Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-GS0087 | Ausnahmeregelung/Festlegung weniger strenger Umweltziele: Grundsätzlich sehen wir die gewählte Strategie, im ersten Bewirtschaftungszyklus maximale Entwicklungsziele festzulegen und diese in späteren Zyklen ggf. abzumindern, als wenig zielführend an. Für eine Abminderung muss ein hoher Untersuchungs- und Argumentationsaufwand betrieben werden. Unglaubwürdig wird die Argumentation insbesondere dann, wenn die Gründe für die Abminderung bereits in vorangegangenen Bewirtschaftungszyklen bekannt waren. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Braunkohle) in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten schon jetzt festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0087 | "Umgang mit Grenzgewässern: Die speziellen Randbedingungen der Grenzgewässerunterhaltung werden in der WRRL-Planung nicht berücksichtigt. [...] Insbesondere bei grenzbildenden Gewässern richtet sich die Gewässerunterhaltung an der Funktion des Gewässers als Staatsgrenze und dem Unterhaltungsziel Grenzsicherung aus. [...] Sollte von diesem Unterhaltungsgrundsatz künftig abgewichen werden, ist das in den Grenzkommissionen und den Grenzgewässerkommissionen zu erörtern, ggf. wären entsprechende zwischenstaatliche Zusatzvereinbarungen zu treffen. Bis zum Vorliegen derartiger Vereinbarungen sind die Festlegungen des Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für grenzbildende Gewässerabschnitte nachrangig. Auf diese Randbedingung ist textlich im Bewirtschaftungsplan und in den Hintergrunddokumenten hinzuweisen." | Grenzgewässerfragestellungen werden im internationalen Bewirtschaftungsplan der FGE Elbe thematisiert. Im bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil des Elbegebiets wird nicht weiter auf diese Fragestellungen eingegangen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0087 | Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0087 | In Zusammenhang mit der Maßnahmenplanung für erheblich veränderte Wasserkörper fehlt es an der Definition des guten ökologischen Potenzials, so dass für die Maßnahmenumsetzung bis auf den „Prager Ansatz“ gegenwärtig eine weitergehende Grundlage fehlt. | "Die Ausweisung von Wasserkörpern sowie die Festlegung des ökologischen Potenzials für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Herangehensweise zur Festlegung des ökologischen Potenzials wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt." | Die Darstellung der Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans wurde ergänzt. | FGG Elbe | |
BP-GS0088 | Zusammenfassende Hinweise mit Verweis auf eine ausführliche Stellungnahme zu den Anhörungsunterlagen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) (Stellungnahme mit der Registrier-Nr. Bewirtschaftungsplan-GS0057) | Die zusammenfassend dargestellten Hinweise wurden ausführlich für die Stellungnahme mit der Registrier-Nr. Bewirtschaftungsplan-GS0057 bewertet. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Die von den Bundesländern selbst immer wieder geforderte 1:1 - Umsetzung der WRRL findet nicht statt. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm bleiben hinsichtlich der Detailschärfe weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. | Die Anforderungen der WRRL werden mit dem in 2009 überarbeiteten Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vollständig erfüllt. Detailinformationen sind auf der Berichtsebene der FGG Elbe nicht vorgesehen. Sie finden sich auf Ebene der Bundesländer. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Die Zielstellungen für Fließgewässerstrecken, die sich im Jahr 2015 im guten Zustand befinden sollen, sind ernüchternd. Die angeführten Ziele erscheinen in keiner Weise als in einer akzeptablen Größenordnung. Zudem bleibt unklar, welchen Umfang die Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Bestandssituation überhaupt ausmachen – diese ist unverständlicherweise nicht beziffert (insbes. für die Durchgängigkeit; hier fehlt auch eine Betrachtung der Relation der überschaubaren Anzahl von Quarbauwerken, die durchgängig gemacht werden sollen im Vergleich zu den insegsamt rd. 11.000 Querbauwerken im dt. Elbegebiet). Die Ziele für Seen erscheinen ambitionierter, was jedoch auch dem im Vergleich zu den Fließgewässern besseren Ausgangszustand geschuldet ist – der jedoch leider ebenfalls nicht beziffert wird. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit erfolgt im Rahmen eines Priorisierungsprozesses. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Mit den im Bewirtschaftungsplanentwurf angestrebten Nährstoffreduktionszielen lässt sich ein guter ökologischer Zustand auf absehbare Zeit nicht erreichen. Die während der Erstellung des Bewirtschaftungsplans nach unten korrigierten Ziele für das Jahr 2015 sind sicher kein Meilenstein für den Schutz der Küsten- und Meeresgewässer (enttäuschend, völlig unzureichend). | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie und sind unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Eine bedeutende Schwachstelle des Bewirtschaftungsplanentwurfs stellt die wirtschaftliche Analyse dar: Die vorliegenden Informationen zu den Wassernutzungen sind weder für eine Beurteilung der wirtschaftlichen Relevanz ausreichend, noch können sie in der vorliegenden Form als gemäß WRRL unverzichtbare Grundinformation für die Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert und für die Begründung von Ausnahmen dienen. [...] Bedeutende Wassernutzer wie die Energiewirtschaft, Schifffahrt oder Landwirtschaft sind angemessen an den Kosten der Minderung der von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen zu beteiligen. Die Wasserpreispolitik ist entsprechend Artikel 9 WRRL anzupassen. | Der Fokus der Darstellung zur Kostendeckung liegt auf den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung und der kommunalen Abwasserbeseitigung als Wasserdienstleistungen im Sinne von Artikel 9 i.V.m. Artikel 2, Nr. 38 u. 39 WRRL. Die Erfassung der Beiträge der Wirtschafts-Hauptsektoren (Gewerbe, Landwirtschaft und priv. Haushalte) an der Kostendeckung ist noch weiter zu entwickeln. Allerdings werden weitere Wassernutzung (z.B. Eigenförderung, Beregnung, Direkteinleitungen) in Deutschland primär durch verbindliche Standards (Erlaubnisrechte, Qualitätsparameter) geregelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Wassernutzungen nicht zu unakzeptablen Umweltbelastungen oder Nutzungskonflikten führen. Eine weitergehende Berücksichtigung von Belastungen bei der Kostendeckung wird durch den Aspekt der Umwelt- und Ressourcenkosten Rechnung getragen. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Die Referenzen für das gute ökologische Potenzial erheblich veränderter Wasserkörper sind konkret darzustellen. | Die Ausweisung von Wasserkörpern sowie die Festlegung des ökologischen Potenzials für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Definition des ökologischen Potenzials gibt die WRRL vor. Die Herangehensweise zur Festlegung des ökologischen Potenzials wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. | Die Darstellung der Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans wurde ergänzt. | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | In den Entwürfen in wesentlichen Teilen ausgeklammert ist die Problematik der Schifffahrt und Wasserstraßennutzung. Dies ist angesichts des Einflusses dieser Wassernutzungen unverständlich. | In Kapitel 6.1.3 des Bewirtschaftungsplan wird die wirtschaftliche Bedeutung von Wassernutzungen hinreichend beschrieben. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Das in der Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot für den Zustand der Gewässer – ein zentrales Umweltziel der Richtlinie sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser – wird in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen nur unzureichend berücksichtigt. Eine Operationalisierung des Verschlechterungsverbots für den wasserbehördlichen Vollzug steht weiterhin aus. | Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0089 | Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln / Abschnitten des Bewirtschaftungsplans | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. | "Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen" | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Die Umweltziele und Maßnahmen bzgl. der Durchgängigkeit sind nicht ausreichend (zu viele Ausnahmen; geringe Anzahl Querbauwerke, die bis 2015 passierbar sind; keine Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung; keine Maßnahmen in Geesthacht; Sauerstoffloch; Aalverordnung; berücksichtigte Arten; Wassrkraftanlagen, Seitenanbindung; Tiefendurchgängigkeit; Unklarheit für nicht priorisierte Gewässer) und nicht verbindlich, so dass die Umsetzung der Handlungsziele nicht gesichert ist. | In der FGG Elbe sind sich die Fischereifachleute einig, dass es durch neue Wasserkraftnutzungen zu keiner negativen Beeinflussung der freien Durchwanderbarkeit kommen darf. Diese Feststellung ist auch die Position der FGG Elbe im Hinblick auf das Wehr Geesthacht. Weitere Handlungsziele bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit zielen darauf ab, das saisonale Sauerstoffdefizit in der Unterelbe bei Hamburg durch nachhaltige Maßnahmen, z.B. durch Nährstoffreduzierung und Vergrößerung der spezif. Wasseroberfläche zu verringern und die Wärmebelastung an ökologisch festgelegten Kriterien zu orientieren. Der Aalmanagementplan für die FGG Elbe baut unmittelbar auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der WRRL-Umsetzung auf. Grundlage bildet z.B. auch das Netz der überregionalen Vorranggewässer. Die bestehende Fischwechseleinrichtung am Südufer des Wehres Geesthacht ist nach den allgemein anerkannte Regeln der Technik durchgängig. Wiederholte Erfolgskontrollen bestätigen dies. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0091 | Die Umweltziele und Maßnahmen bzgl. der Reduzierung von Nährstoffeinträgen um nur 8% sind zu gering. Es bleibt unklar, wie überhaupt diese Ziele erreicht werden sollen, wenn die Maßnahmen an den Verursacherquellen nicht genau definiert sind. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe |