Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-GS0076 | Kap. 1.1.2, Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet: In Tabelle 1-4 sind die Fließgewässer nach bestimmten Typen klassifiziert. Hier ist lediglich der prozentuale Fließlängenanteil angegeben, es fehlt die Größenangabe der Fläche, mit den angegebenen Daten kann man nur wenig anfangen. Die Fließgewässer sind nach Ökoregionen unterteilt, diese sind sehr weiträumig gefasst und ohne Abgrenzungen. Es ist nicht ersichtlich wo genau die Fließgewässertypen vorkommen. Dieses gilt für alle anderen aufgeführten Tabellen gleichermaßen. Es müssten genauere Angaben zu den einzelnen Gewässern gemacht werden. | Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die vorkommenden Gewässertypen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Gewässertypen der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Kap. 1.1.2, Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet, Tabelle 1-5: Die Einstufung nach diesem Typisierungssystem lässt es nicht zu, die hier genannten Seentypen zu erfassen. Diese werden schlicht der Kategorie „Sondertypen“ zugeordnet. Es sollte aber eine eindeutige Differenzierbarkeit angestrebt werden, woraus ersichtlich wird wo diese Seentypen eingestuft werden. Immerhin haben diese Gewässer einen Anteil von 0,6% an den Standgewässern und sollten demnach auch eindeutig gekennzeichnet werden. | Die Typisierung erfolgte auf Basis der bundesweit abgestimmten gültigen Bewertungsverfahren durch die zuständigen Behörden. Grundlagen waren darüber hinaus die Bestandsaufnahme 2005 und die Ergebnisse des Monitorings. Es handelt sich bei dem Typ "Sondertyp, künstliche Seen" i.d.R. um Bergbaufolgeseen. Diese Seen können - wie von der WRRL gefordert - derzeit noch nicht einem der natürlichen Typ zugeordnet werden. Die vollständige Berücksichtigung der Bergbaufolgeseen im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm erfolgt nach der Fertigstellung der Gewässers und nach der weitgehenden Erfüllung der Auflagen der wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Kap. 1.1.2, Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet, Tabelle 1-6: Desweitern sind bei den Küstengewässern 2 Wasserkörper nicht typisiert. Wo werden diese Gewässer eingeteilt und vor allem wann? Auch wenn diese keine signifikanten Belastungen aufweisen so muss man sie aber dennoch einordnen können. | Der Küstengewässertyp N4 ist zweimal vertreten statt einmal. Untypisiert ist lediglich ein Wasserkörper. Hierbei handelt es sich um das "Küstenmeer Elbe", also den Bereich um die Insel Helgoland, der außerhalb der Grenze "Basislinie + 1 Seemeile" liegt. Hier finden nur chemische Untersuchungen statt, keine ökologische Bewertung. Daher ist keine Typisierung erforderlich. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung eines Absatzes in Kapitel 1 des Bewirtschaftungsplans direkt am Ende des 1. Absatzes - vor der Tabelle 1-6: "Bei dem untypisierten Wasserkörper handelt es sich um das "Küstenmeer Elbe", also um den Wasserkörper, der Helgoland umgibt. Durch seine Lage außerhalb der Grenze Basislinie + 1 Seemeile ist er nur chemisch zu untersuchen. Ein ökologische Bewertung ist nicht vorgesehen. Damit entfällt auch eine Typisierung." | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Kap. 1.1.3, Erheblich veränderte und künstliche Gewässer, Tab. 1-7: Diese Anzahl der erheblich veränderten Gewässerkörper ist erschreckend hoch. Hier sollten unbedingt weitere Überprüfungen stattfinden, die zu einer deutlichen Verringerung dieser Gewässer führen. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben und muss daher während des 1. Bewirtschaftungszeitraums nicht angepasst werden. Die Erfordernis der Überprüfung ergibt sich direkt aus den Regelungen der WRRL: Die Ausweisung der Wasserkörper gemäß Artikel 5 und Anhang II WRRL als natürlich, künstlich oder erheblich verändert wird spätestens 13 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL und danach alle sechs Jahre überprüft und ggf aktualisiert (Artikel 5 Absatz 2 WRRL). Die Einstufung der erheblich veränderten Gewässer ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 WRRL mit dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009 endgültig darzulegen und ist alle 6 Jahre zu überprüfen. | Ergänzung eines Satzes in Kapitel 1.1.1 nach Tab. 1-3, S. 14: "Die Ausweisung der Wasserkörper wird gemäß den Anforderungen der WRRL bei der künftigen Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne überprüft und ggf. aktualisiert." Weitere ergänzende Ausführungen wurden in Kapitel 1.1.3 vorgenommen. Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Kap. 2.1, Oberflächengewässer, Tab. 2-1: In Tabelle 2-1 sind die Hauptbelastungsarten angegeben, es ist jedoch nicht angegeben um welche Belastungen es sich bei den einzelnen Quellen handelt. Eine Auflistung der Belastungsarten in der Tabelle wäre wünschenswert. Die Gruppe „Andere Belastungen“ ist laut Text von „untergeordneter Bedeutung“ jedoch sollte hier dargestellt werden, um welche Belastungen es sich handelt. | Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | "Kap. 2.1.2, Diffuse Belastungen aus der Landwirtschaft: Weitere Vorschläge zur Verminderung der Belastungen: - qualifizierte Beratung in der Landwirtschaft hinsichtlich Gewässerschutzaspekte - Umstellung auf Ökolandbau, um in Zukunft ganz auf chemische Düngemittel zu verzichten - gezielte Gewässerschutzberatung in Hinblick auf den schlechten chemischen Zustand der Gewässer" | Kapitel 2.1.2 umfasst eine Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Auswirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern. Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen sind in Kapitel 7 dargestellt. Die durchzuführenden Maßnahmen basieren auf einem Maßnahmenkatalog, der durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entwickelt wurde und eine Vielzahl von Maßnahmen enthält die zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer beitragen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Kap. 3, Badegewässer/Fischgewässer/Muschelgewässer: Die Kartographische Darstellung der Badegewässer ist in den Karten 3.2 (Koordinierungsräume im deutschen Teil des Elbeeinzugsgebiets) sehr abstrakt abgebildet, eine Auflistung der einzelnen Badegewässer und Angaben über die Badewasserqualität werden in der Karte nicht angezeigt. Für die Muschelgewässer fehlt diese Darstellung völlig, auch wenn sie laut dem Maßstab der FGG Elbe eine untergeordnete Rolle spielen. Eine Abbildung der Muschelgewässer wäre angebracht, sonst hätte man diese Gewässer auch erst gar nicht im Bewirtschaftungsplan erwähnen brauchen. | Die einzelnen Schutzgebiete sind in Anhang A3-1 bis Anhang A3-5 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe aufgeführt. Damit sind die Anforderungen an das Verzeichnis der Schutzgebiete gemäß Artikel 6 und Anhang IV WRRL erfüllt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Die Inhalte des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms sind sehr allgemein gehalten. Es fehlen genaue Angaben zu den Belastungsarten, insbesondere der dazugehörigen Mengenangaben und Herkunft. Es wäre wünschenswert, wenn es mehr Tabellen dazu geben würde, um einen besseren Überblick zu haben. | Ziel des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen und der vorgesehenen Maßnahmen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung ist aufgrund des programmatischen Charakters der Dokumente nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Der Bewirtschaftungsplan ist teilweise verwirrend, da häufig auf andere Seiten verwiesen wird. Besser wäre es, wenn die vorgesehenen Maßnahmen direkt unter den jeweiligen Belastungen stehen würden. Dann wäre ein direkter Vergleich möglich und für den Leser wäre dies weitaus anschaulicher. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Die aufgelisteten Maßnahmen sind nur kurz und stichpunktartig dargestellt, hierzu fehlen genauere Beschreibungen wie die Maßnahmen durchgeführt werden sollen und in welchem zeitlichen Umfang. | Ausführungen zu den konkreten Maßnahmen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. Aufgrund des programmatischen Charakters des Bewirtschaftungsplans ist eine entsprechende Präzisierung für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | Leider wird im Bewirtschaftungsplan auf die Auen nicht ausreichend eingegangen, denn gerade sie bieten einen einmaligen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Ihr Erhalt ist von enormer Wichtigkeit und sollte keineswegs in den Schatten gestellt werden. | Auen stehen als wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete häufig unter besonderem Schutz. Die Sicherstellung des Erhaltes dieser Gebiete ist mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) gegeben. Die im deutschen Teil des Elbe-Einzugsgebiets ausgewiesenen Vogelschutz- und FFH-Gebiete sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Damit werden Ziele und Maßnahmen des Systems Natura 2000 hinreichend berücksichtigt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0076 | In der WRRL werden 33 prioritäre Stoffe benannt, diese sind aber nur die „Spitze des Eisbergs“. Durch die chemischen Industrien kommt es jährlich zu etwa hundert neuen Stoffkombinationen. Hier sollte sich der Fokus nicht nur auf die „altbekannten“ Schadstoffe konzentrieren. Besonders problematisch sind die sogenannten „PFTs“, die den Gewässern erheblichen Schaden zuführen können und aufgrund der derzeitigen Reinigungsleistungen von Abwasserreinigungsanlangen noch nicht völlig eliminiert werden können. Auch wenn die Kläranlagen diesbezüglich verbessert werden sollen, müssen Maßnahmen angestrebt werden, die diese neuen Stoffgruppen erfassen und minimieren. | Es wurden im Bewirtschaftungsplan auch bereits Schadstoffe berücksichtigt, für die noch keine Umweltqualitätsnormen im Gewässer festgelegt wurden. Es sind hier nicht nur die prioritäre Stoffe benannt worden. Eine ausführliche Erläuterung findet sich im Hintergrundpapier zum Bewirtschaftungsplan zur "Ableitung der überregionalen Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Belastungsschwerpunkt Schadstoffe" (Ebenenkonzept), verfügbar unter www.fgg-elbe.de. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0077 | Der von der FGG Elbe vorgelegte Entwurf eines Bewirtschaftungsplans für das (deutsche) Flussgebiet der Elbe verdient den Namen „Plan“ nicht. Die in jahrelanger Arbeit von „Rettet die Elbe“ und regional bis international beteiligten Umweltschutzorganisationen vorgelegten konkreten Verbesserungen zum Vollzug der WRRL sind in dem Dokument nicht wieder zu finden. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Umweltverbände konnten im Rahmen der Erstellung des Bewirtschaftungsplans in nationalen und internationalen Gremien ihre Hinweise einbringen. Aufgrund der vielfältigen Interessen aller an der Bewirtschaftungsplanung Beteiligten kann nicht gewährleistet werden, dass alle Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0077 | Die menschllichen Einwirkungen und ihre Folgen auf das Flussystem sind nicht ausreichend beschrieben. Es fehlt die Basis (flächendeckendes Kataster), um Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der gute ökologsiche Zustand bis 2015 erreicht werden kann. Vielmehr muss für 80% der Wasserkörper die Fristverlängerung bis 2027 in Anspruch genommen werden. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0077 | Im Bewirtschaftungsplan wird die Finanzierung der Maßnahmen nicht benannt. | Die Finanzierung der Maßnahmen obliegt den Bundesländern und wird in ihren Hintergrundinformationen z.T. dargestellt. | - | FGG Elbe |