Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0089 Ein weiterer Schwerpunkt des Bewirtschaftungsplanes der Richtlinie sollte den Wasserrückhalt in der Fläche verstärkt berücksichtigen. Die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche bildet bereits im Zusammenhang mit der Förderung einer Ausweitung der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung auf landwirtschaftlichen Ackerflächen in Sachsen einen wichtigen Schwerpunkt des ersten Bewirtschaftungsplanes. Eine dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung kann das Wasserrückhaltevermögen der Böden im Vergleich zu konventionell bewirtschafteten Ackerflächen signifikant und großflächig verbessern. keine Freistaat Sachsen
SN0089 Die Auslegungsdokumente mit den dazugehörigen sächsischen Hintergrundpapieren sind aufgrund ihres großen Umfangs, der komplexen Gliederung mit zahlreichen Anlagen sowie des großen Betrachtungsgebietes sehr unübersichtlich. Das Maßnahmeprogramm in der vorgelegten Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Es sind keine Maßnahmen örtlich und fachlich hinreichend konkret abgeleitet. Vor allem für Bürger sind die Unterlagen schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Durch das grobe Betrachtungsraster sowohl im Textteil als auch in den kartographischen Darstellungen ist die konkrete Betroffenheit schon für die Fachmitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden schwer erkennbar. Für den Bürger ist sie nahezu unmöglich zu ermitteln. Die im Internet verfügbaren genaueren Themenkarten verlangen zwingend die Verfügbarkeit eines Geoinformationssystems (GIS). GIS ist jedoch selbst in Behörden nicht allgemein verfügbar. Für die meisten Bürger dürfte das ebenfalls ein unlösbares Problem sein. "Die Gliederung der Bewirtschaftungspläne und damit der sächsischen Hintergrunddokumente ist durch die WRRL, Anhang VII vorgegeben. Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. Die im Internet verfügbaren interaktiven Themenkarten sind mit Standardsoftware ohne GIS lauffähig." keine Freistaat Sachsen
SN0091 Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach) Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Die für die Zustandsbewertung der Wasserkörper und Ableitung daraus resultierenden Maßnahmen erforderlichen Ausgangsdaten sind nicht verfügbar. Hier wäre es hilfreich gewesen, auf die Datenquellen zu verweisen sowie die jeweilige Messstellen, welche den ökologischen bzw. chemischen Zustand für den OWK bzw. den chemischen und mengenmäßigen Zustand des GWK repräsentieren in den Karten darzustellen. " Über die Einrichtung der Monitoringrogramme wurde in einem gesonderten Bericht nach Artikel 8 berichtet. Für Sachsen wurde die Veröffentlichung"Aufstellung der Übersachungsprogramme in Sachsen - Ausweisung von Messstellen" LfUG 2007 ins Internet eingestellt. Einen Hinweis hierauf gibt es in Kap 2.1.1 des Hintergrunddokumentes zum Bewirtschaftungsplan. Die Messstellenauswahl wird in der "Stammdatendatei" fortgeschrieben, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ebenso weitere Detaildaten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Die Definition des guten ökologischen Potentials fehlt bislang. Es ist unklar, auf welche Weise der ökologische Zustand dieser HMWB überhaupt bewertet wurde und wie die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials geplant werden sollen. Umsetzung der Maßnahmen wie an einem natürlichen Gewässer, mitAusnahme der hydromorphologischen Maßnahmen an Orten mit Nutzungsrestriktionen. Kapitel 2.3.1.1 HGDB, weitere Erläuterung zum ökologischen Potential Freistaat Sachsen
SN0091 Oftmals sind Gewässer 2. Ordnung nach heutiger Definition im Zuge der Zentralisierung der Landwirtschaft (Großfelderwirtschaft) auf Kilometer begradigt oder verrohrt worden. Hier Gewässerrandstreifen anzulegen oder gar das Gewässer zu renaturieren ist nicht ohne die Schaffung von Förderinstrumentarien als Anreiz für die Flächenbewirtschafter umsetzbar. Wird berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0091 lm Bewirtschaftungsplan FGG Elbe Anlage A 5-2 S. 60 wurde der Weiße Schöps-1 in der Spalte Wasserkörper-Kategorie HMWB ausgewiesen. In den Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern „Beiträge zu den Maßnahmeprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder" (S. 153) wurde dieser Wasserkörper in die Kategorie NWB eingeordnet. Ebenfalls in diesen Dokumenten wurde eine Differenz in der Ausweisung des Weigersdorfer Fließ-1 und 2 festgestellt. wurde geändert, handelte sich um ein Versehen bei der Erstellung der Hintergrunddokumente Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0091 "Bewirtschaftungsziele für GWK, die durch aktiven Bergbau beeinflusst sind: Fachlicher Konsens ist, dass im Zeitraum möglicher Fristverlängerungen der gute chemische und mengenmäßige Zustand der Wasserkörper nicht erreicht werden kann. Es ist demzufolge geboten, weniger strenge Umweltziele zu definieren. Der wasserrechtliche Vollzug benötigt dringend Handlungsinstrumentarien. " Für die wegen des BK-Bergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Karten, Statistiken, Tabellen Freistaat Sachsen
SN0091 Als Ursache für den schlechten chemischen Zustand des GWK DESN-SP2 -1 Niesky wurde u. a. eine Belastung mit Cadmium ausgewiesen. Hier bedarf es zwingend einer Plausibilitätsprüfung der zu Grunde gelegten Messwerte. Eine gemeinsame Recherche mit dem LfLUG ergab, dass u.a. Messdaten für die Bewertung herangezogen wurden, die nicht im Zeitraum der Bestandaufnahm lagen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Zustandsbewertung der GWK. Als bedenklich wird angesehen, dass sich die Zustandsbewertung für eine geochemische Einheit im GWK mitunter lediglich auf 1 Überblickmessstelle stützt. Sofern in so einem Fall der schlechte chemische Zustand im GWK nachgewiesen wird, besteht u.E. das Erfordernis diese Messergebnisse durch die Errichtung und Untersuchung weiterer GWM zu verifizieren. Der Sachverhalt wurde anhand aktueller und zusätzlicher Messwerte überprüft. Im Ergebnis wurde die Cadmiumbelastung für den GWK DESN-SP2-1 gestrichen. "Die Änderung wurde in Karten und Grafiken eingearbeitet. HGRD-BP: Tab. 3-8 Cd für SP 2-1 streichen. HGRD-MP: Kap. 4.2 --> ""und in einem Fall auch Cadmium"" streichen." Freistaat Sachsen
SN0091 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Die Auslegungsdokumente mit den dazugehörigen sächsischen Hintergrundpapieren sind aufgrund ihres großen Umfangs, der komplexen Gliederung mit zahlreichen Anlagen sowie des großen Betrachtungsgebietes sehr unübersichtlich. Das Maßnahmeprogramm in der vorgelegten Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Es sind keine Maßnahmen örtlich und fachlich hinreichend konkret abgeleitet. Vor allem für Bürger sind die Unterlagen schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Durch das grobe Betrachtungsraster sowohl im Textteil als auch in den kartographischen Darstellungen ist die konkrete Betroffenheit schon für die Fachmitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden schwer erkennbar. Für den Bürger ist sie nahezu unmöglich zu ermitteln. Die im Internet verfügbaren genaueren Themenkarten verlangen zwingend die Verfügbarkeit eines Geoinformationssystems (GIS). GIS ist jedoch selbst in Behörden nicht allgemein verfügbar. Für die meisten Bürger dürfte das ebenfalls ein unlösbares Problem sein. "Die Gliederung der Bewirtschaftungspläne und damit der sächsischen Hintergrunddokumente ist durch die WRRL, Anhang VII vorgegeben. Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. Die im Internet verfügbaren interaktiven Themenkarten sind mit Standardsoftware ohne GIS lauffähig." keine Freistaat Sachsen
SN0092 Des Weiteren möchten wir berücksichtigt wissen, dass der Mühlgraben selbst von vielen aquatischen Organismen besiedelt ist und entsprechend als Lebensraum (Insbesondere Brutgebiet z.B. von Forellen) dient, auch weil der Ausbau zum größten Teil naturnah ist Auch die Zuflüsse und Mühlgräben von Wasserkörpern haben einen Einfluss auf die Gewässerqualität des OWK, die an der repräsentativen Messstelle abgebildet wird. keine Freistaat Sachsen
SN0092 Bzgl. der Bewirtschaftungsziele erheben wir Einspruch zu eventuellen Maßnahmen, die der historisch gewachsenen naturnahen Nutzung der Wassermühlen widersprechen, weil der Mindestwasserabfluss und die Gewässerdurchgängigkeit gewährleistet sind. Durch die historischen Wasserkraftanlagen haben sich die Wasserverhältnisse seit mehr als 500 Jahren vollkommen ökologisch an die Natur angepasst und so einen eigenen Naturraum mit eingestelltem ökologischen Gleichgewicht darstellen. Der Dem Erhalt der Funktion historischer Wassermühlen gefährdende eventuelle zukünftige Bewirtschaftungsziele werden vollinhaltlich abgelehnt. Im Zusammenhang mit den Querverbauungen geht es überwiegend um die nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und zu den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Gimmlitz-2 ist mit einem Kreuz bei Maßnahme 61 - Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses versehen. Die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen ist nicht vergeben worden, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht der OWK Gimmlitz-2 nicht im Fokus. Derzeit liegt noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen