen Kohlenwasserstoffen aus Altlasten der Industrieregion Böhlen-Lippendorf („Öko-logisches Großprojekt Böhlen“, ÖGP) (Sanierungsdauer ca. 50. Jahre) sowie für GWK SAL GW 052 auf Grund der Überlagerung zahlreicher relevanter Punktquellen (Altlasten) trotz der für SAL GW 052 vorgesehenen Altlasten-Sanierungsmaßnahmen an den relevanten Standorten hinsichtlich Chemie (Leitparameter des Operativen Messnetzes Punktquellen GW nach WRRL für SAL GW 052) notwendig. Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Für die durch Punktquellen belasteten GWK wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in Anspruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Bewirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Der Handlungsbedarf, das Industrieabwasser betreffend, ergibt sich aktuell nicht aus den Anhängen der Abwasserverordnung, sondern aus den chemischen Qualitätszielen des Gewässers. Um rechtssichere Entscheidungen zu sichern, ist es notwendig, für physikalisch-chemische Qualitäts-komponenten (u. a. Temperatur, Chlorid, pH-Wert) verbindliche Qualitätsnormen festzusetzen, da Hintergrund- und Orientierungswerte keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Hinweise zu einzelnen industriellen Einleitern sind Anlage 7 zu entnehmen Seitens des Bundes ist vorgesehen, auch die allgemeinen Parameter mit Werten zu belegen und diese in einer gesonderten Verordnung, die auch zur Umsetzung der Tochterrichtlinie dienen soll, zu regeln. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Eine inhaltliche Reflexion der in den Unterlagen enthaltenen fachlichen Aussagen und Bewertungen ist häufig nicht durchführbar, weil die zugrundeliegende Datenbasis unbekannt ist. So sind die Bewertungsergebnisse zum Zustand der Grundwasserkörper (GWK) für einige GWK mit Anteil am Landesdirektionsbezirk von dem Ergebnis abweichend, welches am Ende der wei-tergehenden Beschreibung (2005) nach fachlicher Abstimmung mit den damals zuständigen Be-hörden für angrenzende Teilflächen erreicht worden ist. Diese Abweichungen sind nicht durch die Hintergrunddokumente dokumentiert und nachvollziehbar. Es wurde generell nach dem "Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustandes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnetze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Datengrundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. (desweiteren s. Auswertung FGG Elbe) keine Freistaat Sachsen