Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0020 | Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen, die zur Erhöhung der Stoffeinträge führen, müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Neuansiedlungen von Industriebetrieben müssen weiter möglich sein. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Für bestehende industrielle Einleiter muss ein Bestandsschutz entsprechend der zu erwartenden Rest-Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren eingeführt werden. | Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Integrierte Betrachtung der Umweltauswirkungen ist erforderlich; Begründung: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots, IVU-Richtlinie. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Ziele des Maßnahmenprogramms und BWP dürfen nicht durch eine zusätzliche Belastung anderer Umweltmedien erreicht werden; Begründung: industrielle Schadstoffeinleitungen und Kühlwassereinleitungen sind in Deutschland bei vielen industriellen Einleitern durch Verwendung der besten verfügbaren Techniken bereits erheblich reduziert worden. Für weitere Reduktionen sind unverhältnismäßige Investitionen erforderlich, zusätzliche Abfallmengen würden einer nur geringfügigen Reduzierung der Schadstofffracht entgegenstehen und erhöhte CO2-Emissionen würden durch Maßnahmen zur Verminderung des Wärmeeintrags resultieren. | entspricht der Umsetzungspraxis | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Berücksichtigung des Ort der Beurteilung (laut WRRL nicht direkt an der Einleitstelle, sondern bis zu 500 Meter davon entfernt) -> auch bei Maßnahmenplanung für industrielle Einleiter, insbesondere Einleiter mit geringem Schadstoffpotential (Kleineinleiter). | Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Durch den BWP und das Maßnahmenprogramm darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, ihr Erhalt und ihr Ausbau am Standort Hamburg nicht gefährdet werden; Begründung: für viele Industriebetriebe bereits hoher Investitionsdruck aufgrund von Wärmelastplan und Anforderungen des Hochwasserschutzes. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Beteiligung der Industrieunternehmen bei der Ausarbeitung der Maßnahmen muss gewährleistet sein -> Sobald etwa konkrete Minderungen für Schadstofffrachten oder andere bezifferbare Messgrößen vorliegen, muss die Industrie auch dazu angehört werden. | Die IHK-Nord und die Handelskammer Hamburg sowie der VCI sind bereits in der AG-TES beteiligt. Hier besteht die Möglichkeit der Beteiligung weiterer Interessensverbände. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Konkrete Vorgaben müssen zunächst mit den in bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Werten verglichen und auf technische Machbarkeit geprüft werden (z.B. neue Einleitwerte für industrielle Einleiter, neue zulässige Aufwärmspannen, Temperaturobergrenzen für Kühlwassereinleitungen, die Festlegung von Beurteilungspunkten), zudem Verhältnismäßigkeitsprüfung. | Anpassungen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | Streichen des Satzes in BPE HH, Kap. 5.1.3: „Das Umweltziel ‚schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und schrittweise Einstellung von Einleitungen und Verlusten prioritär gefährlicher Stoffe? wird in Hamburg für alle OWK (Oberflächenwasserkörper) umgesetzt werden“; Begründung 1: Um eine Gleichbehandlung auch innerhalb der EU sicherzustellen, dürfen die Anforderungen in Hamburg nicht anders sein, als im restlichen europäischen Beurteilungsgebiet; Begründung 2: Für dieses Ziel sieht die WRRL keine Frist vor und die Diskussionen auf europäischer Ebene zu prioritären Stoffen sind derzeit nicht abgeschlossen. Hier würde Hamburg im Alleingang bereits Maßnahmen fordern, die weder Industriebetriebe noch städtische Abwasserbehandlungsanlagen technisch realisieren könnten. | Tochterrichtlinie prioritäre Stoffe ist Ende 2008 in Kraft getreten, die Gleichbehandlung wird durch die EU sicher gestellt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | BPE HH: Bestehenden industriellen Anlagen müssen im Maßnahmenprogramm und BWP ein Bestandsschutz und Spielräume für künftige Entwicklungen eingeräumt werden, u.a.. die Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte sowie bereits freiwillig erbrachte Vorleistungen im Gewässerschutz positiv zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | BPE HH: Jede Reduzierung von Schadstofffrachten und auch die Einstellung von Einleitungen müssen grundsätzlich unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Hierbei sind insbesondere sozioökonomische Aspekte sowie bereits freiwillig erbrachte Vorleistungen im Gewässerschutz positiv zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten. | Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Bestandteil der Maßnahmenplanung. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0020 | BPE HH: Das Ziel Erreichung eines guten chemischen Zustands an allen Oberflächenwasserkörpern (außer mittlere Bille) für Hamburg zu streichen oder zumindest ergebnisoffen zu relativieren; Begründung: Ob dieses Ziel erreichbar ist, kann erst nach Auswertung der Ergebnisse des Überwachungsprogramms 2007/2008 und nach Auswertung der geforderten Untersuchungen eingeschätzt werden. Die Erreichung eines guten chemischen Zustands der Elbe in Hamburg ist durch die Hamburger Einleitungen nur bedingt beeinflussbar. Entscheidend ist die Reduktion der Vorbelastung – beispielsweise in Tschechien. | Die Erreichung des guten chemischen Zustand bis 2015 ist Vorgabe der EG-WRRL. Diese Ziel wird weiterhin angestrebt. Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen ggf. erforderlich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele). | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0021 | Kernelemente des Leitbildes für Gewässerschutz in Europa vorgelegt durch das Europäische Umweltbüro (EEB) und vom World Wide Fund For Nature (WWF): 1. Öffentliche Teilhabe und Transparenz in der Wasserbewirtschaftung; 2. Reduzieren der Wasserverschwendung, sorgsamer Umgang und sparsamer Wasserverbrauch; 3. Mehr Raum für lebendige Flüsse; 4. Gesundes, unbedenkliches Wasser für Mensch und Natur; 5. Visionäre und anpassungsfähige Wasserpolitik. | Kenntnisnahme Antwort durch FGG | Freie und Hansestadt Hamburg |