Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0022 Der durch die Berücksichtigung der Maßgaben der WRRL verursachte finanzielle Aufwand ist vollständig als verlorener Zuschuss durch die öffentliche Hand zu ersetzen; Begründung: Durch die Berücksichtigung der Maßgaben der WRRL können die grundsätzlichen wasserwirtschaftlichen Ziele des Verbandes zukünftig nur durch einen höheren materiellen, baulichen und personellen Aufwand erreicht werden. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Die auftretenden zusätzlichen Belastungen und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Maßnahmenumsetzung können Entschädigungsforderungen an die FHH auslösen; Begründung: Zur Vermeidung steigender Verbandsbeiträge. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Abstimmung der Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen mit dem zuständigen Wasserverband sollte in geeigneter Weise nachgeholt werden; Begründung: Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen wurde nicht mit dem Wasserverband abgestimmt. Die Festlegung der Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit ist auf Ebene der FGG erfolgt und kann nicht nachgeholt werden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Angemessene Beteiligung durch beratende Mitwirkung für die Erstellung einvernehmlicher Lösungen bei der Entwicklung weiterer berichtpflichtiger Gewässer oder weiterer Maßnahmen -> vorgeschlagen wird: RUNDER TISCH, Leitbildformulierungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume in den hamburgischen Elbmarschgebieten und deren Bewirtschaftung. Ein "Runder Tisch Marschgewässer" zur Beteiligung der Deich-, Wasser- und Bodenverbände ist etabliert. Nur Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² sind gemäß WRRL berichtspflichtig.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Die Wasser- und Bodenverbände sind künftig bei allen wasserwirtschaftlichen Belangen und bei der Entwicklung von Leitbildern, Regelungen und Maßnahmenkatalogen zu beteiligen. Ziel muss die Entwicklung einvernehmlicher Lösungen sein; Begründung: Nur so können die individuellen Anforderungen der jeweiligen Kulturlandschaft sowie die Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen und sachgerecht berücksichtigt werden. Zur Beteiligung der Deich-, Wasser- und Bodenverbände an der Umsetzung der WRRL wurde der Runde Tisch Marschgewässer etabliert. An sonstigen (wasserwirtschaftlichen) Planungen und Verfahren werden sie im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Der erforderliche Mehraufwand bei Einrichtung eines Runden Tischs sollte als Aufwandsentschädigung der ausschließlich ehrenamtlichen Vertreter der Wasserverbände durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 Die geforderte Maßnahmenumsetzung, insbesondere zu gleichbleibenden Wasserständen wie auch zur Fischdurchgängigkeit u.a., ist nur unter der Zuständigkeit des Schleusenverbandes und bei Wahrung der Erfordernisse nach der Verbandsaufgabe nach Entwässerung und zur Wasserbevorratung denkbar. Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, die nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Verbandsaufgaben stehen müssen, werden in Absprache mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetz   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 Bauwerke, wie z.B. Stauanlagen und Pumpwerke sind als Bestandteil des Verbandunternehmens eingerichtet und zur Erfüllung der Verbandsaufgabe zu erhalten. Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen jahreszeitlich unabhängig bei besonderen Erfordernissen, z.B. starker Verkrautung im Hochsommer als genereller Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überflutung durchzuführen; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 Abstandsregelungen im BPE werden im Hinblick auf die verbleibende Nutzbarkeit der Geländestreifen für alle im Gebiet liegende Gewässer abgelehnt, insbesondere wenn sie über das Maß der jeweils verbandlichen geregelten Arbeits- und Schauwege hinausgehen. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Es ist erforderlich, die Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziele wie auch Entwicklung und Umsetzung des Maßnahmenpaketes in der Bewertung der einzelnen Gewässer (Moorburger Landscheide, Moorwettern, Hohenwischer Schleusenfleet, Alte Süderelbe, Aue) des OWK mo_01 für sich getrennt vorzunehmen. Bei Maßnahmen ist eine Betrachtung in Gewässerabschnitten möglich. Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziel sind gemäß WRRL auf den Wasserkörper bezogen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Regelungen und Maßnahmen an den Moorwettern bedürfen der Beteiligung und Zustimmung des Schleusenverbandes. Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Beteiligung und Zustimmung des Schleusenverbandes zur Maßnahmenplanung zur Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit am Hohenwischer Schleusenfleet. Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_01: Für die Gewässer Alte Süderelbe (Abschnitt Fließgewässer) und Aue ist der zuständige Schleusenverband bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen zu beteiligen. Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0023 BPE HH, Kap. 7, OWK mo_03: Ein unter den Verbänden abgestimmtes Gewässergesamtkonzept ist erforderlich, um sowohl hydraulische Machbarkeit als auch die Umsetzung der ökologischen Anforderungen, z.B. bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Süderelbefond zu realisieren. Die geforderte Maßnahme ist in der Maßnahme "Gesamtkonzept Süderelberaum und Maßnahmen aus dem Süderelbefonds" enthalten (mo_01-14-hh, mo_03-10-hh).   Freie und Hansestadt Hamburg