Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-GS0091 | Anhand der Unterlagen wird nicht erkennbar, wie die nicht nachhaltigen Wassernutzungen umgesteuert werden sollen. Es gibt keine Garantie, dass die WRRL- Anforderungen wirksam in die Schifffahrtspolitik einbezogen werden, genauso wenig wie die Agrar-, Hochwasserschutz- und Energiepolitik. Z.B. gibt es die angekündigten Sektorstrategien oder Integrationsansätze nicht. Die Öffentlichkeit erfährt nicht, bis wann diese Arbeiten spätestens erstellt sind und inwiefern Interessierte daran mitwirken können. Dies gilt für Bergbau, Schifffahrt, Sediment- und Wassermengenmanagement, Schadstoffreduzierung und Klimaanpassung. | Die Bewirtschaftungspläne beinhalten laut Anhang VII WRRL eine Zusammenfassung der wirtschaftlchen Analyse. Ziel der WRRL ist nicht eine bestimmte Schiffahrts-, Agrar-, Hochwasserschutz- oder Energiepolitik, sondern die Herstellung des guten Gewässezustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Die Elbe-Bundesländer haben nicht begründet, warum die vorsorgeorientierte Wassergebührenpolitik für alle relevanten Nutzungen noch nicht vorbereitet haben. […] Stauungen für Hochwasserschutz, Schifffahrt und Wasserkraft werden nicht als Wasserdienstleistung behandelt. Es muss bemängelt werden, dass auf das WRRL-Vertragsverletzungsverfahren nicht eingegangen wird. Obwohl unverhältnismäßige Kosten als ein wichtiger Grund für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen angeführt werden, sind Rechenmodelle zur Verhältnismäßigkeit nicht in den Unterlagen zu finden. | Gemäß den Anforderungen der WRRL gilt das Verursacherprinzip. Demnach werden Wassernutzer im Allgemeinen über Gebühren und Abgaben zur Finanzierung der Maßnahmen herangezogen. Leistungen der Gesellschaft sind dann erforderlich, wenn dem Nutzer die Belastung nicht angelastet werden kann und gesamtgesellschaftliche Vorteile durch die Verbesserung entstehen (z.B. bei Gewässerrenaturierungen). Bei dem genannten Vertragsverletzungsvefahren handelt es sich um ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Eine Befassung mit dem Verfahren ist nicht Anhörungsgegenstand und Inhalt des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Kritik an der fehlenden ganzheitlichen Strategie zur aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung (nur Internetinformationen, keine Mitwirkungsmöglichkeiten für Interessierte außerhalb der Angebote der Umweltressorts, z.B. zur Mitwirkung an WRRL-Sektorstrategien und Gewässerentwicklungskonzepten) | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Eine aktive Öffentlichkeitsbeteiligung und Mitwirkung kann aufgrund der hoheitlichen Kompetenzen der Bundesländer nur auf dieser Ebene erfolgen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Für den als FFH-Gebiet ausgewiesenen Elbe-Strom sind neben einer umfassenden Begründung auch konkrete und verbindliche Umweltziele bis 2015 zu nennen, einschließlich der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes. [...] | Die Vorgehensweise bei der Ableitung der Umweltziele bis 2015 unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes werden im Bewirtschaftungsplan hinreichend in den Kapiteln 3 und 5 beschrieben. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Besonders gravierend ist die Absicht aller Länder, für die meisten Gewässer die Zielerreichung zu verschieben. Gründe und Zeitplan der Zielerreichung und Maßnahmenplanung bleiben unklar. […] Das ist ambitionslos und WRRL-widrig. […] Auch für die Grundwasserkörper sind die gesteckten Ziele unzureichend. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Das Ausmaß der HMWB-Ausweisungen ist kritisch zu bewerten. Im deutschen Flussgebiet der Elbe hat sich der HMWB-Anteil gegenüber 2005 deutlich erhöht. […] Im internationalen Elbe-Einzugsgebiet hat sich dagegen der Anteil an HMWB-Gewässern reduziert. Der Elbe-Strom ist im Koordinierungsraum Tideelbe als erheblich verändert eingestuft worden. Die Erläuterung zu diesem Vorgehen ist nicht zufriedenstellend. | Die im Rahmen der Bestandsaufnahme 2005 vorläufig erfolgte Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wurde überprüft und im Rahmen der Leitlinien überarbeitet. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Dem Hinweis folgend wurden Erläuterungen ergänzt. | Ergänzungen hierzu wurden in Kap. 1.1.3 vorgenommen | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Es ist zu bemängeln, dass bzgl. der Reduzierungsziele für Schadstoffe nicht angegeben worden ist, bis wann diese umgesetzt werden bzw. welche Reduzierungsziele für das Jahr 2015 geplant sind. Auch die Informationen zu den prioritären Stoffen sind dürftig. Vage wird eine Strategie zur Reduzierung der Stoffeinträge erwähnt, deren Einführung allerdings nicht näher terminiert ist. [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | In Bezug auf pharmazeutische Stoffe, hormonell aktive Substanzen sowie für Nanopartikel sind Mess- und Reduktionsmaßnahmen einzuführen. [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der WRRL unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Es ist zukünftig notwendig, die vom Einwender genannten Fragestellungen auch unter Forschungsgesichtspunkten stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Der Umgang mit der Verklappung von kontaminierten Sedimenten und mit Munitionsaltlasten bleibt ungeklärt. | Die Bedeutung schadstoffbelasteter Sedimente für die Elbe und ihre Nebengewässer ist im Bewirtschaftungsplan beschrieben. Im Kapitel 5 werden beispielhaft Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung genannt. Dazu gehört u.a. auch ein Verweis auf den Umgang mit kontaminierten Sedimenten aus dem Hamburger Hafen (Entnahme und Landbehandlung von 1,2 Mio m3 schadstoffbelasteter Sedimente im Raum Hamburg jährlich). | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Schiffahrt Elbe: In den Anhörungsunterlagen wird keine Antwort darauf gegeben, wie [...] mit den weiteren Planungen zu VDE-Projekt Nr. 17, mit der Fahrrinnenvertiefung der Tideelbe, der Unterhaltungsmaßnahmen in der Mittelelbe oder den Maßnahmen zum Bau des Elbe-Saale-Kanals. Aussagen zu Planungen der Wasserstraßen und Schiffahrtsverwaltungen fehlen (integriertes Konzept, Einbeziehung WRRL, Entwicklung flussverträglicher Schiffe) oder sind zu kritisieren (Entwicklung der Binnenschifffahrt, Bedarf an weiterem Ausbau und Unterhaltung) | Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes berührt die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Frage, ob die in der Stellungnahme benannten Maßnahmen durchgeführt werden, obliegt einer gesamtgesellschaftlichen Abwägung. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Ziele der WRRL werden im Rahmen der konkreten rechtlichen Verfahren einer Einzelfallprüfung unterzogen. | FGG Elbe | ||
BP-GS0091 | In den Anhörungsunterlagen der FGG sind keine Handlungsziele für die weitere Förderung des ökologischen Landbaus oder weiterer extensiver Verfahren genannt. […] Selbst in den Länderberichten fehlen hierzu Angaben. […] Die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen reichen für eine flächendeckende Umsetzung nicht aus. Verbindliche Vorgaben greifen nicht. | Die Abwägung der konkreten Handlungsziele und die Finanzierung obliegt den Bundesländern und wird in ihren Hintergrunddokumenten z.T. dargestellt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Die Aussagen zum Hochwasserschutz sind sehr abstrakt und wenig aussagekräftig. Es ist unklar, ob ein Beitrag für einen ökologischen Hochwasserschutz gefolgert werden kann. Problematisch ist, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht überall die WRRL umgesetzt werden kann. [...] Es wird kein Bezug auf die Umsetzung des Auenprogramms und Ziele der Auenentwicklung genommen. Die derzeitigen Arbeiten zur Umsetzung der Hochwasserschutzpläne werden nicht aus einer WRRL-Perspektive behandelt. | Anhörungsgegenstand ist der Bewirtschaftungsplan gemäß WRRL. Fragen des Hochwasserschutzes werden in der Flussgebietsgemeinschaft diskutiert, bilden sich jedoch aufgrund der inhaltlichen Anforderungen gemäß Anhang 7 an den Bewirtschaftungsplanes nicht umfänglich im Anhörungsdokument ab. Ein Zielkonflikt zwischen Hochwasserschutz und WRRL wird derzeit nicht gesehen, die entsprechenden Europäischen Richtlinien stehen gleichberechtigt nebeneinander und werden in der Flussgebietesgemeinschaft rechtskonform umgesetzt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Ein detaillierter Bewirtschaftungsplan zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustands wäre zur Verhinderung weiterer Eingriffe in den verbliebenen frei fließenden Gewässerabschnitten wichtig. | Zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes gibt es umfangreiche Literatur von Fachleuten, Verbänden und auch einer parlamentarische Arbeitsgruppe. Die Problematik ist hinreichend bekannt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden auch die Auswirkungen und ökologischen Folgen berücksichtigt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Das in der Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot muss sofort und konsequent beachtet werden. | Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0092 | Gefordert wird ein deutlicheres Engagement des Bundes bzw. der Bundeswasserstraßenverwaltungen bei der weiteren Bewirtschaftungsplanung und der aktiven Umsetzung und soweit rechtlich möglich, Finanzierung der Maßnahmeprogramme. | Die Umsetzung der WRRL obliegt den Bundesländern. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen findet ein enger behördenübergreifender Abstimmungsprozess statt. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Regelungen bei Durchführung der konkreten Maßnahmen. Mit Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch für deren wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich. Diese umfasst nach § 28 WHG neu auch die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Sie ist konkret an die Bewirtschaftungsziele nach WRRL auszurichten, darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden und muss den Anforderungen der Maßnahmenprogramme entsprechen. Damit erweitern sich die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hinsichtlich der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen über die reine Verkehrsbeziehung hinaus, auch auf die aktive Erreichung ökologischer Zielstellung. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Ergänzung eines neuen Textbausteins in Kap. 2.1.4 vor Tabelle 2-3: "Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts ist die WSV im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz zukünftig dafür verantwortlich, an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen an Bundeswasserstraßen die ökologische Durchgängigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, soweit dies für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Seitens der WSV wird derzeit ein Priorisierungskonzept für die Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen erstellt." | FGG Elbe |