Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0094 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0094 In die Auflistung der Badegewässer im Anhang A3-3, S. 10 des Bewirtschaftungsplanent-wurfs ist die Kiesgrube Birkwitz-Pratzschwitz aufzunehmen (vgl. Bekanntmachung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu § 3 Abs. 1 SächsBadegewVO vom Mai 2009). Forderung trifft zu. Aktuelle Angaben zu Badegewässern lagen zum Redaktionsschluss im letzten Jahr nicht vor. Karten- und Tabellenanpassung Freistaat Sachsen
SN0094 Das Grundprinzip der Bewertung, nach dem für die Beurteilung der Wasserkörper das schlechteste Bewertungskriterium/biologische Komponente maßgebend ist, führt zu Ein-schätzungen, die häufig nicht mit den Erfahrungen im Gebiet übereinstimmen. Erst die Ver-fügbarkeit aller konkreten Datengrundlagen für den Wasserkörper/das Einzugsgebiet kann diese Entscheidungen verständlich machen. Die Bewertungsgrundlagen und Einzelergebnisse stehen im LfULG zur Verfügung. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Es ist zu empfehlen, einheitliche Bezeichnungen für Gewässernahmen und Gebietskennzahlen in Verbindung mit bisher amtlichen Veröffentlichungen zu verwenden. Dem jeweiligen Wasserkör-per-Code sollte entsprechend dem sächsischen Wasserlaufverzeichnis der gültige Gewässername (Wasserkörper-Name) zugeordnet werden. In den amtlichen Quellen bestehen nicht immer kohärente Bezeichnungen der Gewässer (Wasser-laufverzeichnis, ATKIS DLM 25, ATKIS DLM 1000). Bei der Benennung der Wasserkörper wurden die Quellen abgeglichen und der „amtlichste“ Name gewählt keine Freistaat Sachsen
SN0094 Die Bewirtschaftungspläne basieren auf zahlreichen Einzelerfassungen. Sofern bei den Grundda-ten bereits methodische Defizite auftreten, haben diese erheblichen Einfluss auf die Gesamtdar-stellungen in den Berichten. So widerspiegelt die aus den Hintergrunddokumenten erschließbare Methodik zur Erfassung von Punkt- und diffusen Quellen nicht die Erfassung der Belastungen aus Misch- und Niederschlagseinleitungen und Einleitungen aus der dezentralen Abwasserbe-handlung. Das kann die Einschätzung und das bisherige Bewertungsergebnis ändern und deutlich beeinflussen und sollte daher ergänzt werden. Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0094 Kartendarstellungen: Hilfreich wäre die Hinterlegung einer geeigneten Topographie zur räumlichen Zuordnung bzw. Querverweise auf Detaildarstellungen im Hintergrundpapier. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Darstellung von Ausschnitten für Schwerpunktgewässer in geeigneten Maßstäben. Im DIN A-4-Format sind keine Hinterlegung von Topographie möglich. Eine Fokussierung auf bestimmte Schwerpunktgebiete und die Hinterlegung der Topographie sind mit den interaktiven Karten im Internet des LfULG möglich, sowie mit den neuen Detailkarten für die Teilbearbeitungsgebiete in HGRD-BP, Anlage I. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "„eine ökonomische Begründung für die Inanspruchnahme dieses Ausnahmetyps wird nicht in Betracht gezogen“ --> Es wird um eine Untersetzung mit Gründen für diese Aussage gebeten. " "Eine Aussage dazu ist nicht möglich, betrifft die Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen nach Artikel 4.5 (Festlegung weniger strenger Ziele) im tschechischen Teil des Einzugsgebiets. Für den deutschen Teil wird der Standpunkt zur Rechtfertigung von Ausnahmen aufgrund des Kriteriums „unverhältnismäßige Kosten“ im Text ausführlich erläutert. " keine Freistaat Sachsen
SN0094 Es ist nur der Abschnitt des Schwarzen Schöps, welcher als Fischgewässer festgelegt wurde, darzustellen (soweit möglich mit Angabe der Flusskilometer). Nicht der gesamte Schwarze Schöps ist als Fischgewässer im Sinne der genannten Richtlinie festgelegt. Zustimmung Die Abschnitte der Fischgewässer wurden gemeindescharf digitalisiert, wie in der Verordnung angegeben Freistaat Sachsen
SN0094 Zuordnung der Litte als HMWB kann fachlich nicht nachvollzogen werden--> Einstufung NWB Zustimmung Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 Ebenso ist festzustellen, dass bei Anpassung der Anlagen nach dem Stand der Technik im Einzel-fall noch keine Zielerreichung gewährleistet ist. Besonders hinsichtlich der bewerteten Stoffe Gesamtphosphor und Ammonium ist zu beachten, dass die eintretende Abkehr von der zentra-len Erschließung auch einen geringeren Anschluss an Kläranlagen mit gezielter Nährstoff-eliminierung bedeutet und damit eine entsprechend geringere Einleitfrachtminderung zu erwarten ist. Die Fragestellung muss im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Im Hinblick auf die sächsischen Punktquellen aus Kommunen und Haushalten sei darauf hinge-wiesen, dass der LAWA- Maßnahmekatalog diese Belastungsart für Grundwasserkörper nicht berücksichtigt. Die Maßnahmeprogramme beinhalten dahingehende Maßnahmen nicht. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Durch die veränderte Gesamtstrategie und neue Förderbedingungen für die kommunale Abwas-serbeseitigung in Sachsen hat sich dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit für einige Grundwasser-körper in relevantem Umfang geändert. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Kleinkläranlagen entsprechend Stand der Technik zu sanieren. Eine gezielte Reduzierung der Nährstoffbelastung geht damit in der Regel nicht einher. Es bleibt offen, ob und wie diese Belastungen in die Be-trachtung eingehen. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Die Darstellung des OWK Elstermühlgraben in den Karten ist falsch. Sie bezieht sich im oberen Teil auf den Pleißemühlgraben. Der obere Teil des Elstermühlgrabens vom Palmengartenwehr beginnend ist nicht dargestellt. Die Kartendarstellung ist zu ändern- Zustimmung Geometrische Anpassung Elstermühlgraben entsprechend Vorschlag Freistaat Sachsen
SN0095 Beim OWK Weiße Elster 9 ist die Anderung der Gewässereinstufung von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahmee 2004 zu erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB) auf Grund fehlender Unterlagen aus fachlicher Sicht nicht plausibel, da die Weiße Elster bis auf den Rückstau durch das Palmengartenwehr frei fließend mit relativ naturnahen Sohlstukturen und wenig restriktiven Nutzungen im Gewässerumfeld ist. Der OWK Weiße Elster 9 ist wieder als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Die Daten der Gewässerstrukturkartierung zeigen erheblich Defizite in allen Hauptparametern (Sohle, Ufer und Land) für den OWK auf. Da lange Strecken des OWK durch den Braunkohlebergbau bedingt verlegt und verändert wurden, teilweise mit Eintiefung und Sohldichtung wurde die Einschätzung getroffen, dass der OWK aufgrund der hydromorphologischen Beeinträchtigung die voraussichtlich nicht im erforderlichen Maße behoben werden können, den guten ökologischen zustand nicht erreichen wird. Daher wird an der Einstufung als HMWB festgehalten. Eine Aktualisierung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Der OWK Weiße Elster 11 wurde von ehemals erheblich veränderter in natürlicher Wasserkorper eingestuft. Dies ist fachlich nicht nachvollziehbar, da der Wasserkörper durch unnatürliche Abflussregelungen und durch das Elsterbecken geprägt ist. Der OWK Weiße Elster 11 ist als erheblich veränderter Wasserkörper einzustufen. Der OWK wurde nach nochmaliger Überprüfung wieder als erheblich verändert eingestuft. Ausweisung des OWK DESN_566-11 Weiße Elster 11 als HMWB Freistaat Sachsen