Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-GS0092 | Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Umsetzung der WRRL und insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung bundesweit sehr unterschiedlich durchgeführt. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der WRRL, die nur über eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vermittelt werden können. Durch eine Anpassung der Öffentlichkeitsbeteiligung könnte zudem bundesweit den Vorgaben der auf der Aarhus-Konvention basierenden EU-Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprochen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die WRRL gewährleistet werden wie sie auch im „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die WRRL“ empfohlen wird. | Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Aufgrund der Erfahrungen aus der Anhörung 2009 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in der FGG Elbe weiterentwickelt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Die Öffentlichkeitsbeteiligung für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sollte bis Ende 2009 informell weitergeführt werden um im Rahmen der Umsetzung Erfolge zu dokumentieren, kostenintensive Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern und ggf. zeitnah zu korrigieren. | Der Zeitplan für die Anhörung ergibt sich aus der WRRL und kann aufgrund der erforderlichen Abstimmungen der beteiligten Bundesländer nicht geändert werden. Hinsichtlich der Transparenz bei der Maßnahmenumsetzung obliegt die Beteilung der Öffentlichkeit den Ländern und wird über entsprechende Informations- und Beteiligungsangebote sichergestellt. Eine Bilanzierung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms findet erstmals 2012 gegenüber der EU-Kommission statt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Eine Erläuterung welchen Einfluss die Stellungnahmen haben werden, bzw. wo die Ergebnisse der Anhörungsphase eingesehen werden können, hätte für alle FGEs Teil der Anhörungsdokumente sein sollen (vgl. Anhang VII der WRRL). In der Überarbeitung muss transparent gezeigt werden, auf welche Weise Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess mit einfließen. | Die Anforderungen des Anhang VII WRRL zur Erstellung einer Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans wurden im Bewirtschaftungsplanentwurf der FGG Elbe erfüllt. Erläuterungen zur Anhörung wurden in einem zusätzlichen Dokument der Öffentlichkeit aus der Homepage der FGG Elbe zur Verfügung gestellt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Die Bereitstellung der Anhörungsdokumente hätte früher stattfinden müssen, um die Öffentlichkeit rechtzeitig mit einzubinden. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen zusätzlich in Papierform ausgelegt werden, da nicht jeder einen Zugang zum Internet besitzt. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Anhörung des Bewirtschaftungsplans ist ein rechtlich normierter Prozess mit vorgegebenem Zeitplan. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Form der Auslegung der Anhörungsdokumente obliegt den Ländern. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Eine Beteiligung der Öffentlichkeit zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern erfüllen die Planentwürfe aufgrund der fehlenden Begründung über die Einstufung nicht. Deshalb die Forderung, dass die Planentwürfe überarbeitet und erneut zur Anhörung ausgelegt werden müssen. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Dem Hinweis folgend wurden Erläuterungen ergänzt. | Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Die WRRL fordert hinsichtlich des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips die Einbeziehung aller Formen der Wassernutzung, also auch von Schifffahrt, Wasserkraft und Landwirtschaft. Dabei spielen gerade die Schifffahrt und Landwirtschaft aber auch immer stärker die Wasserkraft eine entscheidende Rolle und müssen dementsprechend berücksichtigt werden. | Der Fokus der Darstellung zur Kostendeckung liegt auf den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung und der kommunalen Abwasserbeseitigung als Wasserdeintleistungen im Sinne von Artikel 9 i.V.m. Artikel 2, Nr. 38 u. 39 WRRL. Die Erfassung der Beiträge der Wirtschafts-Hauptsektoren (Gewerbe, Landwirtschaft und priv. Haushalte) an der Kostendeckung ist noch weiter zu entwickeln. Allerdings werden weitere Wassernutzung (z.B. Eigenförderung, Beregnung, Direkteinleitungen) in Deutschland primär durch verbindliche Standards (Erlaubnisrechte, Qualitätsparameter) geregelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Wassernutzungen nicht zu unakzeptablen Umweltbelastungen oder Nutzungskonflikten führen. Eine weitergehende Berücksichtigung von Belastungen bei der Kostendeckung wird durch den Aspekt der Umwelt- und Ressourcenkosten Rechnung getragen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Der Klimawandel muss Berücksichtigung in der Bewirtschaftungsplanung finden, da ansonsten schwerwiegende Folgen für Wassermengenaspekte und Gewässergüte zu erwarten sind. Daher muss das Thema Klimawandel und ökologisch notwendige Mindestwassertiefen im Bewirtschaftungsplan behandelt werden und Konsequenzen im Maßnahmenprogramm vorgesehen werden. | Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten sind noch keine Klimaprognosen für das Elbegebiet verfügbar und ein schrittweises Vorgehen ist angebracht. Bei der Abschätzung der zukünftigen Entwicklung handelt es sich um Projektionen. Diese werden bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Mit dem Klima-Check von Maßnahmen wurde die Grundlage geschaffen, um den Klimawandel - trotz Unsicherheiten - vorsorgend zu berücksichtigen. Es wurden z.B. Maßnahmen identifiziert, die besonders günstig auf die Widerstandsfähigkeit des Wasserhaushalts gegen Extremereignisse wirken. Diese sollen in den nächsten Bewirtschaftungszeiträumen in betroffenen Regionen verstärkt zur Anwendung kommen. Dem Hinweis folgend wurde eine Ergänzung im Text vorgenommen. | Ergänzung von Erläuterungen zur Berücksichtigung des Klimawandels in Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Qualität der Anhörung: Es ist nicht erkennbar, dass die Ergebnisse der Anhörung in die folgenden Verfahrensschritte eingeflossen wären. Dies gilt insbes. für die Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen [...]. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr, dass unsere Anregungen in der weiteren Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung nicht aufgegriffen oder zumindest nachvollziehbar geprüft wurden. Auch in der gegenwärtig laufenden Anhörung zum Bewirtschaftungsplan zeichnet sich ein fragwürdiger Umgang mit der anzuhörenden Öffentlichkeit ab. Parallel zur laufenden öffentlichen Anhörung wird [...] intensiv am [...] Entwurf des Bewirtschaftungsplans weitergearbeitet. [...] Das Ergebnis besteht darin, dass hier parallel zum Anhörungsverfahren eine andere Entwurfsfassung des Bewirtschaftungsplans entsteht, die in dieser Form jedoch keiner öffentlichen Anhörung unterzogen wird. Auch daher halten wir es für erforderlich alle vorgenommenen Änderungen am zur Anhörung ausgelegten Entwurf in einer speziellen vergleichenden Fassung des Bewirtschaftungsplans zu dokumentieren. | Im Rahmen der Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der vielfältigen Interessen aller an der Bewirtschaftungsplanung Beteiligten konnte nicht gewährleistet werden, dass alle Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden. Änderungen an den Anhörungsdokumenten werden mit Hilfe der vorliegenden zusammenfassenden Bewertung der Einzelforderungen dokumentiert und begründet. Auf eine Dokumentation von Änderungen innerhalb der Dokumente wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Der von der WRRL vorgegebene enge Zeitplan erforderte es, dass auch nach dem 22.12.2008 noch Korrekturen und Konkretisierungen in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen werden mussten. Dies ergibt sich insbesondere aus laufenden Rechtssetzungsverfahren und Anforderungen der EU-Kommission aus dem CIS-Prozess (gemeinsame Umsetzungsstrategie). Auf erforderliche inhaltliche Änderungen wurde im Entwurf des Plans hingewiesen, so dass sie transparent nachvollzogen werden können. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Es ist erforderlich, in den einzelnen Schritten der Bewirtschaftungsplanung (Bestandsaufnahme, Strategieentwicklung, Maßnahmenkonzeption) jeweils auf die Verhältnisse und Planungen am Elbestrom einzugehen. [...] Die Maßnahmen an der Elbe beinhalten bislang nur eine vage formulierte Optimierung der Gewässerunterhaltung. Konzept, Zielvorgaben u. Vorgaben für Erfolgskontrollen fehlen. Auf Basis der vorgeschlagenen Maßnahmen würde der gute ökologische Zustand auch 2027 verfehlt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind extrem kostenintensiv und widersprechen daher dem WRRL-Prinzip der Kosteneffizienz. Keine objektive Darstellung der Schifffahrt. | Bei Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet eine Abwägung zwischen den vom Einwender dargelegten Konfliktfeldern im Einzelfall statt. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzs bekommt die wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen und deren Ausrichtung an den Bewirtschaftungszielen nach WRRL eine noch konkretere Bedeutung. Durch die explizite Orientierung der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen auch an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden zukünftig Fragen der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aber auch der Bekämpfung und Minimierung der Sohleintiefung bzw. des Wasserspiegelverfalls der Elbe in noch stärkerem Maße mit berücksichtigt werden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Wasserkörpergrößen sind zu groß. | Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Oberflächengewässers, z. B. Teil eines Stromes und Flusses. Unter Berücksichtigung der Gewässertypen, der Ökoregionen, der Kategorien sowie der Fischregionen und der Ausprägung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten haben die Fachleute an der Elbe einvernehmlich die Zahl und Grenzen der Oberflächenwasserkörper für die Elbe und ihrer Nebengewässer vorgenommen. Bei einer bedeutenden Länge wurden in der Regel für einen Oberflächenwasserkörper mehrere Messstellen/-bereiche festgelegt. Die Dichte des Messnetzes erfüllt mindestens die Vorgaben der WRRL. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Vorschläge: Ergänzung Kap. 1; Berücksichtigung Sohlerosion bei der Zustandsbewertung; Erg. Strategien in Kap. 5 (Koordination, Ausbau vs. Unterhaltung, Durchgängigkeit, ökonomische Bedeutung, Umwelt- und Ressourcenkosten; konkrete Forderungen zur Schifffahrt); oberste Priorität für das Stoppen der Sohlerosion; Berücksichtigung Klimawandel, Alternativenprüfung. | Bei Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet eine Abwägung zwischen den vom Einwender dargelegten Konfliktfeldern im Einzelfall statt. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzs bekommt die wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen und deren Ausrichtung an den Bewirtschaftungszielen nach WRRL eine noch konkretere Bedeutung. Durch die explizite Orientierung der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen auch an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden zukünftig Fragen der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aber auch der Bekämpfung und Minimierung der Sohleintiefung bzw. des Wasserspiegelverfalls der Elbe in noch stärkerem Maße mit berücksichtigt werden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Kap. 1: Es fehlt eine nähere Beschreibung der spezifischen Gegebenheiten der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse. Im Textteil und als gesonderter Anhang sollten alle Oberflächenwasserkörper (OWK) mit einem Einzugsgebiet von mindestens 150 km² genannt und mit einigen wenigen Parametern (Länge, Abflussmenge, mittleres Fließgefälle, Gewässertyp, Klassifizierung des OWK) beschrieben werden. Zur Beschreibung der Flussgebietseinheit sollten auch die gewässerökologischen Besonderheiten des Flussgebietes gehören, darunter eine Beschreibung der spezifischen Merkmale, die das Elbegebiet von anderen Flussgebieten in Europa unterscheiden. [...] Vorschläge für Kap. 1: Ergänzung von Grunddaten überregional bedeutsamer Gewässer, Ergänzung wesentlicher industrieller Schwerpunkte der Brauchwasserentnahme und regionaler Schwerpunkte der Industriezweige bzw. Belastungen, ggf. mit Einzelstandorten, Ergänzung Auflistung OWK, Erwähnung Klimawandel, Ergänzung großmaßstäblicher Landentwässerung, Klarstellung Tab. 1-5, Kapitel "Natürliche Gewässer" analog dem Kap. AWB/HMWB. | Von einer näheren Beschreibung der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse und der Nennung von Beispielen für regionale Schwerpunkte von Industriestandorten wird aufgrund des überregionalen Charakters des Bewirtschaftungsplan abgesehen. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. Dem Hinweis folgend wurde dem Bewirtschaftungsplan eine Karte zu Lage und Grenzen der WRRL-relevanten Wasserkörper als Anlage beigefügt. Textanpassungen wurden nach Prüfung der einzelnen Vorschläge vorgenommen. Auf eine nochmalige detaillierte Beschreibung des Einzugsgebietes wurde aus Gründen der Lesbarkeit bzw. zur Begrenzung des Umfangs im Bewirtschaftungsplan verzichtet. Es wird auf die Bestandsaufnahme verwiesen. | Ergänzung einer Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, Ergänzung der Aufzählung: "Nahrungsmittelindustrie"; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, nach Aufzählung: "Neben Abwassereinleitungen führen Entnahmen von Brauchwasser zu Belastungen."; Textergänzung in Kap. 1, S. 12 nach letztem Absatz: "Mögliche Auswirkungen des Klimawandels in der FGG Elbe werden in Kap. 5.2 beschrieben."; Textergänzung in Kap. 1, S. 13 nach letztem Absatz: "In den Tieflandsregionen spielt die Landentwässerung als hydrologische Besonderheit eine wichtige Rolle."; Änderung der Kopfzeile von Tab. 1-5 von ursprünglich "%-Anteil der Standgewässer" in "Anzahl der Standgewässer in %" | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Kap. 1, S. 13 Hydrologische Verhältnisse: „Die mittlere Elbe mit ihren Zuflüssen aus der Schwarzen Elster, der Mulde, der Saale und der Havel können für sich genommen keine extremen Hochwasserwellen auslösen.“ Aussage nicht nachvollziehbar. Z.B. treten an der Mulde durchaus Extremhochwässer auf, z.B. das Augusthochwasser 2002. | Der genannte Satz bezieht sich ausschließlich auf Hochwasserwellen in der Elbe. Dem Hinweis folgend wurde eine klarstellende Anpassung vorgenommen. | Anpassung in Kap. 1, Hydrologische Verhältnisse, Ende des 2. Absatzes: "Die mittlere Elbe mit Ihren Zuflüssen aus der Schwarzen Elster, der Mulde, der Saale und der Havel können für sich genommen keine extremen Hochwasserwellen [ERGÄNZUNG:] in der Elbe auslösen." | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Belastungen Oberflächengewässer: Der Prioritätensetzung kann nicht zugestimmt werden: Laut Bewirtschaftungsplan (S. 25) „ist festzustellen, dass die diffuse Belastung in allen Kategorien der Wasserkörper die Hauptbelastungsart darstellt“. Diese Prioritätensetzung stimmt nicht mit der quantitativen Zusammenstellung des Bewirtschaftungsplans in Tabelle 2-1 (S. 24) überein. [...] Darstellungsform in Abb 2-1 ist irreführend [...] | An der genannten Stelle wurde eine Aussage über alle Wasserkörperkategorien hinweg getroffen. Dem Hinweis folgend wurde eine klarstellende Anpassung vorgenommen. | Textanpassung in Kap. 2.1, S. 25, Absatz 1: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass die diffuse Belastung über alle Wasserkörperkategorien hinweg die Hauptbelastungsart darstellt (vgl. Abb. 2-1).; Ergänzung am Ende des Absatzes: "Bei alleiniger Betrachtung der Fließgewässer sind Abflussregulierungen und/oder hydromorphologische Veränderungen die Hauptbelastungsart (vgl. Tab. 2-1)." | FGG Elbe | |
BP-GS0093 | Kap. 2.1 Belastungen Oberflächengewässer: Die zentrale Bedeutung der Gewässerunterhaltung für den ökologischen Zustand von Fließgewässern erfordert eine vertiefte Betrachtung ihrer Auswirkungen auf die Hydromorphologie. Vorschlag für Kap. 2: eigenständiger Abschnitt zur Gewässerunterhaltung und ihren teilweise weit reichenden negativen Auswirkungen auf die Hydromorphologie von Fließgewässern. | Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. | - | FGG Elbe |