Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0057 Die Gewässerverschmutzung durch Nährstoffeinträge wird nicht entschieden angegangen. Die Einträge an Stickstoff und Phosphor sollen im ersten Bewirtschaftungszyklus nur um rund 4,4% bzw. 6,5% reduziert werden, was nicht ausreichen dürfte, um die fortlaufende Eutrophierung der Küsten- und weiterer Gewässer – insbesondere durch die intensive Landwirtschaft - zu lösen und internationale Vorgaben einzuhalten. Zudem dürften sich aus bisherigen Erkenntnissen striktere Handlungsziele ergeben (z.B. LAWA Meer AG, 2007). Empfehlungen zur Änderung in Kapitel 5: Geänderte bzw. neue Ziele einfügen; Gewässerrandstreifen an allen Fliessgewässern ohne (acker-) bauliche Nutzung und Düngung; ökologischer bzw. extensiver Landbau; gute fachliche Praxis. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0057 Leider werden in Bezug auf die Schadstoff- Einträge keine Reduktions- und Phasing-Out-Ziele für 2015 bzw. 2020 genannt. Empfehlungen für Kapitel 5: Geänderte bzw. neue Ziele einfügen; Weiterentwicklung und Anwendung der guten Praxis und besten verfügbaren Technik entsprechend der IVU-Richtlinie; Kataster aller Schadstoffeinträge; Überwachungs- und Vorsorgemaßnahmen für relevante Arzneistoffe und hormonaktive Substanzen. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0057 Offener Punkt: Bewertungsmaßstäbe überprüfen: Die Einstufung der Flussstrecke stromaufwärts des Wehres Geesthacht bedarf einer Erläuterung. Obwohl die bisherige Fischaufstiegsanlage weniger als 50% der Fische zum Aufstieg verhilft (Aussagen der ARGE Elbe 2009), ist der betreffende Wasserkörper (DEST_MEL08OW01-00) hinsichtlich der Situation der Fischfauna als gut bewertet worden (vgl. Entwurf des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe, S. 53). Im gleichen Dokument wird zumal darauf hingewiesen, dass weiter gehandelt werden muss, um die ökologische Durchgängigkeit am Wehr herzustellen. Angesichts dieser Widersprüche ist die Bewertungsgrundlage für die Fischfauna (FIBS) zu überprüfen. Diese Aussage ist nicht widersprüchlich. Das bundeseinheitliche Bewertungsverfahren für die Fischfauna in Fließgewässern berücksichtigt die ökologischen Gilden, also die verschiedenen Lebensraumansprüche der Arten. Da hierbei der Migrationsindex nur als ein Metrix (eine Bewertungskomponente) von mehreren Metrices in die Gesamtbewertung einfließt, kann sich trotz Einschränkungen bei den typspezifischen Langdistanzwanderern noch rein rechnerisch ein guter ökologischer Zustand ergeben. Im Übrigen wird der Bereich der Mittleren Elbe von etlichen Langdistanzwanderen nur als Transitstrecke genutzt. Erst in den Oberläufen finden z.B. die Salmoniden ihre Laichareale in den Kies- und Schotterbetten. Hier zählen sie zu den vorrangigen Arten des vergleichsweise kleinen Artenspektrums, bestimmen also wesentlich das Bewertungsergebnis. Hieraus ergibt sich - neben anderen Aspekten - die notwendige Forderung nach der freien Durchgängigkeit. - FGG Elbe
BP-GS0057 Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass Umweltziele lediglich für Wasserkörper formuliert werden müssen. Meistens sind aber diese Gewässer bzw. Gewässerabschnitte zu groß dimensioniert. Erschwerend kommt für eine Erfolgskontrolle hinzu, dass noch nicht überall die Bewertungsgrundlage für die Überwachung steht (z.B. bzgl. Übergangs- und Marschengewässer, Bewertungssystem „PHYLIB“, Definition gutes ökologisches Potenzial) und jedes Land unterschiedlich vorgeht. In Kap. 4 sollte erläutert werden, wie angesichts der überdimensionierten Größe vieler Wasserkörper (bis zur 147 km Länge) und des weitmaschigen Messnetzes (z.B. ein Messpunkt alle 36 km) eine angemessene Umsetzung der WRRL sichergestellt werden soll. "Diese Sachverhalte waren bei der Festlegung der Umweltziele bekannt, deshalb sind die Bewertungen des Zustandes insbesondere im 1. Bewirtschaftungsplan mit Unsicherheiten behaftet." Das Thema Unsicherheiten wurde bei der Überarbeitung des Bewirtschaftungsplans in den unterscheidlichen Themenbereichen umfassend gewürdigt. FGG Elbe
BP-GS0057 Die Zahl der Fliessgewässer- und Seenwasserkörper hat sich gegenüber 2005 reduziert, ohne dass erläutert wird, um welche konkreten Wasserkörper es sich hierbei handelt und was die Hintergründe hierfür sind. Es liegt nahe, dass diese Änderungen Einfluss auf die Qualität des Gewässerschutzes nehmen (zum Beispiel bzgl. der Ermittlung des Handlungsbedarfs und Umsetzung von Maßnahmen). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des folgenden Satzes nach Tabelle 1.3: "Die vorläufige Ausweisung der Wasserkörper aus der Bestandsaufnahme wurde auf der Grundlage erster Monitoringergebnisse und den vorbereitenden Arbeiten für das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan in einigen Fällen verän-dert. Begründet wird dies u.a. mit der Präzisierung für einzelne Gewässerabschnitte." FGG Elbe
BP-GS0057 Merkmal der FGG Elbe - Empfehlungen zu Kap. 1: Erläuterungen bzw. Verweis auf Beschreibung der Wasserkörper und ihre genaue Abgrenzung: Darstellung im Anhang oder Internet in einem geeigneten Maßstab; Wasserkörper benennen, deren Grenzen sich geändert haben bzw. die aus der Bewirtschaftung herausgenommen wurden; neue Abgrenzung in geeigneten Maßstab darstellen Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Eine Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper wurde dem Bewirtschaftungsplan als Anlage beigefügt. Ergänzung einer Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper. Ergänzung eines Verweises auf neue Karten 1.2 für Koordinierungsräume in Kap. 1.1.1 FGG Elbe
BP-GS0057 Maßnahmen zur Anhörung der Öffentlichkeit: Kein Land in der Elbe-Region hat bei der WRRL-Umsetzung seine Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements voll ausgeschöpft, so dass es den Standards der WRRL und CIS entsprechen würde. Die ergriffenen Maßnahmen in den Bundesländern entsprechen in keiner Weise einem vergleichbaren Standard. Wir halten es für erforderlich, dass sich auch die Elbe-Flusskommissionen mit diesem wichtigen Aspekt befassen und geeignete Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zusammenstellen, weiterentwickeln und verbreiten helfen. Empfehlungen für Kapitel 9: Maßnahmen der Länder und deren Erfolg; Weitere Arbeiten wie Benchmarking; Evaluation und Diskussion der Ergebnisse z.B auf einer Internetplattform; Ermittlung & Vorstellung guter Beispiele; PR-Strategie; Dokumentation von Änderungen der Anhörungsdokumente). Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung orientieren sich an den Grundsätzen der WRRL und der Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die konkreten Hinweise zum Bewirtschaftungsplan wurden überprüft. Die stärkere Integration der Flussgebietbehörden in den Prozess der Öffentlichkeitsarbeit wird für die weitere Umsertzung aufgegriffen. Änderungen an den Anhörungsdokumenten werden mit Hilfe der vorliegenden zusammenfassenden Bewertung der Einzelforderungen dokumentiert und begründet. Auf eine Dokumentation von Änderungen innerhalb der Dokumente wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Detaillierte Dokumentation und Veröffentlichung aller Änderungen an den Anhörungsdokumenten; Textanpassungen in Kapitel 9: Darstellung der Maßnahmen der Länder, Ergänzung von Maßnahmen zur aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung und Zukunftsperspektiven FGG Elbe
BP-GS0057 Anhörung: Bzgl. aktualisierter Daten (von Ende Mai 2009) Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens auf Landesebene ermöglichen und Anhörung verlängern. Die Vorgehensweise und der Zeitplan für die Anhörung ergibt sich aus der WRRL und kann daher nicht geändert werden. Der Bewirtschaftungsplan wird mit einem Datenstand 08/2009 der Europäischen Kommission übergeben. - FGG Elbe
BP-GS0057 Zur Umsetzung des Verursacherprinzips fehlen Angaben zu beteiligten Sektoren und zum Zeitplan. Die sektor- und problembezogenen Detailpläne entsprechend Artikel 13 (5) WRRL bieten hierfür einen guten Ansatz, der aber bisher weder von den Wasserbehörden, noch von anderen Ressorts genutzt wurde. Die genannten Sektoren werden in Kapitel 6 des Bewirtschaftungsplans nach verschiedenen Wirtschaftszweigen einschließlich der privaten Haushalte benannt. Im Kapitel "Kostendeckung" werden die Beiträge der verschiedenen Nutzergruppen beschrieben. - FGG Elbe
BP-GS0057 Empfehlungen zum Verzeichnis detaillierter Programme / Kapitel 8: Darlegen, welche Arbeiten mit den zuständigen Ressorts und Branchen für Schifffahrt, Landwirtschaft, Energie und Hochwasserschutz erstellt wurden und mit welchen Handlungszielen; Zeitplan einfügen für die ggf. gemeinsame Erstellung von Detailplänen zur Integration der WRRL in zumindest folgende Sektoren: Schifffahrt, Energie (Bergbau, Wasserkraft, fossile Kraftwerke, nachw. Rohstoffe), Landwirtschaft, Hochwasserschutz); Zeitplan einfügen für die ggf. gemeinsame Erstellung von Detailplänen zu Lösung folgender Herausforderungen: Wärmebelastung, Sediment- und Geschieberegime, Mengenmanagement, Klimawandel, Erhalt Biodiversität in Gewässern. Detaillierte Programme und Bewirtschaftungspläne liegen in der FGG Elbe nicht vor und können daher nicht in Kapitel 8 des Bewirtschaftungsplans genannt werden. - FGG Elbe
BP-GS0057 In den Anhörungsunterlagen wird nicht erläutert ob und wie die für die WRRL-Umsetzung erforderlichen Ressourcen abgesichert sind. Empfehlungen zu Kapitel 12 / Schlussfolgerungen: Angaben über Bereitstellung von Ressourcen (z.B. Zusicherung durch Parlamente) Die Ressourcenplanung obliegt den Ländern. Detailinformationen sind auf der Berichtsebene der FGG Elbe nicht vorgesehen. Sie finden sich auf Ebene der Bundesländer. Dem Hinweis folgend wurde eine erläuternde Anpassung vorgenommen. Ergänzung in Kap. 7 und 12: "Die Ressourcenplanung obliegt den Ländern. Detailinformationen sind auf der Berichtsebene der FGG Elbe nicht vorgesehen. Sie finden sich auf Ebene der Bundesländer." FGG Elbe
BP-GS0057 Empfehlungen zu Kapitel 7.13 / Ergänzende Maßnahmen: Information der Öffentlichkeit über relevante politische Beschlüsse; ggf. Informations-Angebote für Kommunen, Parlamentsabgeordnete und Regierungsspitzen (inkl. Veranstaltungen); Förderung Pilotprojekte in Kommunen sowie des Erfahrungsaustausches. Aktuelle Informationen über die FGG Elbe und den Umsetzungsprozess der WRRL im Einzugsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit werden über die Homepage bzw. Broschüren und in Veranstaltungen angeboten. Auskünfte zu den Umsetzungsstrategien in den Ländern und politischen Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit obliegen den einzelnen Bundesländern. - FGG Elbe
BP-GS0057 Als Wasserdienstleistung werden derzeit nur Maßnahmen zum Zweck der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung definiert. Damit werden die wesentlichen Verursacherbereiche von Gewässereingriffen im Elbe-Gebiet nicht oder nur unzureichend in die Verantwortung genommen, wenn es um die Finanzierung der Gewässersanierung geht oder um das Erreichen der WRRL-Ziele. Hierzu zählen Eingriffe für Schifffahrt, Energie, Landwirtschaft und einer risikoreichen Hochwasserschutzpolitik. Die enge Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistung wird nicht näher begründet. Empfehlungen zu Kapitel 6.3: Unter dem Begriff der Wasserdienstleistung wird zusätzlich aufgenommen: Die Entnahme, Aufstauung, Speicherung, Behandlung und Verteilung von Oberflächen- und Grundwasser zum Zweck der Schifffahrt, Energienutzung, Landwirtschaft und des Hochwasserschutzes. Nach bundesdeutscher Auffasssung sind Artikel 2 Nr. 38 und 39 WRRL zur Begriffsdefinition von Wasserdienstleistungen und Wasssernutzungen nur so auslegbar, dass lediglich die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung Wasserdienstleistungen darstellen. Die Vorgaben des Artikel 9 zur Kostendeckung beziehen sich damit nicht auf die genannten Wassernutzungen. - FGG Elbe
BP-GS0057 Geeignete Analysen zur Deckung der Umwelt- und Ressourcenkosten von Wasserdienstleistungen fehlen weiterhin. Im Rahmen des CIS-Prozesses wurde schon 2003 dringend empfohlen, den umweltökonomischen Beitrag der Feuchtgebiete zu berechnen (siehe CIS Wetlands, 2003). [...] Die Umwelt- und Ressourcenkosten sind nicht operationalisiert worden. Empfehlungen zu Kapitel 6.3: Für zusätzlich aufgenommenen Dienstleistungen werden die Umwelt- und Ressourcenkosten berechnet; Die FGG Elbe legt bis Ende 2010 einen Bericht darüber vor, inwiefern die Wassergebührenpolitik in Bund und Bundesländern dazu beiträgt, dass alle relevanten Wassernutzungen angemessen zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen beitragen. Gemäß der Definition des WATECO-Leitfadens kommen den Ressourcenkosten in Deutschland eine geringe Bedeutung zu. Eine höhere Bedeutung haben die durch die Wasserdienstleistungen hervorgerufenen Umweltkosten. Eine wesentliche Funktion bei der Internalisierung der Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) haben die Abwasserabgabe und die Wasserentnahmenentgelte. Durch ordnungsrechtliche Genehmigungen u. durch Auflagen in wasserrechtlichen Bescheiden sind darüber hinaus URK von Wassernutzungen internalisiert. Daher ist unter Beachtung des hohen Aufwandes und der Unsicherheit bei der Anwendung von Monetarisierungsmethoden auf eine breite Anwendung dieser Methoden zur Schätzung der Umweltkosten verzichtet worden. Die Empfehlung, für zusätzlich aufgenommene Dienstleistungen die URK zu berechnen greift nicht, da nur die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Wasserdienstleistungen darstellen. - FGG Elbe
BP-GS0057 Obwohl unverhältnismäßige Kosten als wichtiger Grund für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen angeführt werden, mangelt es an einer hinreichenden Erläuterung. Verständliche Rechenmodelle zur Verhältnismäßigkeit von unterschiedlichen Maßnahmenoptionen sind in den Unterlagen nicht zu finden. Auch nicht beispielhaft zur Bewertung wesentlicher Gewässereingriffe - wie der Stauung von Gewässern - und ihrer Alternativen. [...] Für die Kosten-Nutzen-Analyse fehlt eine Klarstellung dazu, ab welchem Punkt eine gewässerverträglichere Option noch verhältnismäßig ist. Die Ermittlung und Bewertung der Maßnahmenkosten und deren Verhältnismäßigkeit wurde bei der Maßnahmenauswahl durch die Länder geprüft. Dazu wurden verschiedene Verfahren angewandt (Kosten-/Nutzenanalyse, BASINFORM). Weitere Informationen dazu sind den Hintergrundinformationen der Länder zu entnehmen. - FGG Elbe