Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-GS0053 | Hinweise zum Bewirtschaftungsplan im Hinblick auf den Konkretisierungsgrad der Ausführungen (Kosten, Art und Umfang der Maßnahmen, Inanspruchnahme von Fördermitteln) und Kartenmaßstäbe | Der Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe enthält einen zusammenfassenden Überblick über die Maßnahmenplanung in den Bundesländern des deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes. Weitergehende konkrete Informationen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0053 | "Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans (Anlage zur Stellungnahme)" | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. | "Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen" | FGG Elbe | |
BP-GS0054 | Die ausgelegten Unterlagen sind in Umfang und Form zu umfangreich und unübersichtlich. Das Betrachtungsraster ist so grob, dass die konkrete Betroffenheit nicht erkennbar ist. | Der Bewirtschaftungsplan und die Betrachtungstiefe richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL. Die Betrachtungstiefe orientiert sich an den Wasserkörpern. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. Detaillierte Informationen werden in den Hintergrunddokumenten der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0054 | Unklar bleibt aus den ausliegenden Unterlagen, ob die Ziele nur an der Messstelle eines Oberflächenwasserkörper bzw. Grundwasserkörper zu erreichen sind oder im gesamten Wasserkörper. Gelten die Ziele für alle Gewässer oder nur für die Gewässerabschnitte im Bereich der Messstelle? | Gemäß Artikel 4 WRRL sind die Ziele im gesamten Wasserkörper zu erreichen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Anpassung der Abb. 5-1 "Ziele der WRRL" zur Klarstellung, worauf die Ziele sich beziehen: Änderung der Überschriften in der Abbildung von "Oberflächengewässer" in "Oberflächenwasserkörper" und von "Grundwasser" in "Grundwasserkörper" | FGG Elbe | |
BP-GS0055 | Die Unterlagen sind v.a. für Bürger schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Vor allem ist die konkrete Betroffenheit im Textteil und kartographischen Abbildungen für den Bürger kaum zu erkennen. Die Themenkarten im Internet erfordern ein Geoinformationssystem, welches in den Behörden nicht allgemein verfügbar ist und für den Bürger ein unlösbares Problem darstellen dürfte. | Der Bewirtschaftungsplan und die Betrachtungstiefe richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL. Die Betrachtungstiefe orientiert sich an den Wasserkörpern. Geoinformationssystemsyteme sind zur Einsicht der Karten des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe nicht erforderlich. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. Detaillierte Informationen werden in den Hintergrunddokumenten der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0055 | Es bleibt unklar, wie die Ziele der WRRL erreicht werden sollen, wenn der ökologische und chemische Ist-Zustand der Gewässer 2. Ordnung nicht betrachtet wurden. | Durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze ist sichergestellt, dass grundsätzlich alle Gewässer im Sinne der EU-WRRL behandelt werden. Die Gewässer 2. Ordnung erreichen regelmäßig auch die Größenordnung für die Bewertung nach WRRL (Fließgewässer > 10 km² Einzugsgebiet und Seen > 50 ha). | - | FGG Elbe | |
BP-GS0055 | Erforderliche Korrektur in Kap. 7.8: In Sachsen besteht kein Verbot für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten; es gibt derzeit diesbezüglich nur verschärfte Anforderungen. | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | "Änderung des 1. Satzes in Kap. 7.8: Durch die Vorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz nach den §§ 19 g bis l Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den in den wasserrechtlichen Vorschriften der Länder vorgeschriebenen Verboten [ERGÄNZUNG:] ""oder besonderen Anforderungen"" zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten und im Uferbereich von Gewässern werden gemäß Artikel 11 Absatz 3 l) WRRL alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen, wie etwa bei Überschwemmungen, vorzubeugen und/oder diese zu mindern." | FGG Elbe | |
BP-GS0055 | Unter 7.12.1 sind die Maßnahmen für Oberflächengewässer überregional und mit verallgemeinerten Formulierungen zusammengefasst. Diese sind vom Ansatz her sicher richtig, lassen aber nicht erkennen, was davon konkret Dresden betrifft. Insofern kann die tatsächliche rechtliche und finanzielle Umsetzbarkeit im Rahmen dieser Stellungnahme nicht bewertet werden. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. Detaillierte Informationen werden in den Hintergrunddokumenten der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0056 | Die Handlungsfelder "1. Durchgängigkeit der Fließgewässer für wandernde Fische und Wirbellose herstellen (kein Ausbau d. Wasserkraft, Inventar überflüssiger wasserbaulicher Anlagen gewünscht), 2. Unterhaltung der Gewässer an ökologische Ziele anpassen, 3. Renaturieren und die Gewässerstruktur verbessern, 4. Auen wieder an die Gewässer anbinden, 5. Diffuse Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft reduzieren, 6. Gewässer nach Naturschutzzielen bewirtschaften, 7. Feuchtgebiete wiedervernässen u. Landschaftswasserhaushalt stabilisieren (Einbeziehung von anderen Feuchtgebieten über bedeutende FFH- und Vogelschutzgebiete hinaus; konkrete Darlegung von Maßnahmen in Schutzgebieten), 8. Wasserwirtschaft an Klimawandel anpassen, 9. Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit fördern, 10. Umweltkosten in die Wasserpreise integrieren" werden in den Entwürfen zur Bewirtschaftungsplanung keineswegs in ausreichender Form berücksichtigt. Stattdessen werden nur 4 länderübergreifende Wasserbewirtschaftungsfragen adressiert. Anregungen sind in Fallbeispielen zusammengestellt. | Die überregionalen und länderspezifischen Bewirtschaftungsziele und die festgelegten Maßnahmen sind das Ergebnis eines intensiven und teilweise kontroversen Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Es wurden diejenigen Bewirtschaftungsfragen ausgewählt, die vorwiegend überregional bedeutsam sind. Die in der Stellungnahme angesprochenen Handlungsfelder werden von den Bundesländern auf regionaler Ebene berücksichtigt. Die Anregungen wurden wurden im Einzelnen geprüft und - soweit wie möglich - in die vorliegenden Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm integriert. | Ergänzung von Ausführungen zur wirtschaftlichen Analyse in Kap. 6 zu Umwelt- und Ressourcenkosten; Ergänzung zur Anpassung an den Klimawandel in Kap. 7: "Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands stärken die Widerstandsfähigkeit ("resilience") der Gewässerökosysteme gegenüber Veränderungen und sich verschlechternden Bedingungen. Dies bietet einen kosten-effizienten Weg, um eine Anpassung an den Klimawandel zu erreichen."; Ergänzung in Kap. 5, S. 70, am Ende des 2. Absatz: "Neben den überregionalen Zielen sind die jeweils auf regionaler und lokaler Ebene verfolgten Strategien z.B. zur Renaturierung von Auenbereichen oder Feuchtgebieten von Bedeutung." | FGG Elbe | |
BP-GS0056 | Ein gravierendes Defizit besteht darin, dass gerade bei der Wasserstraßennutzung keine belastbaren ökonomischen Daten vorliegen, die für eine künftige Abwägung von Zielen erforderlich sind. Über die ökonomische Bedeutung der Binnenschiffahrt im Elbegebiet etwa gibt die wirtschaftliche Analyse lediglich für die Elbe selbst Aufschluss, allerdings mit eingeschränkt aussagekräftigen und zum Teil veralteten Daten. | Der Elbestrom von der deutsch-tschechischen Grenze bis zur Tidegrenze am Wehr Geesthacht wird im Bewirtschaftungsplan als natürlicher Wasserkörper eingestuft. Ein Konfliktpotenzial hinsichtlich der Erreichung der Umweltziele gemäß WRRL wird nicht gesehen, da davon ausgegangen wird, dass der gute ökologische Zustand bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der bestehenden Nutzung als Bundeswasserstraße erreicht werden kann. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0056 | Ausnahmen von den Umweltzielen müssen Ausnahmen bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0057 | Umweltziele u. Ausnahmen: Ausnahmen sind leider die Regel statt die Ausnahme. Für die Mehrheit der Flüsse wird nicht angegeben, wie viel später die Umweltziele erreicht werden sollen bzw. welche Teilziele für 2015 vorgesehen sind. Die Maßnahmen für die Fluss-Wasserkörper und die Zeitpläne der Umsetzung bleiben verborgen. Für einige Gewässerabschnitte wird erwogen, weniger strenge Standards anzuwenden, wenn die vorgesehenen Maßnahmen nicht greifen sollten. Welche Wasserkörper betroffen sind, wird nicht dargestellt. Im dt. Einzugsgebiet der Elbe sind seit 2005 mehr Wasserkörper als erheblich verändert eingestuft worden. Eine Begründung hierfür fehlt. Empfehlungen für Kapitel 5 und Anhang A5-2: Form der Darstellung der Zielerreichung; Länderangaben zur Inanspruchnahme von Art.4.3.–4.7. WRRL; Teilziele für „Ausnahmen-Wasserkörper“ für 2015, 2018 und 2021; Kandidatenliste mit Wasserkörpern mit weniger strengen Umweltzielen; Ziele kritisch überprüfen; Ausnahme darf nicht die Regel sein; Gemeinsames Verständnis der Ausnahmentatbestände präzis.; Schutzgeb.; Begründungen. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0057 | Hydromorphologische Veränderungen: Die Maßnahmen zur Entwicklung der überregionalen Vorranggewässer sind nicht ausreichend. Alle konkreten Handlungsziele sind unverbindlich. Die Handlungsziele zur Durchgängigkeit sind nicht vereinbar mit den Zielen der nat. Biodiversitätsstrategie. Eine Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Küste wird es nicht geben. Was an den weiteren 11000 Querbauwerken im Elbegebiet geschehen soll, bleibt unbeantwortet. | Im 1. Bewirtschaftungsplan wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können. Für die schrittweise Umsetzung sind auch die nachfolgenden Bewirtschaftungszeiträume erforderlich. Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit erfolgt im Rahmen eines Priorisierungsprozesses unter Berücksichtigung bestehender Rechte und Nutzungen. Hochwasserschutz und Schifffahrt können vorrangige Bedeutung haben. Der Bewirtschaftungsplan und damit auch die enthaltenen Handlungsziele sind nach Maßgabe der Landeswassergesetze behördenverbindlich. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0057 | Hydromorphologische Veränderungen: Am Wehr Geesthacht sind vorerst keine Maßnahmen beabsichtigt, obwohl es ein überregional wesentliches Hindernis für die Langdistanzwanderfische darstellt. Zu weiteren zentralen Herausforderungen fehlen konkrete Handlungsziele. | Die bestehende Fischwechseleinrichtung am Südufer des Wehres Geesthacht ist nach den allgemein anerkannte Regeln der Technik durchgängig. Wiederholte Erfolgskontrollen bestätigen dies. Der Breite des Stromes angemessen wäre eine weitere Fischwechseleinrichtung am Nordufer. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerkes Moorburg in Hamburg ist an die Realisierung einer weiteren großzügig dimensionierten Fischtreppe am Nordufer gekoppelt. | - | FGG Elbe | |
BP-GS0057 | Empfehlungen für Kapitel 5: Geänderte bzw. neue Ziele für Durchgängigkeit einfügen; Keine neuen Querbauwerke bzw. Wasserkraftanlagen; Einhaltung der Anforderungen der Aal-SchutzVO u. für Schutzgebiete gemäß Artikel 4.1c WRRL bis spätestens 2015; Handlungsstrategie bzgl. Sauerstoffdefizit, Wärme; Verrohrungen, anthropogenes Niedrigwasser; Interstitial, Durchgängigkeit an allen Nebengewässern; Konkrete Ziele für die Auen- und Ästuarentwicklung. | In der FGG Elbe sind sich die Fischereifachleute einig, dass es durch neue Wasserkraftnutzungen zu keiner negativen Beeinflussung der freien Durchwanderbarkeit kommen darf. Diese Feststellung ist auch die Position der FGG Elbe im Hinblick auf das Wehr Geesthacht. Weitere Handlungsziele bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit zielen darauf ab, das saisonale Sauerstoffdefizit in der Unterelbe bei Hamburg durch nachhaltige Maßnahmen, z.B. durch Nährstoffreduzierung und Vergrößerung der spezifischen Wasseroberfläche zu verringern und die Wärmebelastung an ökologisch festgelegten Kriterien zu orientieren. Der Aalmanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe baut unmittelbar auf den Erkenntnissen und Ergebnissen, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL gewonnen wurden, auf. Grundlage bildet beispielsweise auch das Netz der überregionalen Vorranggewässer. | - | FGG Elbe |