Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0020 | Maßnahmenprogramm darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht gefährden. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Neue Investitionen in Europa müssen planbar sein und dürfen nicht dauerhaft verhindert werden, auch unabhängig von den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Finanzkrise. | Zustimmung | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Die konkreten Ziele des BWP für die Flussgebietseinheit Elbe müssen vor Beginn des Verfahrens bekannt sein. | Zustimmung | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Aufnahme der Aussage, dass keine konkreten Minderungen für Schadstofffrachten festgelegt werden, explizit in den Maßnahmenplan; Begründung: Der Maßnahmenplan enthält derzeit keine konkreten Minderungsziele für die Schadstofffrachten. | Konkrete Minderungsziele für Schadstofffrachten sind nicht Bestandteil des 1. Bewirtschaftungsplanes. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Sollten konkrete Maßnahmen und Reduktionsziele für Schadstofffrachten vorgesehen sein, sind diese zunächst festzulegen, öffentlich bekannt zu machen und die Anhörung ist zu wiederholen. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Vor der Festlegung von Minderungszielen sind die möglichen Auswirkungen anhand sozioökonomischer Untersuchungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu ermitteln. | Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Konkrete Vorgaben müssen zunächst mit den in bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Werten verglichen und auf technische Machbarkeit geprüft werden (z.B. neue Einleitwerte für industrielle Einleiter, neue zulässige Aufwärmspannen, Temperaturobergrenzen für Kühlwassereinleitungen, die Festlegung von Beurteilungspunkten). | Anpassungen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Zusätzlich muss geprüft werden, wer der Hauptverursacher der Schadstoffeinleitungen ist (z.B. Schwermetalleinleitungen in der Elbe insbesondere Tschechien) und wie mit wirtschaftlichen Kosten die best mögliche Reduzierung der Schadstoffeinleitungen erzielt werden kann (bezogen auf das europäische Beurteilungsgebiet). | der Anregung wird gefolgt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Die Anforderungen im Maßnahmenprogramm müssen so gewählt werden, dass Industriebetriebe diese in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzen können; Begründung: Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standort in den kommenden Jahren möglich sein werden. Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass sie Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Bestehende industriellen Anlagen müssen über einen Bestandsschutz hinaus Entwicklungspotentiale für die Zukunft erhalten bleiben. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Forderung nach Zulassung von Ausnahmen / Übergangsregelungen im Maßnahmenprogramm und BWP, Begründung: WRRL und andere europäische Richtlinien sehen dies vor. Ausnahmemöglichkeiten sind im Maßnahmenprogramm und BWP explizit mit aufzunehmen und auszuführen. | Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen möglich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele). | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | An die Elbe können nicht die gleichen Maßnahmen wie an natürliche Gewässer angesetzt werden -> als Bundeswasserstrasse ist Elbe seit Jahrzehnten industrieller Nutzung ausgesetzt. | Die Elbe ist als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Möglichkeit von Ausnahme-, Fristverlängerungs- und Übergangsregelungen muss in das Konzept des BWP aufgenommen werden; Begründung: individuellen Gegebenheiten vor Ort können nur durch Einzelfallbetrachtung angemessen berücksichtigt werden. Die Anforderungen müssen so gewählt werden, dass Industriebetriebe diese in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzen können. | Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen möglich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele). | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Der Maßnahmenkatalog der LAWA darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. | Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Einleiterwerte für bestehende industrielle Einleiter dürfen nicht weiter kontingentiert werden. | Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg |