Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0021 Durchgängigkeit der Fließgewässer für wandernde Fische und Wirbellose herstellen. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen (Maßnahmen zur Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit, Anlage von Umgehungsgerinnen, Bau von Sohlgleiten Rückbau von Querbauwerken u. a.)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Unterhaltung der Gewässer an ökologische Ziele anpassen. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen (Maßnahmen Schulung zur Gewässerunterhaltung, Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Renaturieren und die Gewässerstruktur verbessern. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen (Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung, Maßnahmen zur Sohl-, Ufer u. Laufentwicklung, Aufwertung von Sohl- und Uferstrukturen u.a.)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Auen wieder an die Gewässer anbinden. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Diffuse Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft reduzieren. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Gewässer nach Naturschutzzielen bewirtschaften. Gewässerbezogene Schutzziele werden verfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Feuchtgebiete wiedervernässen und den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren. Erfolgt im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in Außengebieten (z.B. Neuland-Ost und Neuland-West)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Wasserwirtschaft an den Klimawandel anpassen. entspricht der Umsetzungspraxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit fördern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt u.a. durch zahlreiche Informationsveranstaltungen, Runde Tische, Gewässerführungen und Publikationen im Internet.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Umweltkosten in die Wasserpreise integrieren. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Die geforderte Maßnahmenumsetzung, insbesondere zu gleichbleibenden Wasserständen wie auch zur Fischdurchgängigkeit u.a., ist nur unter der Zuständigkeit des Wasserverbandes und bei Wahrung der Erfordernisse nach der Verbandsaufgabe nach Entwässerung und zur Wasserbevorratung denkbar. Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, die nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Verbandsaufgaben stehen müssen, werden in Absprache mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (u.a. WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Bauwerke, wie z.B. Stauanlagen und Pumpwerke sind als Bestandteil des Verbandunternehmens eingerichtet und zur Erfüllung der Verbandsaufgabe zu erhalten; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen jahreszeitlich unabhängig bei besonderen Erfordernissen, z.B. starker Verkrautung im Hochsommer als genereller Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überflutung durchzuführen; Begründung: Nur durch Beachtung der jeweiligen örtlichen Begebenheiten können ein genereller Hochwasserschutz und ein Schutz vor Überflutung gewährleistet bleiben. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Abstandsregelungen im BPE werden im Hinblick auf die verbleibende Nutzbarkeit der Geländestreifen für alle im Gebiet liegende Gewässer abgelehnt, insbesondere wenn sie über das Maß der jeweils verbandlichen geregelten Arbeits- und Schauwege hinausgehen; Begründung: Die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Örtlichkeiten müssen beachtet werden, um die optimale Pflege der Kulturlandschaft zu gewährleisten. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Schulungen zur Gewässerunterhaltung -> Die Festlegung von Schulungsinhalten für sowie von Art und Umfang der Schulungen muss maßgeblich den Verbänden vorbehalten werden; Begründung: nur so ist sachgerechte Unterweisung möglich. Die Schulungen werden gemäß den Anforderungen der WRRL durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg